1962 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. auf eine zwischen Augustthor und Stadtgrenze belegene, zur Strassen-Eisenbahn in Braunschweig (1) gehörige Strecke mit bezieht, so hat der Stadtmagistrat für diese Teilstrecke auch eine 50jährige Koncession zugelassen, jedoch der Stadt das Recht vor- behalten, bei Ablauf der Koncession ad 1 für diese Teilstrecke den Bau eines besonderen Geleises zu verlangen und die Ausgabe besonderer Billets für die Teilstrecke zu unter- sagen. Weitere besondere Abgaben sind nicht zu zahlen, es kommen nur die gesetzlichen und Staats- und Kommunalsteuern in Betracht. 3) Der Ges. ist unter den gleichen Bedingungen, wie für die Verbindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, eine elektr. Strassenbahn nach dem Dorfe Oelper konc. auf 50 Jahre, vom Tage der Betriebseröffnung, d. i. 8./4. 1899, Geleisanlage: 0,637 km. Statistik: 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 Bahnlänge . . m 47 130 47 130 47 130 47 227 47 316 47 316 47 316 47 494 Betriebseinnahmen M. 806 896 814 149 862 709 897 152 930 137 948 206 983 767 1 007 301 Wagenpark Ende 1908: 78 Motorwagen, 79 Anhängewagen und 27 sonstige Wagen. Die Koncession einer elektrischen Centrale zur Licht- und Kraftabgabe für das Gebiet der Stadt Braunschweig wurde der Ges. lt. Vertrag mit dem Stadtmagistrat vom 16. Juni 1898 auf die Dauer von 35 Jahren, vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet, erteilt, die Stadt ist jedoch berechtigt, die gesamte Anlage des Elektricitäts- werkes einschliesslich des Grundstückes nach dem Schlusse des achten Rechnungsjahres nach vorher erfolgter einjähriger Anzeige zu übernehmen. Der Preis, zu dem die Übernahme erfolgt, ist derart bestimmt, dass für jedes seit der Inbetriebnahme verflossene Jahr nachfolgende Prozente von dem Herstellungspreise einschl. der Grunderwerbskosten abgerechnet werden: Für das 1. bis einschl. 8. Jahr nichts, für das 9. bis einschl. 16. Jahr je 2 %, für das 17. bis einschl. 21. Jahr je 3 %, für das 22. bis einschl. 26. Jahr je 4 %, für das 27. bis einschl. 31. Jahr je 5 %, für das 32. bis einschl. 35. Jahr je 6 %. Die später genehmigten Erweiterungen werden jedoch vom Tage der Inbetriebnahme an besonders gerechnet. Nach Ablauf der Vertragsdauer geht das gesamte Werk nach den vorstehenden Grundsätzen in den Besitz der Stadt über. Falls diese jedoch ein Jahr vor Ablauf des Vertrages eine Weiterführung des Werkes auf einen Zeitraum, der höchstens 20 Jahre umfassen darf, verlangt, muss die Ges. das Werk weiterführen. Der Stadt bleibt in diesem Falle das Recht vorbehalten, das Werk nach weiteren 5 Jahren, nach 1 Jahr vorher erfolgter Mitteilung an die Ges. zu übernehmen. Für die erteilte Koncession hat die Ges. ferner die Verpflichtung übernommen, der Stadt einen Anteil von der Brutto-Einnahme zu zahlen, und zwar von einer Einnahme bis M. 50 000 7½ %, über M. 50–100 000 10 %, von über M. 100 000 15 %. Ausserdem hat die Ges. bei einem 6 % übersteigenden Reingewinn der Stadt einen Anteil zu ge- währen, der bei einem Überschuss von mehr als 6–10 %: 33 % und über 10 %: 50 % beträgt. Der Reingewinn wird in der Weise ermittelt, dass der Überschuss der Betriebs- einnahmen über die Betriebsausgaben nach Abzug des vorerwähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme, der erforderlichen Abschreibungen und einer 3½ % Verzinsung von 40 % des gesamten Anlagekapitals festgestellt wird. Ausser diesen Abgaben zahlt das Werk noch die städtischen und staatlichen Steuern. Der Preis für Beleuchtungs- zwecke beträgt 5 Pf., für Motorenbetrieb und sonstige technische Verwendung 2 Pf. pro Hektowattstunde. Die Betriebseröffnung fand am 1./4. 1900 statt. Bis 31./12. 1908 waren angeschlossen: 59 503 Glühlampen, 1321 Bogenlampen von 2–10 Amp., 747 Mo- tore = 2275 PS., 582 Heiz- u. Kochapparate, medizinische Apparate, Ventilatoren etc. = 4640 Hektowatt. Eigenbedarf 42,77 K.-W. Im Jahre 1908 fand eine Vergrösserung des Elektricitätswerkes statt. Sternhaus: An der Bahnlinie Braunschweig-Wolfenbüttel, im Lechlumer Holz, errichtete die Ges. das Wirtschaftsunternehmen Sternhaus, Anlagekosten ca. M. 300 000, welches von der Ges. bis Ende 1900 in eigener Regie betrieben wurde; ab 1./1. 1901 verpachtet. Kapital: M. 6 000 000 in 1200 Aktien (Nr. 1– 1200) à M. 500 und 5400 Aktien (Nr. 1201 bis 6600) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 600 000 in 1200 Aktien à M. 500, erhöht lt. G.-V. v. 27./6. 1896 um M. 1 400 000 in 1400 Aktien à M. 1000, voll div.-ber. ab 1./1. 1898, be- geben an die Allg. Elektr.-Ges. zu 110 %, hiervon angeboten M. 700 000 den Aktionären zu 110 % plus 2½ %; ferner erhöht lt. G.-V. v. 10./6. 1898 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000, div.-ber. für 1899 p. r. t. bis zu 4 %, übernommen von der Allg. Lokal- und Strassenbahn-Ges. in Berlin zu 110 %, hiervon M. 500 000 den Aktionären 25./5.–15./6. 1899 zu 110 % plus 2 % Spesen. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 3./5. 1904 um M. 1 500 000 (auf M. 4 500 000) in 1500 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1904, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. in Berlin zu pari mit der Verpflichtung, die Aktien den Aktionären zu 106 % in der Weise anzubieten, dass auf nom. M. 2000 alte Aktien 1 neue à M. 1000 entfällt. (Geschehen 25./5.–18./6. 1904). Der Erlös der neuen Aktien diente hauptsächlich zur Deckung der schwebenden Schuld für den Lichtwerkbau. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 4./6. 1909 um M. 1 500 000 in 1500 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. zu 103 9 65 anzubieten den alten Aktionären zu 105 %. Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1897, Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu 105 % durch jährl. Ausl. ab 2./1. 1900 bis 1929. Verstärkte Tilg. ab 1. Juli vorbehalten. Begeben an die Allg. Elektr.-Ges. zu 98 %, von dieser an Bernh.