2028 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Gleislänge inkl. der Depotgleise 61.48 km, Spurweite 1 m. Linien: 1) Cannstatt-Berg- Paulinenberg-Karlvorstadt-Schützenhaus, 2) Gaisburg- Ostheim-Hackstrasse- Traubenstr., 3) Westbahnhof-Hauptbahnhof-Pragfriedhof-Nordbahnhof, 4) Rundbahn, 5) Dillmannstrasse- Tiergarten-Büchsenstr.-Thorstr.-Heusteigstr.-Olgastr.- Falbenhennenstr.- Bopser, 6) Bopser- Schlossplatz-Friedrichsstrasse-Hegelplatz- Rosenberg- Schwab- Schickard- Böblingerstrasse, 7) Herderstr.-Moltkekaserne-Schlossplatz- Ch arlottenplatz-Alexanderstr.-Ostheim-Gablenberg. Personen-Beförderung 1899–1908: 11 427 342, 14 094 173, 16 208 236, 17231 590, 19951 849, 22 455 734, 24 450 555, 27 101 349, 28 937 353, 30 517 413; Fahrtaxeneinnahme M. 1 209 706, 1 372 693, 1 527 309, 1 550 070, 1 789 765, 1 995 376, 2 164 096, 2 369 553, 2 530 723, 2 647 450. Es sind vorhanden: 133 Motorwagen und 93 Anhängewagen. 1902–1909 wurden Wohnungen für Bedienstete erbaut, so dass ab Okt. 1909 186 Dienstwohnungen vorhanden sind. Die Ges. ist bei den Cannstatter Strassenbahnen, G. m. b. H., mit M. 345 000 beteiligt, wovon 50 % = M. 172 500 eingezahlt. Für den Bau von Vorortbahnen ist der Ges. vom Königl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, am 2./6. 1908 die Genehmigung zum Bau u. Betrieb folgender Linien erteilt worden: 1) von Stuttgart nach Feuerbach und nach Zuffenhausen, 2) von Feuerbach nach Zuffenhausen, 3) von Feuerbach nach Cannstatt, 4) von Zuffenhausen nach Ludwigsburg, 5) von Cannstatt nach Münster am Neckar, 6) von Gaisburg nach Wangen, 7) von Wangen nach Untertürkheim u. nach Hedelfingen, 8) von Hedelfingen nach Esslingen. In der a. o. G.-V. v. 15./12. 1908 ist die Beschaffung der zur Durchführung des Baues dieser Vorortlinien mit Ausnahme der Linien 4 u. 8 erforderlichen Geldmittel im Betrage von rund M. 2 250 000 durch Erhöhung des A.-K. (s. unten) beschlossen worden. Die Vorarbeiten u. der Bau der Vorortlinien wird gefördert, so dass die Ges. hofft, zunächst die Linien 1, 3 u. 5 noch 1909 eröffnen zu können. Das Rechtsverhältnis zwischen der Ges. und der Stadtgemeinde Stutt- gart betreffs Anlage und Betrieb der Strassenbahn ist durch die Verträge v. 22./8. 1889, 19./7. 1894, 26./6. 1899 u. 4./8. 1906 geregelt. Für die Benützung der Strassen erhält die Stadt- gemeinde seit 1./1. 1897 für das Kalenderjahr 2½ % der jeweiligen Brutto-Einnahmen der Ges. an Fahrgeldern; ausserdem vom 1./4. 1902 an einen jährl. Beitrag von M. 10 000 zur Unterhaltung der Krongutstrassen. Die Zahlung von 1 % erfolgt ohne Rücksicht auf das Betriebsergebnis der Ges. in dem betreffenden Jahre; die Zahlung der weiteren 1½ % ruht in den Jahren, in welchen die Ges. nicht wenigstens 4 % Div. auf die St.-Aktien zur Verteilung bringt; sie ist aber ganz oder teilweise nachzuholen, sobald die Betriebs- ergebnisse späterer Jahre die Mittel hierzu und gleichzeitig zur Zahlung einer Div. von 4 % auf die St.