Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 195 Abstand. Die G.-V. v. 15./1. 1910 beschloss, eine Treuhandgesellschaft unter Hinzuziehung des Bankdirektors Joel mit der Revision zu beauftragen. Die Revision soll sich auf die Bilanz der letzten drei Jahre erstrecken. Ferner wurde einstimmig beschlossen, in einer G.-V. über die Absetzung der Liquidatoren zu beschliessen. Stand des Unternehmens am 30./6. 1908: Gegründet: 3./5. 1881 als Königsberger Pferde-Eisenbahn-Ges. Statutänd. 2./9. 1901, 7./9. 1903, 21./9. 1904 u. 7./11. 1907. Lt. G.-V. v. 2./9. 1901 Abänderung der Firma wie oben. Zweck: Bau und Betrieb von Strassenbahnen in und bei Königsberg i. Pr.; gewerbs- mässige Abgabe von elektr. Strom zu Licht- und Kraftzwecken gewerbsmässige Anlage von Installationen für Licht- und Kraftanlagen. 1898 erhob der Magistrat der Stadt Königsberg den Anspruch, die bis dahin von der Ges. innerhalb der Stadtgemeinde betriebene Anlage von 1901 ab zum Eigentum übernehmen zu können, welchen Anspruch die Ges. bestritten hat. Eine hierüber angestrengte Feststellungsklage ist zu Ungunsten der Strassenbahn-Ges. ent- schieden worden. Die Anlagen der städtischen Pferdebahnlinien mit dem in der Stadt beleg. Depot-Grundstücke sind demgemäss am 18./6. 1901 an die Stadtgemeinde gegen Zahlung von M. 710 000 übergegangen. Die Ges. führte seitdem ihren Fahrbetrieb im eingemeindeten Teile, früheren Vororten Königsbergs u. im Landkreise Königsberg i. Pr. auf Grund des Gesetzes über Kleinbahnen v. 28./7. 1892 u. auf Grund der Genehmig.-Urkunden des Herrn Reg.-Präsidenten v. 4./3. 1899 bezw. 9./6. 1900 bezw. Nachtrag v. 12./11., 4./8. 1900, 4./12. 1901 u. 19./12. 1902 resp. 11./6. 1903. Massgebend sind ferner die Verträge mit dem Landkreise Königsberg i. Pr. v. 24./5. 1898, mit der Gemeinde Mittelhufen v. 1./8. 1898 u. mit der Gemeinde Vorderhufen v. 14./3. 1899. Danach war der Ges. die Genehm. zur Herstellung u. zum Betriebe von Strassenbahnen im Land- kreise Königsberg i. Pr. in einer Spurweite von 1 in für die Beförderung von Personen mittels elektr. Kraft längstens auf 60 Jahre, also bis 1960, erteilt. Nach Einverleibung der Hufen- gemeinden in die Stadt Königsberg hatte letztere beantragt, dass die Ges. anerkenne, dass der von dieser mit dem Landkreise Königsberg abgeschlossene Vertrag nunmehr auf die Gemeinde übergegangen sei. Hierzu konnte diè Ges. sich nicht verstehen u. zog gericht- liche Entscheidung vor, die zur ihren Ungunsten ausfiel, sodass die Ges. in die Zwangslage versetzt wurde das Unternehmen 1909 zu verkaufen. Kapital: M. 2 186 000, davon M. 1 514 500 in neuen bevorrechtigten Aktien u. zwar 997 Stück à M. 500, 1026 à M. 1000 u. M. 671 500 in alten nicht bevorrechtigten Vorz.-Aktien u. zwar 505 Stück à M. 500 u. 419 à M. 1000. Bis 1907: M. 2777 000 u. zwar in 1962 abgest. (Vorz.-)Aktien (Nr. 1–1962) à M. 500 u. in 1796 abgest. (Vorz.-)Aktien Serie B (Nr. 1–1796) à M. 1000. Vollberechtigte St.