Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 1921 schiessenden Betrag zugunsten des Personals zu verwenden. Nach dem Berichte der Direktion stellte sich das Verstaatlichungsabkommen folgendermassen: Das Eigentum der drei Pfälzischen Bahnen (Ludwigsbahn, Maximiliansbahn, Nord- bahnen) ging am 1./1. 1909 auf das Königreich Bayern über. Die Liquidaticn der drei Ges. unterbleibt. Der am 1./1. 1909 gezahlte Kaufpreis betrug M. 254 418 917 und wurde entrichtet? durch Übernahme der Anlagenreste von zus. M. 160 951 500 und Hinauszahlung des Restes von M. 92 467 417 (Kaufpreis für die Aktien) durch M. 92 467 400 in 3½ % Bayer. Staats- Oblig. (Eisenbahnschuldverschreib.) mit Kurslauf vom 1./1. 1909 u. M. 17.60 bar. Von diesen M. 92 467 417 entfallen auf die Ludwigsbahn M. 47 804 691, auf die Maximiliansbahn M. 17.409 738 u. auf die Nordbahnen M. 27 252 987 u. es berechnete sich hiernach der Ein- lösungswert für je 1 Aktie der Ludwigsbahn auf M. 2050.11, der Maximiliansbahn auf 1284.85 und der Nordbahnen auf 1251.28, zahlbar in 3½ % Bayer. Staatsoblig. zu pari be- rechnet. Die Aktien konnten in der Zeit vom 15./12. 1908 bis 21./1. 1909 ohne Dividende pro 1908 bei den Couponszahlstellen zum Umtausch eingereicht werden, später nur noch bei der Kgl. Filialbank in Ludwigshafen a. Rh. Die Aushändigung der einzutauschenden Bayerischen Staatsschuldverschreib. erfolgte binnen 3 Wochen vom Datum der Anmeldung ab durch die Anmeldestellen gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigungen; dabei wurden die die Endziffern von M. 100 jeder Gesamtanmeldung übersteigenden Beträge (sogenannte Spitzen) umgerechnet nach dem um 1 % ermässigten Frankfurter Börsenkurs der Bayer. Eisenbahn- u. Allg. Anlehen v. 31./12. 1908, in bar ausbezahlt. Für die nach dem 31./1. 1909 erfolgenden Anmeldungen wird jedoch bei niedrigerem als dem vorbezeichneten Kursstande die Umrechnung der Spitzen nur nach diesem niedrigeren gleichfalls um 1 % ermässigten Kurse vorgenommen. Sollte der Kurs am Tage der Anmeldung über den Kurs v. 31./12. 1908 gestiegen sein, so wird die Barvergütung nur auf Grundlage der Kurse vom 31./12. 1908 geleistet, Depositalzinsen werden nicht gewährt. Die Fonds der Pens.- u. Unterstütz.-Kasse sowie der Lebensversicherungsanstalt gingen auf den Königl. Bayer. Staatsärar über, der dagegen die betreffenden Verpflichtungen übernimmt. Hingegen gibt der Staat von den in der am 1./5. 1909 abzuschliessenden Bilanz für 1908 ausgewiesenen Fonds den Spec.-R.-F., die Reserve zur Verfügung der Verwaltung und ein Viertel des Versich.-F. an die Eisenbahn- gesellschaften hinaus. Der Spec.-R.-F. wird ult. 1908 M. 172 062 betragen. Davon sind zu- nächst zu bestreiten die durch das Umtauschgeschäft entstehenden Kosten sowie die Remuneration der Mitglieder des Vollzugsausschusses (M. 2000 pro Mitglied), wofür zus. rund M. 120 000 angenommen werden, so dass von dem Spec.-R.-F. noch etwa M. 50 000 verbleiben werden. Der Versich.