―――― Elektrische Strassenbahmnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1947 Verwaltungsgebäude nebst Einrichtungen und Zubehör, endlich die bewegliche Aus- rüstung der Bahn und sonstige dem Bauunternehmen unmittelbar oder mittelbar gewidmete Sachen und Rechte. Falls die Gemeinden von dem Recht, das der Unter- nehmerin verbleibende Eigentum zu erwerben, Gebrauch machen, so gilt als Erw erbspreis der Sachwert (Taxe) mit einem Zuschlage von 10 %. Die Gemeinden können aber auch die Wiederherstellung des früheren Zustandes der von der Unternehmung benutzten Strassen etc. auf Kosten der Ges. nötigenfalls unter Beseitigung der in die Strassen eingebauten Teile der Bahnanlage verlangen. Neue Linien: Die G.-V. v. 7./4. 1906 erklärte sich damit einverstanden, dass die elektr. Hoch-u. Untergrundbahn v. Potsdamer Platz über den Spittelmarkt u. den Alexanderplatz bis jenseits des Ringbahnhofs Schönhauser Allee fortgeführt wird und ermächtigte den Vorstand, mit Zustimmung des A.-R. den zur Ausführung des Unternehmens erforderlichen Vertrag mit der Stadtgemeinde Berlin (genehmigt 18./4. 1906) und die sonstigen etwa erforderlichen oder zweckmässigen Verträge abzuschliessen. Die Erweiterung des Bahnnetzes umfasst eine Länge von rund 7.13 km, und zwar sollen 5.98 km als Untergrundbahn, 1.15 km als Hoch- bahn gebaut werden. Sie besteht aus folgenden drei Einzelstrecken: I. Strecke Potsdamer Platz-Spittelmarkt (Untergrundbahn); II. Strecke Spittelmarkt-Alexanderplatz (Untergrund- bahn); III. Strecke % Allee, (zuerst Untergrundbahn, ab strasse Hochbahn). Mit der Stadtgemeinde Berlin ist vereinbart, dass, wenn nicht ausser- gewöhnliche Behinderungen eintreten, die Spittelmarkt-Linie spätestens 3 Jahre nach Plan- feststellung, also 1909 (kam bereits am 1./10. 1908 in Betrieb), die Alexanderplatz-Linie spät. bis Ende 1912 und die Schönhauser Allee-Linie spät. Ende 1915 fertigzustellen ist. Die frühere Herstellung u. Eröffnung der einzelnen Strecken steht der Ges. frei. Die staatliche Genehmigung u. das Enteignungsrecht für die neuen Linien erfolgte am 28./7. 1906. Mit der Ausführung, welche gemeinsam mit der Firma Siemens & Halske geschieht, ist im Herbst 1906 begonnen worden. Die Mittel für die neuen Linien im Zusammenhange mit den Ausgaben für die gebauten Charlottenburger Strecken gedenkt die Ges. in der Weise zu beschaffen, dass zunächst das Oblig.-Kapital auf die Höhe des Aktienkapitals gebracht wird, und vorerst M. 10 000 000 bezw. 15 000 000 Oblig. ausgegeben werden, diese Emiss. erfolgten im Mai 1907 bezw. Jan. 1909 (s. unten). Den weiteren Geld- bedarf beabsichtigte die Verwaltung je nach dem Fortschritt der Bauten halb durch Aktien, halb durch Oblig. zu decken; hiervon wurden zunächst je M. 10 000 000 neue Aktien lt. G.-V. v. 13./12. 1906 u. 12./12. 1908 ausgegeben (s. bei Kap.). Wegen einer Abzweigung vom Alexanderplatz–Frankfurter Allee wurde die staatliche und städtische Konzess. nachgesucht. Die Dauer der städtischen Zustimmung läuft ebenso lange wie bei der Stammstrecke, also bis 1987. Als Entgelt für die Benutzung der Strassen zahlt die Hochbahn-Ges. 0 der Brutto-Einnahmen bis zu einer Einnahme von M. 1 000 000 für das Bahnkilometer; bei grösserer Einnahme pro Bahnkilometer erhöht sich der Abgabensatz je um %., wenn die Brutto- Einnahmen um ¼ Mill. Mark für das Bahnkilometer steigen. Bezügl. des Ankaufs ist als erster Termin das Jahr 1942 zugrunde gelegt und vereinbart, dass für jedes an diesem Termin fehlende Jahr ein Aufgeld von 2½ % der Anlagekosten gezahlt wird. Sollte also die Stadt die neuen Strecken im Jahre 1927 ankaufen wollen, so hat sie, da die Entwicklungs- frist dann um 15 Jahre verkürzt ist, 15 7 2½ % = 37½ % der Anlagekosten als Zuschlag zu dem nach anderweitigen Vereinbarungen ermittelten Ankaufspreis zu zahlen; falls sie im Jahre 1937 den Ankauf bewirken sollte, beträgt der Zuschlag 5 2½ % = 12 % der Anlagekosten. Der Erwerbspreis der Bahn ohne die vorerwähnten Zuschläge soll in keinem Falle geringer sein als der Buchwert. Bis 1937 wird der 25 fache Betrag des Reinertrages gezahlt; der Erwerbspreis sinkt, je weiter der Erwerbstermin hinausgerückt, annähernd ent- sprechend den Amortisationen, die mit Rücksicht auf den 1987 erfolgenden kostenlosen Heimfall zu erfolgen haben. Die Hochbahn-Ges. räumt der Stadtgemeinde für die neuen Strecken eine Gewinnbeteiligung in der Weise ein, dass sie die Hälfte des Reinertrages erhält, der über 6 % des durch Ausgabe von Aktien und Oblig. beschafften Anlagekapitals hinaus erwirtschaftet wird. Der Streit zwischen der Grossen Berliner Strassenbahn u. der Stadtgemeinde Berlin, weil erstere gegen die Fortführung der Untergrundbahn über den Spittelmarkt hinaus den Konkurrenzeinwand erhoben hatte, wurde am 16./4. 1908 von dem Schiedsgericht zu Gunsten der Stadt entschieden. Die Hoch- u. Untergrundbahn-Ges. kann danach die Untergrundbahn vom Spittelmarkt nach dem Alexanderplatz u. der Schönhauser Allee, sowie die Hochbahn- strecke in der Schönhauser Allee bis zum Ringbahnhof frei u. ohne Abgabe ausführen u. betreiben. Der früher für die Strecke Potsdamer Platz–Spittelmarkt erhobene Konkurrenz- einwand wurde s. Z. vom Reichsgericht zurückgewiesen. Die Ges. beabsichtigt, den stärkstbelasteten Teil ihrer Stammlinie, nämlich die Strecke vom Gleisdreieck bis zum Wittenbergplatz, u. zwar auf Wunsch der Staatsbehörden sobald als möglich viergleisig auszubauen, wobei das Gleisdreieck zu einer Kreuzungsstation um- gestaltet werden soll. Die beiden neuen Gleise sollen vom Wittenbergplatz bis zum Nürnberger Platz weitergeführt werden und es ist mit der Stadtgemeinde Wilmersdorf ein Vertrag geschlossen worden, wonach die Gemeinde eine Anschlusslinie von diesem Punkte aus in südlicher Richtung bis zum Rastatter Platz bauen und die Ges. den Betrieb für diese Anschlusslinie übernehmen wird, der sich ausserdem auf eine weitere Verläng. dieser Linie durch Dahlem erstrecken soll. – Für die neue Linie sind die staatl. Genehmig. und die