Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1967 Gewinn-Verteilung: Zuerst Dotation der Rücklagen u. etwaige vertragsm. Tant. an Vorst., 4 % Div. vom verbleib. Betrage bis 3 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bis 1 %. Der weitere Überschuss wird zur Abtragung der dem Bahnunternehmer gewährten Provinzial- beihilfe nach Massgabe des provinziellen Reglements, und nach deren Deckung zur Ent- schädigung an den Kreis Trebnitz für die von demselben auf Grund der übernommenen Zinsgarantie geleisteten Zubussen (jedoch nur innerhalb der 10jährigen Garantiezeit), sowie endlich zur Deckung der von dem Landkreis Breslau zu dem Unternehmen geleisteten Beihilfe verwendet. Etwa noch verfügbarer Reingewinn wird als weitere Super-Div. verteilt, soweit die G.-V. nicht anderweitig darüber beschliesst. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Bahneinheit 2 854 997, Effekten 4791, Fonds-Ver- walt.-Kto 101 277, Kaut.-Kto 48 594, Material. 24 773, vorausbez. Versich. 9516, Kassa 621, neue Rechnung 387. – Passiva: A.-K. 2 745 000, R.-F. 21 522, Ern.-F. 101 277, Spec.- R.-F. 5408, Disp.-F. 5840, Hypoth. 6000, Kontokorrent-Kto 119 394, Gewinn 40 517. Sa. M. 3 044 960. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Kto 3452, Zs. 5531, Ern.-F. 15 849, Abschreib. 121, Spec.-R.-F. 495, Gewinn 40 517. Sa. M. 65 967. – Kredit: Betriebsüberschuss u. Bei- träge M. 65 967. Dividenden: 1897–98: 0, 0 % (Baujahre); 1899–1901: 1½, 0, ¼ %; 1902–1908: M. 44778, 40 528, 56 041, 64 628, 64 651, 45 998, 40 517. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Direktion: Baurat Carl Griebel, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Max Dräger, Stellv. Baurat O. Bandekow, Schöneberg; Dir. Wilh. Hansen, Berlin; „ Curt von Scheliha, Trebnitz; Bank-Dir. Dr. Korpulus, Breslau. Prokurist: Emil Maeuer. Zahlstelle: Berlin: Nationalbank f. Deutschland. Breslauer Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Breslau, Herrenstrasse 28, I. Gegründet: 2./9. 1876; eingetr. 21./10. 1876. Wegen Gründung, erste Konc. etc. s. Jahrg. 1902/1903. Statutänd. 27. 11. 1899 u. 23. 4. 1900. Zweck: Bau und Betrieb von Strassenbahnen in Breslau und zur Verbindung Breslaus mit umliegenden Ortschaften. Linien: 1) Königsplatz-Scheitnig-Zoolog. Garten (4, 55 km), 2) Abzweigung Zoolog. Garten (1,94 km), 3) Pöpelwitz (Schlachthof)-Ohlauerthor (5,57 km), 4) Pöpelwitz (Schlachthof)-Centralbahnhof-Strehlenerthor (4,22 km), 5) Kleinburg (Südpark)- Oderthorbahnhof (6,41 km), 6) Kleinburg (Südpark)-Kaiser Wilhelmplatz- Oswitzer Friedhöfe mit Abzweigung nach Schiesswerder (3,09 km), 7) Gürtelbahn (7,11 km). Sa. 31,14 km. Spurweite 1,435 m. Auf allen diesen alten Linien, mit Ausnahme einer kurzen Strecke, kam ab 6./8.–28./11. 1901 der elektr. Betrieb zur Einführung. Die A.-G. war verpflichtet, drei Strecken neu für den elektr. Betrieb zu bauen, welche 1902 bezw. 1903 dem Betrieb übergeben wurden. Wegen des Baues dieser neuen Linien und Einführung des elektr. Betriebes (Bau- kosten hierfür bis ult. 1907: M. 8 019 975, 1908 auf die verschied. Konten verteilt), sowie Verlängerung des Vertragsverhältnisses bis 14./7. 1923 wurden in der G.-V. v. 20./2. 1899 unter Aufhebung sämtl. früher abgeschlossenen Verträge folg. neue Vereinbarungen mit der Stadt Breslau, ratifiziert 27./6. bezw. 5./7. 1899, genehmigt: Die Stadtgemeinde erhält einen Anteil an dem Jahresertrage des gesamten Bahn- unternehmens nach folgenden Grundsätzen: 1) Während der Zeit vom 1. Jan. 1900 bis zum 31. Dez. 1907 werden der Ges. von dem nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahnunternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleib. Jahresertrage vorweg zu gute gerechnet a) 4 % des noch ungetilgten Teils der älteren Oblig.-Schuld von urspr. M. 600 000, b) 5 % des älteren A.-K. im Gesamtbetrage von M. 1 700 000, c) 4 % von demjenigen Kapitale, welches am Schlusse eines jeden Kalenderjahres auf die Umwandlung u. Erweiterung des Unternehmens that- sächlich ausgegeben worden ist, jedoch abzüglich derjenigen Beträge, die zu diesem Zwecke aus dem Ern.-F. oder aus dem durch den Erlös verkaufter Grundstücke etc. ge- wonnenen R.-F. verwendet worden sind. Ob die verausgabten Kapitalien im übrigen durch Begebung neuer Aktien oder durch Ausgabe von Oblig. gewonnen sind, ist gleich- giltig. Von dem Reste des Jahresertrages erhält die Stadtgemeinde 33¼ %, die A.-G. 66 %. 2) Vom 1. Jan, 1908 ab erhalten die Stadtgemeinde und die A.-G. je die Hälfte des nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahn- unternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleibenden Jahresertrages. Würde hiernach in einem Jahre der A.-G. ein Reinertrag von weniger als 5 % des A.-K. und des noch ungetilgten Teils etwaiger Oblig.-Schulden verbleiben, so ist dieser Reinertrag bis auf 5 % aus dem Gesamtertrage des Jahres zu verstärken und der der Stadtgemeinde zufallende Teil entsprechend zu kürzen. Den Kraftstrom liefert das städtische Elektricitätswerk zum Selbstkosten- preise plus 10 %. (1901–1908 stellte sich der Preis auf 19½, 12½, 11½, 11½, 11½, 10½, 10, 10 Pfg. pro Kilowattstunde, doch dürfte sich derselbe noch ermässigen.) Bei Ablauf des Vertrages hat die Stadtgemeinde das Recht, das ganze Bahnunter- nehmen mit allen Grundstücken, Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln nebst allem