-F. wird sich, wenn weitere Schadensfälle bis Ende 1908 nicht mehr ein- treten, auf M. 712 048 belaufen. Hiervon erhält der Staat 75 % = M. 534 036, den Gesell- schaften verbleiben M. 178 012. Die Reserve zur Verfügung der Verwaltung beträgt rund M. 330 000. Hiervon werden die vertragsmässigen und auf besonderen Beschlüssen des Ver- waltungsrates u. der Aufsichtsräte beruhenden Vergütungen, Remunerationen u. Abfindungen bestritten, ferner ein Teil der Kosten des Vollzugsausschusses, wofür zus. M. 260 000 er- forderlich sein dürften; endlich noch einige weitere Belastungen, so dass ein Restbetrag von etwa M. 30 000 verbleiben dürfte. Die Beträge aus den drei Fonds von zus. etwa M. 258 000 verblieben zu Gunsten der Aktionäre und gelangten an diese mit der Div. pro 1908 zur Ausschüttung. Der Gesamtbezug der Aktionäre an Div. pro 1908 u. Reserven beträgt hier- nach 1) für eine Aktie der Pfälzischen Ludwigsbahn M. 81.50, 2) für eine Aktie der Pfälz. Maximiliansbahn M. 51.32, 3) für eine Aktie der Pfälzischen Nordbahnen M. 38.79. Die Aus- zahlung dieser Beträge fand gegen Einreich. der beim Umtausch der Aktien in den Händen der Aktionäre verbliebenen Gewinnanteilscheine für das Jahr 1908 in der Zeit vom 1.–15. Juli 1909 bei den nachbezeichneten Banken statt: Ludwighafen a. Rh.: Direktionshauptkasse, Pfälz. Bank; Berlin: S. Bleichröder, Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; München; Bayer. Vereinsbank; Mannheim: Südd., Disconto-Ges., Rhein. Credit- bank nebst Filialen: Nürnberg: Kgl. Bayer. Hauptbank und alle Filialen derselben. Nach dem 16./6. 1909 kann die Einlösung ausser bei den vorgenannten Banken auch bei der Kgl. Eisenbahnbau-Dotations-Hauptkasse in München sowie bei den übrigen Einlösungsstellen der Kgl. Bayer. Staatsschuldenverwaltung erfolgen. Der Bayer. Staat übernahm lt. Bekanntmachung v. 26./12. 1908 auf Grund Gesetzes u. Kaufvertrages vom 1./1. 1905 ab die noch nicht getilgten Restbeträge der Prior.-Anlehen der erloschenen drei Akt.-Ges. der Pfälz. Ludwigsbahn, der Pfälz. Maximiliansbahn u. der Pfälz. Nordbahnen als Staatseisenbahnschuld zur ferneren Verzinsung u. Tilg. nach Massgabe der Emissionsbedingungen. Von diesem Tage an werden alle mit der Verwaltung der Prior.- Anlehen zus. hängenden Geschäfte durch die K. Bayer. Eisenbahnbau-Dotations-Hauptkasse in München besorgt u. stellen die bisherigen Einlösungsstellen der drei Pfälz. Eisenbahn- Ges. ihre Tätigkeit ein. Für die Einlösungen ab 1./1. 1909 gelten folgende Bestimmungen: 1) die Zahlung der mit keiner Namenseinschreibung oder Vinkulierung versehenen verlosten Prior.-Schuldverschreib. erfolgt bei den K. Staatsschuldentilgungskassen in München, der K. Hauptbank in Nürnberg u. deren Filialen, mit Ausnahme der Filialbank München, dem Bankhause von Erlanger & Söhne in Frankf. a. M., der Direction der Disconto-Ges. in Berlin u. Frankf. a. M., der Filiale der Deutschen Bank in Hamburg u. vermittlungsweise auch bei sämtlichen K. Bayer. Rentämtern u. Kreiskassen; 2) die Zahlung für die mit Namensein- schreibungen oder Vinkulierungen versehenen Prior.-Schuldverschreib. leistet in der Regel nur die K. Eisenbahnbau-Dotations-Hauptkasse in München, ausnahmsweise kann aber Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1909/1910. I. 121