1924 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. à M. 1000 auf den Inhaber lautend. Zs. 2./1. u. 1./7., angeboten 8.–29./4. 1905 den Besitzern von Aktien I. Em. 12: 2 im April 1905 zu 101 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Bahnanlage 1 210 880, Kassa 3447, Bankguth. 127 933, Kaut.-Effekten 3000, do. II 2600, Effekten 349 993, Vorräte 1336. – Passiva: A.-K. 600 000, Schuldverschreib. 479 000, do. Zs.-Kto 11 975, Kaut. 2600, Tant. u. Grat. 16 797, Amort.-Kto 178 000, Akt.- u. Schuldverschreib.-Emissionsspesen 1200, Kaut.-Effekten-R.-F. 240, Ern.-F. 240 108, R.-F. 54 000, Unterst.-F. 5095, Kassa 9945, Gewinn 100 230. Sa. M. 1 699 191. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 94 086, z. Ern.-F. 4486, Schuld- verschreib.-Zs. 24 025, Steuern 1470, Extraordinaria 2270, Tant. u. Grat. 16 797, Gewinn 100 230. – Kredit: Vortrag 11 816, Betriebseinnahmen 224 310, Zs. 7240. Sa. M. 243 366. Dividenden 1883–1908: 5, 5, 5, 5, 6, 7, 7, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 7, 7, 7, 8, 9, 9, 9, 9 %. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. . Direktion: Ing. Th. Bischoff. Aufsichtsrat: Vors. F. von Miller, Reichsrat Wilh. von Finck, Dr. Adolf Förderreuther, München; Justizrat Th. Riegel, Wilh. Merck, München. Prokurist: Dipl.-Ing. H. Bischoff. Zahlstelle: München: Merck, Finck & Co. Schantung-Eisenbahn-Gesellschaft in Tsingtau, Zweigniederlassung in Berlin, Unter den Linden 31. Gegründet: Die Ges. ist nach Massgabe der seitens der Kaiserlich Deutschen Regierung unterm 1./6. 1899 auf Grund des Deutsch-Chinesischen Staats-Vertrages vom 6./3. 1898 erteilten Koncession und in Gemässheit des damit genehmigten Statuts als eine Deutsch- Chinesische Aktien-Ges. am 14./6. 1899 zu Berlin errichtet worden. Gründer: Disconto- Ges., Deutsch-Asiatische Bank, Deutsche Bank, Bank für Handel u. Ind., Berliner Handels-Ges., Dresdner Bank, Nationalbank für Deutschland, A. Schaaffh. Bankver., S. Bleichröder, Robert Warschauer & Co., Born & Busse, Berlin; Jacob S. H. Stern, Frankf. a. M.; L. Behrens & Söhne, Norddeutsche Bank, Hamburg. Die Eintragung der Firma in das Handelsregister des Königl. Amtsgerichts I Berlin erfolgte am 15./8. 1899. Der in der Koncession festgesetzten Pflicht, den Sitz der Ges. binnen 6 Monaten nach Tsingtau, dem Sitz des Kaiserlichen Gouvernements des Deutschen Kiautschou-Gebiets, zu verlegen, wurde durch Beschluss der ausserord. G.-V. vom 10./10. 1899 Genüge ge- leistet, welche zugleich die Errichtung einer Zweigniederlassung in Berlin beschloss. Demzufolge ist die Firma der Ges., nach Löschung im Handelsregister von Berlin, am 22./12. 1899 in das Handelsregister des Kaiserl. Gerichts in Tsingtau eingetragen worden; die Eintragung der Zweigniederlassung in Berlin in das Handelsregister des Amts- gerichts I Berlin ist am 15./3. 1900 erfolgt. Statutänd. 17./6. 1909. Die Ges. untersteht dem Rechte und Gerichte in Tsingtau, bleibt jedoch für alle aus dem Gesellschaftsverhältnisse hervorgehenden Streitigkeiten der Aktionäre und der Gesellschafts-Organe unter einander den für Berlin zuständigen Gerichten unterworfen. Die Dauer der Ges. ist auf einen bestimmten Zeitraum nicht begrenzt. Abänderungen des Statuts bedürfen der Genehmigung der Kaiserlich Deutschen Regierung. 5 Zweck: Erwerb der vorbezeichneten Koncession einer Eisenbahn in der chinesischen Provinz Schantung von Tsingtau über Weihsien nach Tsinanfu, der Hauptstadt dieser Provinz, mit Zweigbahn von einem Punkte dieser Hauptlinie nach Poschan, dem Hauptorte des umliegenden Kohlengebietes, der Bau, die Ausrüstung und der Betrieb dieser Eisen- bahn, sowie unter den in der Koncession vorgesehenen Bedingungen die Berechtigung zur Fortsetzung der Linie von Tsinanfu nach Itschoufu und von Tsingtau nach Itschoufu, für welche die Option bis 1908 der Ges. überlassen ist. Ausserdem ist die Ges. mit Genehmigung der Kaiserlich Deutschen Regierung be- fugt: 1. andere Anschlussbahnen als die vorbezeichneten, sowie andere Eisenbahnen in China zu bauen, auszurüsten und zu betreiben; 2. den Betrieb anderer in Ostasien an- gelegter Eisenbahnen zu übernehmen oder solche eigentümlich zu erwerben; 3. den Betrieb der eigenen Bahn an Dritte zu überlassen; 4. mit anderen Eisenbahn-Verwal- tungen, deren Bahnen in Verbindung mit der ihrigen stehen oder angelegt werden, Verträge wegen gegenseitiger Benutzung zu schliessen, oder sich sonst in irgend einer Weise bei Eisenbahn-Unternehmungen in Ost-Asien zu beteiligen; 5. auf ihren Bahn- höfen oder in Verbindung mit denselben zur Aufbewahrung von Gütern die erforder- lichen Lagerhäuser zu errichten und über die in Verwahrung genommenen Güter Lager- scheine auszustellen, sowie Einrichtungen zur Beförderung von Personen und Gütern von und nach den Stationsplätzen herzustellen; 6) Landesprodukte und Mineralien im Gebiete der Provinz Schantung zu gewinnen und zu verwerten, alle in dieser Beziehung erforderlichen Anlagen zu erwerben, herzustellen und solche Anlagen, sowie sonstige das Interesse der Ges. fördernde Unternehmungen zu betreiben oder sich daran zu be- teiligen; 7. Zweigniederlassungen zu errichten. Die Ges. ist befugt, auf Beschluss des A.-R. und mit Genehmigung der Kaiserlich Deutschen Regierung Schuldverschreib. auf den Inhaber auszugeben. Ausserdem unter- liegt die Aufnahme von Anleihen der Beschlussfassung der ordentl. G.-V. Nach Inhalt der Koncession gelten für den Bau der Bahn folg. Bestimmungen: Für den Bau der Bahnlinien sollen die speciellen Vorarbeiten massgebend sein, durch welche