Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2095 Dividenden: 1904–1905: 6 % auf M. 5 220 000 v. 1./11.–31./12. 1905. Bis 31./10. 1905 wurden 4 % Bau-Zs. gezahlt. 1906–1908: 6, 6½, 6½ %. Direktion: Postrat Victor Hugo Pfitzner; Hauptmann Jakob Johan le Roy. Prokurist: Carl Wilh. Guilleaume. Aufsichtsrat: (9–15) Vors. Geh. Oberfinanzrat Wald. Müller, Berlin; I. Stellv. Dr. jur. Fred. Sal. van Nierop, Amsterdam; II. Stellv. Ober-Reg.-Rat a. D. Hch. Schröder, Cöln; Geh. Justizrat Prof. Dr. Riesser, Ministerial-Dir. a. D. Jos. Hoeter, Berlin; Dr. jur. Ernst Springer, Geheimrat Bank-Dir. Rich. Witting, Berlin; Dr. Emil Freih. von Oppenheim, Komm.-Rat Louis Hagen, Cöln; Fabrikbes. Franz Clouth, Cöln-Nippes; Komm.-Rat Dr. ing. Emil Guilleaume, Mülheim a. Rh.; Kaufm. Samuel Pieter van Eeghen, Dr. H. Frs. Rud. Hubrecht, Freih. Charles Quarles van Ufford, Amsterdam; Kaufm. George Herm. Hintzen, Rotterdam. Zahlstellen: Cöln: Ges.-Kasse; Berlin: Dresdner Bank, Bank f. Handel u. Ind., Disconto- Ges., A. Schaaffh. Bankver., S. Bleichröder, Nationalbank f. Deutschl.; Cöln: A. Schaaffh. Bank- ver., A. Levy, Sal. Oppenheim jr. & Co., sowie bei den übrigen Niederlass. vorgen. Banken; Amsterdam: Nederlandsche Handel-Maatschappij, Amsterdamsche Bank; Rotterdam: R. Mees & Zoonen. Deutsch-Südamerikanische Telegraphengesellschaft Akt.-Ges. in Cöln, Friesenplatz 16, Hansahaus. Gegründet: 27./8. 1908; eingetragen 2./10. 1908. Gründer: A. Schaaffhausen'scher Bank- verein, Berlin u. Cöln; Bank für Handel u. Ind., Berlin u. Darmstadt; Disconto-Ges., Berlin; Dresdner Bank, Berlin u. Dresden; Nationalbank f. Deutschl., Berlin; S. Bleichröder, Berlin; A. Levy, Cöln; Sal. Oppenheim jr. & Co., Cöln; Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke, Mül- heim-Rhein; Fabrikbesitzer Franz Clouth, Cöln-Nippes. Die Ges. übernimmt die Koncessionen der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Akt.-Ges. in Mülheim-Rhein. Dieser Firma ist nämlich seitens des Deutschen Reichs durch Koncession v. 9./8. 1908 die Bewilligung zur Anlandung und zum Betriebe eines Kabels von Deutschland über Teneriffa bezw. Liberia nach Südamerika erteilt worden. Ferner sind der Firma Felten & Guilleaume-Lahmeyer- werke durch Konc. der spanischen Reg. v. 8./6. 1907 u. durch Konc. der Republik Liberia v. 1./5. 1907 die entsprechenden Landungsrechte für Teneriffa bezw. Monrovia erteilt worden. Die Akt.-Ges. Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke bleibt weiter in hervorragendem Masse an dem Unternehmen beteiligt. Die Anfertigung des Kabels erfolgt durch die Norddeutschen Seekabelwerke A.-G. in Nordenham. Für die Übertragung der 3 Konc. an die Ges. erhält sie die Aufwend. zurück, welche sie für Vorbereitung des Unternehmens geleistet hat und zwar bis zum Höchstbetrage von M. 400 000. Die Verhandlungen mit Brasilien sind inzwischen ebenfalls abgeschlossen worden. Zweck: Erwerbung von Konc. jeglicher Art für telegraph. u. telephon. Verbindungen, Herstell., Unterhalt. u. Betrieb solcher Verbindungen, ferner Beteiligung an ähnl. Unter- nehmungen, insbes. Herstell. u. Vertrieb unterseeischer Kabelverbindungen von Deutschland nach Brasilien und nach den deutschen Kolonien in West- u. Südwestafrika; alles dies im Einvernehmen mit dem Reichspostamt. Kapital: M. 4 000 000 in 4000 Aktien à M. 1000, begeben zu pari, übernommen von den Gründern. Aus formalen u. praktischen Gründen wurde bei der Errichtung dieser Ges. das A.-K. zunächst auf M. 4 000 000 festgesetzt. Für die erste Strecke Borkum-Teneriffa werden M. 7 800 000 Oblig. ausgegeben. Mit dem Fortschreiten der Arbeiten wird neues Kapital durch die Ausgabe von Aktien u. Oblig. beschafft werden. Die zunächst vorgesehenen 4000 Aktien à M. 1000 sind in 4 Serien A–D eingeteilt, auf welche bei der Gründung 25 % in bar einzuzahlen waren. Für den Zeitraum, welchen die Vorbereitung der seitens der Ges. zunächst in Aussicht genommenen Kabelverbindung zwischen Borkum und Teneriffa bis zum Anfange des vollen Betriebes auf dieser Strecke erfordert, werden den Aktionären auf ihre jeweil. Einzahlungen 5 % Jahreszinsen gezahlt. Die Entricht. solcher Zinsen hört mit dem Letzten des Monats auf, in welchem der volle Betrieb auf dieser Kabellinie auf- genommen ist, spät. jedoch am 31./12. 1909. Insoweit Erhöh. des A.-K. zwecks Inangriff- nahme der weiterhin in Aussicht genomm. Kabelverbindungen von Teneriffa nach Brasilien erfolgen, werden auf die neuen Aktien für den Zeitraum, welchen die Vorbereitung dieser Kabelverbindung erfordert, jeweils 5 % Jahreszinsen gewährt. Die Entricht. solcher Zinsen hört jeweils mit dem Letzten des Monats auf, in welchem der volle Betrieb auf der betr. Kabelstrecke aufgenommen ist, spät. jedoch mit dem 31./12. 1911. Die Deutsche Regierung hat sich durch Vertrag v. 11./14. Aug. 1908 auf 40 Jahre zur Zahlung von Subventionen für die einzelnen Teilstrecken verpflichtet. Dagegen werden während der Dauer der Sub- ventionszeit 75 % der Gebühreneinnahmen der Ges. auf die Subventionen verrechnet. Das Statut sowie etwaige Abänderungen des Statuts bedürfen der Genehm. des Reichspostamts. Der Staatssekretär des Reichspostamts ist berechtigt, zu den Sitzungen des A.-R. u. zu den Gen.-Vers. einen Kommissar abzuordnen, welcher an den Verhandl. mit beratender Stimme teilzunehmen befugt ist. Anleihe: M. 7 800 000. Die Verzinsung u. Tilg. ist durch ein Abkommen mit dem Reichspostamt sichergestellt. Danach zahlt das Reichspostamt von der Subvention des Deutschen Reiches die zur Verzins. u. Tilg. jährlich erforderl. Beträge an die Kgl. See-