1392 Farben- und Bleistift-Fabriken etec. Die Herbeiführung einer Interessengemeinschaft lag für beide Gesellschaften mit Rücksicht auf ihre bisher schon bestehende Beziehung sehr nahe. Die Farbwerke fabrizieren eine Anzahl von Rohmaterialien, welche von der Firma Cassella für ihre Fabrikation benötigt werden, welche sie aber bislang noch nicht selbst herstellte, sondern grösstenteils von den Farbwerken bezog. Beide Firmen sind ferner in der Lage, sich hinsichtlich einer Reihe von Fabrikaten in vorteilhafter Weise zu ergänzen. Ohne die Herbeiführung einer Verständigung wäre zu erwarten gewesen, dass jedes Unternehmen in steigendem Masse in das Produktions- gebiet des andern eingedrungen wäre. Der zwischen beiden Firmen geschlossene Vertrag bezweckt hauptsächlich eine Stärkung gegenüber der Konkurrenz, gemeinsamen Bezug der Rohmaterialien von aussen u. gleichzeitig gegenseitige Lieferung, die gegenseitige Unter- stützung in Patentangelegenheiten u. Licenzen, die gemeinsame Errichtung von Fabrikations- stätten im Auslande etc. Der Abmachung ist auch die Moskauer Filiale der Höchster Farb- werke mit der Rigaer Niederlass. von Cassella beigetreten. Durchschnittl. Reingewinn der offenen Handels-Ges. Leop. Cassella & Co. in den letzten Jahren 30–35 % des investierten Kapitals, die Cassella & Co. G. m. b. H. 1905––1907: 30, 30, 30, %. Die Höchster Farbwerke besitzen jetzt M. 6 875 000 Cassella-Anteile. Um die schon bestehenden nahen Beziehungen zu der benachbarten Firma Kalle & Co. A.-G. in Biebrich noch enger zu gestalten, wurde 1908 ein Abkommen getroffen, wonach seitens der Höchster Farbwerke u. der Firma Leopod Cassella & Co. G. m. b. H. von den Grossaktionären der Firma Kalle & Co. A.-G. Aktie dieser Ges. im Betrage von M. 4 000 000 nom. übernommen wurden (siehe bei Kap.). Die Ges. er- wartet von dieser Verbindung ein fruchtbares Zusammenarbeiten auf verschiedenen wichtigen Gebieten u. eine noch weitere Vergrösserung der geschäftlichen Basis. Div. der Kalle & Co.- Ges. 1904–1908: 9, 9, 10, 8, 4 %. Die Höchster Farbwerke besitzen jetzt M. 3 200 000 Aktien von Kalle, Cassella M. 800 000. Kapital: M. 36 000 000 in 36 000 Aktien à M. 1000, auf Inhaber oder Namen lautend, in I., II., III., IV., V. u. VI. Em. Die Aktien können auf Inhaber u. wieder auf Namen umgeschrieben werden, es ist hierfür eine Gebühr von 50 Pf. pro Aktie zu zahlen. Die Übertragung der Nam.-Aktien erfolgt durch Indossament; sie ist bei nicht vollgezahlten Aktien an die Zu- stimmung des A.-R. gebunden. Urspr. M. 8 500 000, 1879 auf M. 10 000 000, 1882 auf M. 15 000 000, wovon 40 % sofort, restl. 60 % am 1./7. 1895 einbezahlt, erhöht. Die Vorbes. übernahmen die Aktien II. Em. al pari, während die Aktien III. Em. den Inh. der Aktien I. u. II. Em. al pari zur Verf. gestellt wurden. Die G.-V. v. 6./5. 1899 beschloss weitere Erhöhung um M. 2 000 000 in 2000 ab 1./7. 1899 div.-ber. Aktien, übernommen von einem Konsortium zu 320 %, angeboten den Aktionären 15: 2 v. 24./5.–21./6. 1899 zu 325 %. Das erzielte Agio floss mit M. 4 060 000 in den R.-F. Zur Vergrösser. der Fabrikanlagen u. Stärkung der Betriebsmittel beschloss die G.