Kredit-Banken und andere Geld-Institute. 33 Credit-Verein Wilhermsdorf A.-G. in Wilhermsdorf. Gegründet: 10./10. 1886. Statutänd. 18./1. 1900. Zweck: Betrieb von Bank- u. Handels- geschäften, Erwerb u. Veräusserung von Grundbesitz u. Förderung des Geld- u. Kreditverkehrs. Kapital: M. 50 000 in 50 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: 1./5.–30./4. Gen.-Vers.: Im Juli. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 30. April 1909: Aktiva: Kassa 1908, Darlehen gegen Schuldscheine 50 099, Stück- u. Rest-Zs. 1460, Darlehen gegen Hyp. 416 826, Stück- u. Rest-Zs. 6430, Wertp. 19 200, Zs. 181. – Passiva: A.-K. 50 000, angelegte Kapital. 428 346, unerhob. Zs. 9105, vorausbez. Zs. 53, R.-F. 4100. Gewinn 4500. Sa. M. 496 105. Dividenden 1895/96–1908/1909: 5, 5, 6, 6½, 7, 6½, 8½, 9½, 8½,. 8 8 ¾, 9, 7, 8 %. Direktion: Dir. Daniel Teufel; Kassier Georg Döllner; Kontrolleur Gg. Pöhmerer. Aufsichtsrat: Vors. Konrad Schuh, Stellv. Joh. Zeilinger. Credit-Verein Windsheim, A.-G. in Windsheim. Gegründet: 20./8. bezw. 16., 23. u. 24./9. 1889. Statutänd. 7./12. 1899, 22./11. 1901 u. 3./12. 1908. Zweck: Förderung des Geld- und Kreditverkehrs, Betrieb diesbezügl. Bankgeschäfte. Kapital: M. 200 000 in 200 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Spät. 1./3. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 30. Sept. 1909: Aktiva: Darlehenskto: a) auf Hypoth. 1 549 176, b) auf Schuldschein, Unterpfand oder Bürgen 175 383, c) Bankguth. 22 714, d) rückst. u. lauf. Zs. 47 748, e) Kontokorr.-Debit. 104 761, Effekten 387 844, Immobil. 3936, Kassa 20 329. – Passiva- A.-K. 200 000, R.-F. 100 000, Spez.-R.-F. 48 300, Anlehen gegen Kündig. 1 834 321, do. ohne Kündig. 15 895, Stückzs. 43 713, Kredit. 50 228, Gewinn 30 735. Sa. M. 2 311 894. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Geschäftsunk. 6260, Abschreib. 2867, Gewinnsaldo 30 735. – Kredit: Vortrag 4271, Provis., Zs. u. Kostenrückvergüt. 485, an Effekten u. Coup. 2331, Zs., Pacht u. Miete 32 655, abgeschrieb. Aussenstände 120. Sa. M. 39 863. Dividenden 1891/92–1908/09: 7, 6, 7, 8, 7, 7, 7, 7, 6½, 5, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 7½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Dir. Andr. Fritz; Kontrolleur L. Goetz; Kassier Chr. Hoffmann. Aufsichtsrat: (3–5) Vors. G. Reiner, J. Fellner, K. Huss, L. Baumann, Joh. Koeppel. Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin, C. 2 Am Zeughaus 2. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstaft besitzt die Eigenschaft einer juristi- schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates und wird durch ein Direktorium verwaltet, dem die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde innewohnt. Es besteht aus einem Direktor und der erforderlichen Anzahl Mitglieder, welche auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt werden Die Anstalt ist befugt, Darlehen zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Ver- bandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die För- derung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehens- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen usw., welche sich an ihr mit Vermögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, ebenso sonst. Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel- Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu akzeptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnung der bezeichneten Vereinigungen usw. u. der zu denselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr oder Spar- einlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge- schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- folgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz und des Innern vom 17. Dez. 1899 auf Grund des Artikels 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 20. Sept. 1899 für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerl. Gesetzbuches als Hinterlegungsstelle bestimmt worden. Die Preussische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 31./3. 1908 mit 53 Vereinigungen u. Verbandskassen eingetragener Erwerbs- u. Wirtschafts-Genossenschaften in Geschäfts- beziehung. Ferner unterhielt die Kasse während des Geschäftsjahres 1908/09 mit 14 für die Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1909/1910. II. 3 ― ―