Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. 613 Norddeutscher Lloyd in Bremen. Gegründet: 20./2. 1857; eingetr. 13./2. 1860. Letzte Statutänd. 19./4., 23./6. u. 6./8. 1902, 28./9. 1906 u. 25./3. 1907. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt u. allen damit in Verbindung stehenden Geschäften wie Errichtung u. Betrieb von Anstalten zur Erbauung u. Reparat. von Schiffen Fluss- u. Seeversicherungsgeschäft etc., sowie Passagier- u. Schleppdienst auf der Weser. Der Lloyd unterhält ausser den Reichspostdampferlinien (s. unten) folg. regelmässige selbständige Linien: Bremen-New York (Schnell- u. Postdampferlinien); Bremen-Baltimore: Bremen-Galveston; Bremen-Kanada; Bremen-Brasilien; Bremen-La Plata; Bremen-Cuba; Bremen-Australien (Frachtdampferlinie); Genua-Neapel-Newyork; Marseille- Genua-Neapel-Alexandrien; Mittel- meer-Schwarzes Meer; Singapore-Bangkok; Singapore-Borneo; Singapore-Celebes-Molukken; Bangkok-Swatow-Hongkong; Fahrten auf dem Yangtsekiang; verschied. kleinere Zweiglinien in den ostind. u. chinesischen Gewässern; vier europ. Linien nach den Nordsee-Bädern, Passagier- u. Schleppdampferverkehr auf der Unterweser u. nach Hamburg. Seit 1903 auch Vergnügungsfahrten. Ferner Beförderung der Post v. Deutschland, England u. Amerika, sowie der ersteren nach Asien u. Australien; seit 1906 mit der kgl. Rumänischen Dampferlinie (Serviciul Maritim Romän) einen Passagier- und Frachtdienst Konstanza-Konstantinopel- Smyrna-Alexandrien. Seit 1907 Beteilig. an der Hamburg-Bremer Afrika-Linie, von deren A.-K. (M. 3 000 000) die Majorität erworben wurde (siehe auch unten). Die Eröffnung des Verkehrs auf dem Dortmund-Ems-Kanal veranlasste den Lloyd, 1899 sich an einer Ausdehnung des Betriebes der Schleppschiffahrts-Ges. „Unterweser“ mit einem grösseren Kapital zu beteiligen zwecks Herstellung einer regelmässigen Leichterverbindung mit den Häfen des Dortmund-Ems-Kanals. Zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd sind in Gemässheit der Reichsgesetze v. 6./4. 1885 u. v. 20./3. 1893, am 3./4. Juli 1885 u. 10./15. Mai 1893 Verträge abgeschlossen worden, wonach dem Nordd. Lloyd auf eine Dauer von 15 Jahren einen jährl. Zuschuss aus Reichs- mitteln im Betrage von M. 4 090 000 geleistet wird. Der Nordd. Lloyd sollte dafür den Betrieb von Reichspostdampferlinien nach Ostasien u. Australien unterhalten, u. zwar: 1. eine Linie von Bremen nach Shanghai, mit den Anschlusslinien von Hongkong nach Japan u. von Singapore nach Neu-Guinea, u. 2. eine Linie von Bremerhaven nach Sydney. Die Fahrten auf den Linien sollten in Zeitabständen von 4 Wochen in jeder Richtung statt- finden. Ausgenommen sollte die Neu-Guinea-Linie sein, auf welcher die Fahrten in Zeit- abständen von je 8 Wochen ausgeführt werden sollten. Durch Gesetz v. 13./4. 1898 ist für die Errichtung einer 14tägigen Verbindung mit China eine weitere Beihilfe aus Reichs- mitteln im Betrage von jährl. M. 1 500 000 auf eine Dauer bis zu 15 Jahren bewilligt u. zugleich bestimmt worden, die vorerwähnten älteren Subventionsverträge nach ihrem Ab- laufe um weitere 15 Jahre zu verlängern. Die auf Grund des Gesetzes v. 13./4. 1898 ein- zurichtende I14tägige Verbindung mit China hat mit dem 4./10. 1899 begonnen. Der dies- bezügliche zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd abgeschlossene Erweiterungs- vertrag datiert v. 12./9. u. 30./10. 1898, u. sollte nach diesem Vertrage der Nordd. Lloyd nunmehr folg. Reichspostdampferlinien unterhalten: 1. eine Linie von Bremerhaven oder Hamburg nach Shanghai, 2. eine Linie von Bremerhaven oder Hamburg über Hongkong nach Yokohama mit einer Anschlusslinie nach Shanghai, 3. eine Anschlusslinie von Singa- pore nach Neu-Guinea, 4. eine Linie von Bremerhaven nach Sydney. Die Fahrten der drei Hauptlinien sollten in Zeitabständen von je 4 Wochen in jeder Richtung stattfinden, u. zwar so, dass durch die beiden ersten Linien eine regelmässige Verbindung mit China in 14tägigen Zwischenräumen hergestellt wird. Auf Grund einer besonderen Vereinbarung jedoch ist an die Stelle der beiden ersten Linien eine 14tägige Linie über Shanghai nach Japan getreten, die ihren Ausgang abwechselnd von Bremerhaven u. von Hamburg nimmt. Die Fahrten der Reichspostdampferlinien nach Australien werden in regelmässigen vier- wöchentlichen Abständen ausgeführt. Seit Oktober 1904 unterhält der Nordd. Lloyd eine neue Anschlusslinie von Sydney über das Neu-Guinea-Gebiet nach Hongkong u. Japan, der Dienst derselben ist vierwöchentlich. Jährl. Subvention seit 1909 M. 6 090000. Die subventionierten Dampfer befördern die Post nebst den etwaigen Begleitern ohne besondere Bezahlung. Der Lloyd war verpflichtet, die Dampfer für die asiatische Linie abwechselnd von Bremen bezw. Hamburg, ausgehen zu lassen. Ende 1903 hat der Lloyd mit der Hamburg-Amerika-Linie ein Übereinkommen getroffen, wonach der Lloyd den ostasiat. Reichspostdampferdienst wieder allein, die Hamburg-Amerika Linie dagegen den gesamten Frachtdampferdienst nach Ostasien übernommen hat, dabei ist 1 Hamburger Dampfer an den Lloyd, 5 Dampfer des letzteren an die Hamburger Ges. übergegangen. (Das Nähere über den Subventionsvertrag s. Jahrg. 1900/1901.) – Ausserdem existiert ein Vertragsverhältnis mit dem Belg. Staate von 1886. Dieser Staat vergütet der Ges. für das Anlegen ihrer nach Ostasien und Australien gehenden Schiffe in Antwerpen jährl. frs. 80 000 und erstattet ihr die Lotsen- u. Leuchtturmabgaben zurück. Die ostindische Küstenfahrt ist 1903 weiter ausgebaut u. betreibt der Lloyd in den ostasiatischen Ge- wässern z. Z. folg. 16 Linien: Penang-Belawan (Deli), Singapore-Asahan-Penang, Singa- pore-Belawan (Deli), Singapore-Bangkok, Singapore-Britisch Nord-Borneo-Süd-Philippinen, Singapore-Celebes-Molukken, Singapore-Borneo-Südphilippinen-Sangio und Talautinseln- Celebes. Bangkok-Bombay, Hongkong-Bangkok. Hongkong-Singapore-Bangkok, Hongkong-