――――= Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1 961 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebs-Unk. 257 799, Tant. 4000, Abschreib. 30 840, Zz. Ern.-F. 25 185, z. R.-F. 5349, Div. 35 000. – Kredit: Personenverkehr 155 260, Fracht- verkehr 184 012, Mieten 11 732, diverse Einnahmen 1857, Zs. 5311. Sa. M. 358 174. Dividenden 1903–1908: 0 % (7 Mon), ) 5„, „ Direktion: Schiffsreeder C. Fr. A. E. Habich, Kaufm. Wilh. Philippstein, Emden; Kaufm. Joh. Russell, Leer. Aufsichtsrat: (7–9) Vors. Komm. -Rat Conrad Herm. Metger, Senator Franz D. Ihnen, Dispacheur Peter van Rensen, Konsul Friedrich Brons, Emden; Kaufm. Johann Meyer, Kaufm. Bernh. Connemann, Leer; „„.... Bernh. H. Franke, Münster i. W.; Gemeindevorst. Kreviet, Borkum. Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Braufisehelg Gegründet: Eingetr. 15./9. 1881. Gründungsgeschichte etc. s. Jahrg. 1902/1903. I Statutänd. 30./5. 1899, 9./5. 1900, 13./5. 1903, 3./5. 1904 u. 4./6. 1909. Urspr. Pferdebahnbetrieb. 1896wurde mit dem Stadtmagistrat ein Abkommen getroffen, wonach der Ges. die Genehmigung zur Einführung des elektr. Betriebes mit oberird. Stromzuführung erteilt und dieselbe gleich- zeitig gegen jede Konkurrenz sichergestellt wurde. Die Ges. verpflichtete sich, mit Einführung des elektr. Betriebes gleichzeitig eine Anzahl bestimmter neuer Linien zu bauen und unter gewissen Bedingungen auch später von den städt. Behörden für nötig erachtete Linien aus- zuführen. Der Ges. wurde dagegen die Verlängerung der Konc.-Dauer um 5 Jahre (also bis 1934 zugestanden. Die Allg. Elektr.-Ges. übernahm den Bau der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel und die Einführung des elektr. Betriebes auf allen Linien, die in 1897/98 erfolgte. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von elektrisch betriebenen Strasseneisenbahnen in und bei Braunschweig sowie Abschluss darauf bezüglicher Geschäfte. Errichtung und Be- trieb von elektrischen Stromlieferungsanlagen. Zur Zeit sind in Betrieb in Braun- schweig Stadt und Umgebung die Linien: Richmond-Schützenhaus, Westbahnhof- Nordbahnhof, Ruhfäutchenplatz-Gliesmarode, Madamenweg-Friedhof, Augustthor-Oelper, Friedrich Wilhelmplatz-Stadtpark, Friedrich Wilhelmplatz-Kastanienallee, ferner die Verbindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, sowie Linien in Wolfenbüttel selbst; Streckenlänge aller Linien 33, 83 km, Geleislänge 49,22 km, Betriebslänge 37,395km. Spurweite 1,1 m. Oberirdische Stromzuführung. 1908 fand die Erweiterung des Strassenbahn netzes mit einem Kostenanschlag von ca. M. 1 000 000 statt; Bahnlänge jetzt 34.53 km Geleislänge 50.01 km. Koncessionen: 1) Die Strassen-Eisenbahn in Braunschweig bis 31. März 1934. Die Stadt ist berechtigt, die Strassenbahnanlage bei Ablauf der Koncession zu einem dem derzeitigen Zustand entsprechenden, jedoch ohne Rücksicht auf die Rentabilität des Unternehmens festzusetzenden Taxwert zu übernehmen, insofern sie die Ausübung dieses Rechtes ein Jahr vor Ablauf der Koncession ankündigt. Geschieht dieses nicht, und erfolgt ein Jahr vor Ablauf der Erlaubnis keine Kündigung des Vertragsverhältnisses von der einen oder anderen Seite, so gilt der Vertrag als um weitere 5 Jahre verlängert und tritt je nach Ablauf dieser Frist dasselbe Verhältnis wieder ein. Findet jedoch im Fall der Kündigung keine Einigung über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses statt, und lehnt der Stadtmagistrat den vorbehaltenen Ankauf der Gesamtanlage ab, so muss die Ges. die Bahnanlagen auf eigene Kosten beseitigen. Ausser den durch Statuten oder Gesetze eingeführten Steuern, Wegebaukosten oder sonstigen Gefällen hat die Ges. be- sondere Abgaben an die Stadt nicht zu zahlen. Der Prozess der Ges. gegen den Magistrat wegen Wiedereinführung des Streckentarifs anstelle des jetzigen billigen Einheitstarifs wurde am 30./10. 1906 vom Reichsgericht in letzter Instanz zu Ungunsten der Ges. entschieden. 2) Elektrische Eisenbahn (Verbindungsbahn) zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel, sowie in Wolfenbüttel, koncessioniert auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an, d. 1. bis 27. Okt. 1947. Die Gesamtgeleis- länge beträgt 14,819 Km. Bei Ablauf der Koncession greifen für die in der Stadt Wolfen- büttel belegene Bahnanlage von 743 m Geleislänge dieselben Bestimmungen Platz, welche mit der Stadt Braunschweig für die zu 1 gedachten Bahnen vereinbart und ad 1 an- gegeben sind. Für die übrigen Strecken besteht dagegen die Bestimmung, dass nach Ablauf der Koncession die Herzogl. Staatsregierung berechtigt ist, den Erwerb der Bahn, soweit sie auf Staatsstrasse erbaut ist, in einer Geleislänge von 10,019 km samt Neben- anlagen (Depot in Wolfenbüttel) für sich oder einen Dritten in Anspruch zu nehmen. Die Abtretung dieser Strecke und der erwähnten Nebenanlagen, welche dem Erwerber in einem den Anforderungen der Aufsichtsbehörde entsprechenden Unterhaltungszustande zu übergeben sind, hat gegen bare Zahlung des 25fachen Betrages des als Div. zur Aus- zahlung gelangenden Durchschnittsreinertrages derjenigen 5 Betriebsjahre zu erfolgen, welche sich ergeben, wenn von den letzten 7 Betriebsjahren das Betriebsjahr mit dem höchsten und das Betriebsjahr mit dem niedrigsten Reinertrage ausgeschieden wird. Die Herzogl. Regierung wird sich vor Beginn des letzten koncessionsmässigen Betriebs- jahres darüber erklären, ob sie ihr Erwerbsrecht ausüben will. Falls dieses nicht geschieht, gilt die Koncession unter den in derselben ausgesprochenen Bedingungen und Bestimmungen auf fernere 10 Jahre verlängert. Da die staatliche koncessionierte Verbindungsbahn Braunschweig- -Wolfenbüttel sich im Stadtgebiete Braunschweig noch