-Aktien wieder gewähren. Die Zahlung erfolgt am 1./4. des folgenden Jahres. Verbleibt vom 1./1. 1902 an der Ges. nach Bezahlung einer 6 % Div. auf die St.-Aktien noch ein weiterer Überschuss, so erhält die Stadtgemeinde ¼ o desselben als weitere Abgabe. Die Erlaubnis zur Anlage und zum Betrieb der Strassenbahnen auf dem Areal der Krongutsverwaltung ist eine stets widerrufliche und kann jeweils ohne weiteres zurückgezogen werden. Die Konc. für Stuttgart läuft am 31./12. 1930 ab. Mit dem Ablauf der Konc. erlangt die Stadtgemeinde das Recht, die gesamte Bahn- und Betriebsanlage mit allen beweg- lichen und unbeweglichen Zubehörden zu erwerben. Erklärt die Stadtgemeinde spätestens 6 Monate vor Ablauf der Konc. von dem ihr zustehenden Erwerbungsrecht keinen Ge- brauch zu machen, und kommt keine anderweitige Vereinbarung zustande, so hat die Ges. alle auf den städtischen Strassen und Plätzen befindl. Einrichtungen für die Bahn, z. B. Geleisanlagen etc. zu entfernen und die von der Bahn berührten Teile der Strassen und Plätze in guten, ordnungsmässigen, dem übrigen Bestand der betreffenden Strassen entsprechenden Zustand auf ihre Kosten zu versetzen und hierbei die Anordnungen des Gemeinderats zu befolgen. Kapital: Bis Dez. 1908: M. 4 500 000 in 3750 St.-Aktien I. Em. (Nr. 1–3750) à fl. 100 = fl. 375 000 = M. 642 857.14 (urspr. A.-K.), 800 St.-A. Lit. B (Nr. 1–800) à M. 1000 = M. 800 000, 750 St.-A. Lit. C (Nr. 801–1550) à M. 1000 = M. 750 000, 175 Prior.-Aktien (Nr. 1–175) à M. 1000 = M. 175 000, 631 St.-Aktien Lit. D (Nr. 1551–2181) à M. 1000 u. 1 do. à M. 1142.86 (Nr. 2182) = M. 632 142.86, 1500 St.-Aktien Lit. E (Nr. 2183–3682) à M. 1000 = M. 1 500 000. Um den Betrag der St.-Aktien Lit. D (Em. IV) erhöht lt. G.-V.-B. vom 31. März 1898, angeboten den Aktionären 30./4. – 14./5. 1898 zu 107.50 %, Rest von einem Konsortium zu 150 % übernommen. Von diesen Aktien IV. Em. von 1898 waren 25 % und das Agio sofort, 25 % am 1. Juli und 50 % am 1. Okt. 1898 einzuzahlen, div.-ber. für 1898 pro rata temp. ihrer Einzahlung. Die G.-V. vom 20. Juli 1899 beschloss weitere Erhöhung um M. 1 500 000 (auf M. 4 500 000) in 1500 St.-Aktien Lit. E (Nr. 2183–3682) à M. 1000, div.-ber. im Ver- hältnis der Einzahlungen. Diese neuen Aktien wurden 1.–15. Okt. 1899 den Aktionären zu 108.25 %, anderweitig zu 125 % angeboten; 25 % und das Aufgeld waren sofort, 25 % am 1./10. 1900, restliche 50 % wurden zum 1./10. 1901 eingefordert. Die a. o. G.-V. v. 15./12. 1908 hat beschlossen, zum Zwecke der Unifizierung des A.-K. dasselbe um M. 18 000 in der Weise herabzusetzen, dass a) die 3750 Aktien à fl. 100 = M. 642 857 zu je 6 Stück in Aktien à M. 1000 = M. 625 000 zus. gelegt u. auf jede Guldenaktie M. 4.77 bar heraus- gezahlt werden, b) die Aktie Lit. D Nr. 2182 unter Barzahlung von M. 142.86 auf den Nennwert von M. 1000 herabgesetzt wird (Frist zur Einreichung 15./5. 1909). Die a. o. G.-V. v. 15./12. 1908 hat ferner beschlossen, die bisherigen M. 175 000 Prior.-Aktien à M. 1000