Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2081 material. 4080, Betriebsmaterial 1591, Mobil. 1272, Kassa 764, Debit. 59 322. – Passiva: A.-K. 190 000, Oblig. 200 000, R.-F. 2692, Vorsichts-F. 4197, Amort.-F. 55 149, Oblig.-Zs. 2701, alte Div. 450, Kredit. 469, Gewinn 27 749. Sa. M. 483 410. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebskosten 14 953, Handl.-Unk. 3892, Zs. 6690, Gewinn 27 749. Sa. M. 53 286. – Kredit: Einnahmen f. Stromlieferung M. 53 286. Dividenden: Aktien 1901: 0 % (Baujahr); 1902–1908: 0, 3, 4, 5, 5, 5, ? %. Genusscheine: 1905: zus. M. 1696; 1906: zus. M. 1413; 1907: zus. M. 1086; 1908: . Direktion: Mühlenbes. Georg Gust. Stoskopf, Wiebolsheim-Eschau. Aufsichtsrat: Vors. Fabrik-Dir. Jos. Franz Schmitthäusler, Dir. Henry Luck, Grafenstaden; Schriftsteller Gust. Stoskopf, Strassburg; Michael Weill, Fegersheim. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Strassburg i. E.: Ch. Staehling, L. Valentin & Cie. Neckarwerke Akt.-Ges. in Esslingen. Zweigniederlassung in Göppingen. Gegründet: 18./11. 1905 mit Wirkung ab 1./6. 1906; eingetr. 28./2. 1906. Gründer: Heinr. Mayer, Luise Mayer, Elsa Mayer, Stuttgart; Ing. Dr. Rich. Mayer, Emilie Mayer, Esslingen. Zweck: Erzeugung u. Veräusserung von elektrischem Strom, insbes. Erwerb u. Fortbetrieb des Unternehmens der Elektricitätswerke unter der seitherigen Firma Neckarwerke Altbach- Deizisau Heinrich Mayer in Esslingen sowie deren Erweiterung. Die A.-G. hat von genannter Firma deren gesamtes Vermögeh als Sacheinlage in die Ges. eingebracht, nur die folgenden, hypothek. gesicherten Schulden übernommen: von Heinr. Mayer ausgegebene Anleihe von M. 1 750 000, verzinsl. zu 4 %, rückzahlbar zu 105 % (s. unten); an der Restkaufsgeld-Hypoth. der A.-G. für elektr. Unternehm. in München von M. 800 000 den Restbetrag mit M. 530 000, je samt der Zinsverpflichtung v. 1./1. 1906 ab. Der Zweck des Unternehmens ist die durch Wasser- u. Dampfkräfte erzeugte elektrische Energie (ca. 3000 HP.) an die umliegenden Gemeinden für Licht und Kraff sowie sonst. Zwecke abzugeben. Die Betriebsanlagen der Firma sind 1) Hauptzentrale in Altbach, 2) Elek- tricitätswerk Göppingen, 3) Elektricitätswerk Ludwigsburg (erbaut 1905), 4) Elektricitätswerk Esslingen, 5) Elektricitätswerk Pfullingen (käuflich erworben 1906); inzwischen sind im J. 1907 noch folgende Anlagen hinzugekommen: 6) Elektricitätswerk Zuffenhausen, 7) Elektricitätswerk Urach, 8) Elektricitätswerk Böblingen, 9) Elektricitätswerk Metzingen, 10) Gaswerk Metzingen, 11) Elektricitätswerk Gmünd (Eigentum der Stadt Gmünd, Betrieb und Verwaltung durch die Firma). In Belrieb waren 1908 5 Umformerstationen mit 6 Umformern von zus. 892 Kilowatt, sowie 60 Transformatorenstationen mit 113 Transformatoren von zus. 2135 Kilowatt. Der Gesamtanschlusswert betrug Ende 1908: 47 046 Glühlampen à 50 Watt, 475 Bogenlampen à 500 Watt, 1635 Elektromotoren mit zus. 6702 PS., 103 Koch- u. Heizapparate mit zus. 92,07 Kilowatt. Insgesamt 8718,72 Kilowatt. Die Stromerzeugung betrug 1907 u. 1908: 6 086 059, 7 336 854 Kwstd., die nutzbare Abgabe 3 648 369, 4 562 275 Kwstd. Angeschlossen sind 53 Ortschaften. Die Firma hat mit einer grösseren Anzahl Gemeinden Verträge auf 30 Jahre abge- schlossen, und zwar mit Altbach, Berkheim, Bezgenrieth, Deizisau, Denkendorf, Ebers- bach a. Fils, Göppingen, Hattenhofen, Hedelfingen, Hochdorf, Hohenheim, Köngen, Nellingen, Oberboihingen, Oberesslingen, Obertürkheim, Plieningen, Plochingen, Rechberghausen, Reichen- bach, Rosswälden, Ruith, Scharnhausen, Schlierbach „Steinbach, Sulpach, Uhlbach, Unter- boihingen, Weilheim, Zell-Aichelberg u. andere mehr mit ca. 200 000 Einwohnern. Die wesentl. Bestimm. des Vertrages sind folgende: § 1. Die Gemeinde erteilt den Neckarwerken die alleinige Konc. zur Errichtung einer elektr. Anlage sowie das alleinige Recht, alle innerh. ihrer Gemeinde- grenzen gelegenen öffentl. Strassen u. Plätze zur Führung von ober- u. unterird. Leitungen behufs Abgabe elektr. Energie zu Licht-, Kraft-, Heiz- u. and. Zwecken an Behörden u. Private kostenlos zu benutzen. Dieses Recht ist ein ausschliessliches für die Unternehmerin, u. zwar auf die Dauer von 30 J. vom Tage der Inbetriebsetzung der Anlage ab gerechnet insofern, als es weder der Gemeinde selbst noch einem Dritten gestattet ist, Licht oder Kraft an Behörden u. Private während der Dauer des Vertrages unter Benutzung der öffentl. Strassen u. Plätze abzugeben. Es bleibt jedoch jedem Einwohner der Gemeinde unverwehrt, auf seinem Eigen- tum u. zu eigenen Zwecken elektr. Energie zu erzeugen u. zu verwenden. Sollten hierbei öffentl. Strassen u. Plätze benutzt werden müssen, so unterliegt dies der ausdrückl. Genehm. der Gemeindebehörde, nachdem sich dieselbe bezügl. Verlegung der Leitungen im Interesse gegenseit. Schutzes mit den Neckarwerken verständigt hat. § 4. Die Unternehmerin ist berechtigt, die Neckarwerke in eine eigene Akt.-Ges., auf welche alle Rechte u. Pflichten ohne weiteres übergehen, umzuwandeln oder die aus diesem Vertrage entspringenden Rechte u. Pflichten an Dritte zu übertragen (ist 1905/06 geschehen). § 5. Sollte die Unternehmerin den aus dem Vertrage, wie den aus den besonders beigegeb. Stromlieferungsbeding. erwachsenden Verpflicht. auf wiederholtes Auffordern nicht nachkommen oder der Vermögensfall der Unter- nehmerin eintreten, so ist die Gemeindeverwalt, berechtigt, sich ohne weiteres in den Besitz der gesamten innerh. der Gemeindegrenzen befindl. Anlage, soweit dieselbe lediglich zur Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1909/1910. I. 131