-V. v. 6./5. 1904 fernere Erhöhung des A.-K. um M. 3 000 000 in 3000 ab 1./7. 1904 div.-ber. Aktien, übernommen von einem Konsortium zu 300 %, angeboten den Aktionären 20./5.–18./6. 1904 6: 1 zu dem gleichen Kurse. Agio nach Abzug der Unk. in den R.-F. Zwecks Herbeiführung obengenannter Interessengemeinschaft mit der Firma Leop. Cassella & Co., G. m. b. H. in Frankf. a. M. beschloss die G.-V. v. 15./10. 1904, das A.-K. weiter um M. 5 500 000 (auf M. 25 500 000) in 5500 neuen, ab 1./1. 1904 div.-ber. Aktien zu erhöhen. Gegen diese M. 5 500 000 an Cassella & Co. begebenen Aktien erhielten die Höchster Farbwerke den gleichen Betrag Anteile der Firma Cassella. Die Inhaber der Firma Cassella ver- pflichten sich M. 5 000 000 der neuen Aktien, die auf Namen gestellt sind, bis Ende 1913 nicht zu veräussern. Infolge des oben erwähnten Abkommens mit der A.-G. Kalle & Co., der geplanten Vergrösserungen der Anlagen, des Baues der engl. Fabrik, sowie des stets wachsenden Umsatzes des Geschäfts waren neue Geldmittel erforderlich. Die G.-V. 9./5. 1908 beschloss deshalb die Erhöhung des A.-K. um M. 10 500 000 (auf M. 36 000 000) in 10 500 Aktien, wovon M. 1 600 000 ab 1./1. 1908 div.-ber. sind, während M. 8 900 000 vom 1./7. bis 31./12. 1908 nur mit je einem Viertel, also für das Geschäftsjahr 1908 nur mit einem Achtel der auf die alten Aktien entfallenden Div., vom 1./1. 1909 ab aber voll wie die alten Aktien an der Div. teilnehmen. Die Ausgabe der 1600 Stück neuen Aktien geschah zu pari u. zwar gegen eine nicht in Barzahlung zu leistende Einlage, welche Dr. W. F. Kalle zu Biebrich als Vertreter eines Konsort. der Grossaktionäre von Kalle & Co. Akt.-Ges. zu Biebrich durch Überlassung von M. 4 000 000 Aktien von Kalle & Co. Akt.-Ges. auf das erhöhte A.-K. machte, wofür die genannten 1600 neuen Höchster Aktien gewährt wurden. Die Ausgabe der anderen 8900 Aktien ist zu 150 % an ein Konsort. gegen Barzahlung dergestalt erfolgt. dass auf die neuen Aktien 25 % nebst dem Agio spät. am 30./6. 1908 u. die restl. 75 % spät. am 31./12. 1908 einzuzahlen waren. Das Konsort. war verpflichtet, die neuen Aktien den alten Aktionären 3:1 zu 150 % anzubieten; geschehen vom 4.–25./6. 1908. Agio der letzten Emiss. mit M. 4 600 000 in R.-F. Anleihe: M. 10 000 000 in ab 1./1. 1906 4 % (bis dahin 4½ %) Teilschuldverschreib. von 1900, rückzahlbar zu 103 %, unkündbar bis 31./12. 1905, 200 Stücke Reihe A Nr. 1–200 à M. 5000, 9000 Stücke Reihe B Nr. 1–9000 à M. 1000. Der bislang 4½ % Zs.-Fuss der Anleihe wurde im Aug. 1905 per 1./1. 1906 auf 4 % herabgesetzt; Frist zur Abstempelg. der Stücke 1.–22./9. 1905. wobei den Einreichern ½ % Konvertierungsprämie auf den Nennwert bar ausbezahlt wurde; nicht zur Abstempelg. eingereichte Stücke wurden auf 2./1. 1906 zur Rückzahlg. gekündigt. Die Teilschuldverschreib. A Nr. 1– 200 und B Nr. 1–4000 lauten auf Namen des Bankhauses S. Bleichröder, die Teilschuldverschreib. B Nr. 4001–9000 auf den der Deutschen Bank beide in Berlin, sind auf Ordre gestellt und mittels Blanko-Giro übertragbar. Zs. 2./1. u. ――――――