-Aktien existieren nicht mehr, ausser 30 Stück, welche nur noch das Recht auf Zus. legung in Vorz.-Aktien geniessen. Urspr. A.-K. M. 650 000 in 1300 Aktien à M. 500, erhöht lt. handelsger. Eintragung v. 9. Nov. 1881 um 700 Aktien à M. 500 auf M. 1 350 000. Lt. G.-V.-B. v. 13. Okt. 1888 Umwandlung derjenigen Aktien, auf welche 40 % zugezahlt wurden, in Vorz.-Aktien (worauf M. 765 500 zugezahlt), sodass Ende Juni 1889 und 1890 bestanden M. 586 500 in St.-Aktien und M 763 500 in Vorz.-Aktien. Lt. G.-V.-B. vom 7. Jan. 1892 und vom 10. Okt. 1896 wurde dann die weitere Umwandlung der restlichen St.-Aktien in Vorz.- Aktien gestattet, mit der Bestimmung, dass die nach einer bestimmten Frist, welche am 20. Dez. 1896 ablief, nicht durch Zuzahlung umgewandelten St.-Aktien im Verhältnis von 6: 1 zus. zulegen und als Vorz.-Aktien zu behandeln waren. t. Eintragung v. 25./1. 1898 hat darauf das A.-K. M. 1 304 500 in 2609 Vorz.-Aktien à M. 500 betragen. Die G.-V. vom 14. Dez. 1897 beschloss Erhöhung auf M. 2 000 000 durch Ausgabe von 694 Vorz.-Aktien à M. 1000 und 1 Stück zu M. 1500; der Beschluss ist von der G.-V. vom 14. Juli 1898 wieder aufgehoben und statt dessen die Erhöhung um M. 1 995 500 auf M. 3 300 000 durch Ausgabe neuer Vorz.-Aktien behufs Erweiterung des bestehenden Netzes und Einführung des elektrischen Betriebes beschlossen. UÜbernommen wurde diese Em. von Oscar Heimann & Co. in Berlin zu 102 % mit der Verpflichtung, dieselben den bisherigen Aktionären mit 105 % und 1 % Stempel anzubieten (geschehen 10. bis 23. Sept. 1898). Die neuen Vorz.-Aktien nahmen an der Div-. ab 1. Juli 1899 teil und erhielten bis dahin 4 % Bau-Zs. Das A.-K. betrug somit bis Ende Juni 1901: M. 3 300 000 und zwar M. 1 304 500 in 2609 Vorz.-Aktien Nr. 1–2700 à M. 500 und M. 1 995 500 in 1994 Vorz.-Aktien Lit. B Nr. 1–1994 à M. 1000 und 1 solchen Nr. 1995 à M. 1590. Die G.-V. v. 2./9. 1901 beschloss behufs Beseitigung der durch die Übernahme der städtischen Linien in den Besitz der Stadt K. entstandenen Unterbilanz per 30./6. 1901 von M. 453 481 (s. Jahrg. 1901/1902) u. zur Tilg. der lauf. Schulden von M. 590 000 eine Zuzahlung von 30 % pro Vorz.-Aktie zu erheben (Frist 25./9.–23./10. 1901); von denjenigen Vorz.-Aktien, auf welche die Zuzahlung nicht geleistet wird, sollen je 4 zu 1 abgest. Vorz.-Aktie zus. gelegt werden; Frist zur Einreichung bis 1./3. 1902. Diejenigen Aktien, auf welche die bare Zuzahlung von 30 % = M. 150 bro Aktie à M. 500 oder von M. 300 bpro Aktie à M. 1000 oder von M. 450 pro Aktie à M. 1500 geleistet wird, erhalten den Aufdruck „,abgestempelt 1901“, ebenso die zus.gelegten Aktien. Auf M. 2 603 000 Vorz.-Aktien wurde die Zuzahlung im Betrage von M. 780 900 geleistet, wovon M. 5000 für Spesen abgehen. Von den verbliebenen M. 697 000 Aktien wurden M. 696 000 zu M. 174000 zus. gelegt und eine Spitze von M. 1000 angekauft, sodass das A.-K. jetzt wie oben beträgt. Durch die Zuzahl. sind M. 775 000 zugeflossen; durch die stattgehabte Zus. leg. erwächst 13*