== ――――― Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2003 Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt war berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmälige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen, welcher Betrag durch Schreiben vom 5. Juli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Jan. 1900. Übersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm, so tritt für das Mehr die obengenannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande z. Z. der Übernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzl. oder teilweise Be- seitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör käuflich erwerben. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungs- wert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1915 mit dem 30 fachen Betrage, am 1. Jan. 1920 mit dem 25 fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit dem 20fachen Betrage, am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit dem 12 fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem 4 fachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Kapital: M. 6 000 000 und zwar M. 1 200 000 in 2400 Aktien Serie A (Nr. 1–2400) à M. 500 und M. 4 800 000 in 4800 Aktien Serie B (No. 1–4800) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 1 200 000, erhöht lt. G.-V.-B. vom 28. April bezw. 22. Juli 1898 um M. 3 600 000 in 3600 Aktien Serie B, von diesen Aktien erhielt die „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin (s. oben) 1200 Stück, div.-ber. ab 1. Jan. 1898, die übrigen 2400 Aktien (pro 1899 nur 5 % Bauzinsen, ab 1. Jan. 1900 voll div.-ber.) wurden den Aktionären vom 17.–26. Nov. 1898 zu 145 % an- geboten, ferner erhöht lt. G.-V.-B. v. 19. Dez. 1899 um M. 1 200 000 (auf M. 6 000 000) in 1200 neuen Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1. Jan. 1900, angeboten den Aktionären 3.–13. Jan. 1900 zu 104 %; auf nom. M. 4000 alte Aktien entfielen nom. M. 1000 neue. Anleihen: I. M. 3 000 000 in 4 % (bis 30./9. 1906 4½ %) Oblig. v. 1900, rückzahlbar zu 103 %, 500 Stücke (Nr. 1–500) à M. 2000, 1500 Stücke (Nr. 501–2000) à M. 1000, 1000 Stücke (Nr. 2001–3000) à M. 500, lautend auf Namen und durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Anleihe war bis 1./1. 1906 unkündbar und ist von da ab in längstens 44 Jahren lt. Tilg.-Plan durch Verl. oder Künd. zurückzuzahlen. Verlos. im April auf 1./10. Verstärkte oder Totalkünd. mit sechsmonat. Frist auf einen Zinstermin seit 1. April 1906 zulässig. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke gemäss den gesetztl. Bestimmungen Zahlst.: Magdeburg: Ges.-Kasse, F. A. Neubauer; Berlin: Berliner Handels-Ges., S. Bleich- röder, Bank f. Handel u. Ind., Disconto-Ges., Dresdner Bank, A. Schaaffh. Bankver., Nationalbank f. Deutschl. Kurs in Berlin Ende 1900–1905: 104, 105.80, 105.60, 106, 104.75, – %. Aufgel. 18./5. 1900 zu 101 %. Kurs seit 1906 wie bei Anleihe II. II. M. 1 500 000 in 4 % (bis 30./9. 1906 4½ %) Oblig. v. 1901, rückzahlbar zu 103 %; 250 Stücke (Nr. 1–250) à M. 2000, 750 Stücke (Nr. 251–1000) à M. 1000, 500 Stücke (Nr. 1001–1500) à M. 500, lautend auf Namen des Bankhauses Born & Busse, Berlin, und durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. und 1./10. Tilg., Ausl., Zahlst. etc. wie bei Anleihe I. Aufgenommen zur Beschaffung von Mitteln behufs weiterer Durchführung der elektr. Einrichtung. Eingeführt im Mai 1901. Von beiden Anleihen Ende 1908 noch in Umlauf: M. 4 387 500. Die Stücke beider 4½ % Anleihen wurden 10.–25./4. 1906 in 4 % konvertiert; bei Rückgabe der abgest. Oblig. wurde eine Barvergüt. von ½ % gewährt. Nicht konvert. Stücke (M. 48 500) wurden zum 1.10. 1906 gekündigt. Die konvert. Stücke beider Anleihen wurden im Juli 1906 in Berlin zugelassen; erster Kurs 12./7. 1906: 103.30 %6. Kurs Ende 1906–1908: 103.20, 99.30, 100 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem., in der Regel im März. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 500 = 1 St., 1 Aktie à M. 1000 = 2 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., alsdann event. Dotation von Sonderrücklagen, Amort.-F. etc., vom verbleib. Betrage 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. bezw. zur Verf. der Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Grundstücke 618 185, Einricht. des elektr. Betriebes 10 583 695, Effekten d. A.-K.-Tilg.-F. 490 618, div. Effekten 808 450, Kassa 20 166, Bankguth. 400 749, Material. 178 004. – Passiva: A.-K. 6 000 000, Oblig. 4 387 500, do. ausgeloste 7210, do. Zs.-Kto 45 895, R.-F. 1 018 264, A.-K.-Tilg.-F. 544 617, Ern.-F. 313 008, Div. 510 000, do. alte 1100, Kredit. 110 917, an Magistrat der Stadt Magdeburg 88 844, Tant. an A.-R. 31 133, Vortrag 41 378. Sa. M. 13 099 869. 126k