260 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Die Ausg. der neuen Aktien erfolgte zum Nennbetrage; das Recht auf ihren Bezug stand – mit Ausschluss der bisherigen Aktionäre = lediglich der A.-G. für Eisen- u. Kohlen-Industrie Differdingen-Dannenbaum in Liqu. zu. Das A.-K. betrug somit 1901–1904: M. 24 175 000, u. zwar M. 17 100 000 in 17 100 Vorz.- Aktien u. M. 7 075 000 in 7075 St.-Aktien à M. 1000. Anlässlich der Fusionierung mit der Zeche Friedlicher Nachbar beschloss die G.-V. v. 30./9. 1904 Herabsetzung des A.-K. von M. 24 175 000 auf M. 12 087 000 durch Zus. legung der Vorz.- u. der St.-Aktien im Verhältnis von 2: 1 zwecks Vornahme von Abschreib. Frist zur Einreichung u. Abstemp. der Aktien 28./2. 1905. (1 St.-Aktie wurde unentgeltlich eingereicht u. vernichtet.) Die nämliche G.-V. v. 20./9. 1904 beschloss Gleichstellung der Vorz.- u. St.-Aktien, sowie ferner behufs Angliederung der Zeche Friedlicher Nachbar (A.-K. M. 5 000 000) Erhöhung des A.-K. um M. 5 000 000, indem auf 1 Aktie zu M. 1000 von Friedlicher Nachbar 1 neue, ab 1./7. 1904 div.-ber. Aktie zu M. 1000 von Deutsch-Luxemburg gewährt wurde (Frist zum Umtausch bis 20./3. 1905). Gleichzeitig beschloss die G.-V. v. 30./9. 1904 behufs Stärkung der Betriebsmittel Erhöhung des A.-K. bis um M. 2 913 000 (also auf M. 20 000 000) in 2913 Aktien, für die das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen war. 1913 Stück mit Div.-Ber. ab 1./7. 1904 wurden von einem Bankenkonsortium zu 200 % bezogen, restliche 1000 Stück erst 1905 begeben (siehe unten). Der aus der Zus. legung der Aktien 1904 erzielte Buchgewinn von ca. M. 12 088 000 fand zu Abschreib. Verwendung. Die auf Grund der Beschlüsse v. 30./9. 1904 gültig gebliebenen seit- herigen Vorz.- u. St.-Aktien (die übrigen Aktien werden vernichtet bezw. für kraftlos erklärt) erhielten den folg. Aufdruck: „Durch Beschluss der G.-V. v. 30./9. 1904 wurden die seither. Vorz.- u. St.-Aktien einander gleichgestellt. – Gültig gebliebene Aktie gemäss Beschluss der G.-V. v. 30./9. 1904.' Die innerhalb der festgesetzten Frist (20./3. 1905) nicht eingereichten Aktien der Deutsch.-Luxemb. Ges. u. der Bergbau-A.-G. Friedlicher Nachbar sind für kraftlos erklärt. Die auf diese Stücke entfallenden neuen Aktien der Deutsch.-Luxemb. Ges. sind am 26./4. 1905 zum Börsenkurse verkauft worden. Der Gesamtpreis abzügl. der entstandenen Stempel- u. sonst. Kosten betrug M. 990 918.60. Die vorerwähnten nicht rechtzeitig ein- gereichten Aktien gelangten v. 5./5. 1905 zum ratierlichen Anteile zur Einlösung und zwar mit M. 1993.80 für die Aktien der Bergbau-A.-G. Friedlicher Nachbar u. mit M. 996.90 für die Aktien der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-A.-G. Die G.-V. v. 18./11. 1905 genehmigte die Angliederung des Bergwerkvereins Friedrich Wilhelmshütte zu Mülheim mit Wirkung ab 1./7. 1905 lt. Verschmelzungs-Vertrag, dem- zufolge die Friedrich Wilhelmshütte (A.-K. M. 4 000 000) ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation auf die Deutsch-Luxemb. Bergwerks- u. Hütten-A.-G. überträgt und die Aktionäre der Friedrich Wilhelmshütte gegen je nom. M. 2000 in Aktien dieser Ges. mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 eine neue Inh.-Aktie der Deutsch-Luxemb. Bergwerks- und Hütten-A.-G. zu M. 1000 mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 sowie M. 200 bar erhalten. Die G.-V. v. 18./11. 1905 beschloss ferner die Erhöhung des A.-K. um M. 4 000 000 (auf M. 24 000 000) in 4000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1905. Hiervon erfolgt die Ausgabe von M. 1 000 000 zus. mit derjenigen M. 1 000 000, zu deren Ausgabe der A.-R. auf Grund des G.-V.-B. v. 30./9. 1904 ermächtigt ist (unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre) zum Zwecke der Durchführung der Fusion mit dem Bergwerksverein Friedrich Wilhelmshütte. Weitere M. 3 000 000 wurden einem Banken-Konsortium zu 133 % überlassen mit der Verpflichtung zu folgenden Leistungen: a) Überlieferung der sämtlichen europäischen Grey-Patente franko valuta an die Ges. für den Preis von M. 2 500 000; b) M. 400 000 an die Aktionäre der Friedrich Wilhelmshütte aus eigenen Mitteln zu zahlen; c) jene M. 3 000 000 Aktien zu 235 % plus Stück-Zs. v. 1./7. 1905 den Besitzern der M. 19 000 000 alten Aktien und der M. 2 000 000 zwecks Fusion mit der Friedrich Wilhelmshütte ausgegebenen Aktien mit einer Frist von 2 Wochen anzubieten derart, dass auf je 7 alte Aktien 1 neue bezogen werden kann. Das Grey-Patent gilt für Europa, soweit dieses für Träger-Produktion in Betracht kommt. Die neuen Aktien (Nr. 21 001– 240 000) wurden dann 7:1 vom 18./1. bis 1./2. 1906 den Inhabern von Nr. 1–21 000 zu 235 % angeboten. Die innerhalb der festge- setzten Frist nicht eingereichten Aktien der Akt.-Ges. Bergwerksverein Friedrich Wilhelms- Hütte sind für kraftlos erklärt und die auf diese Stücke entfallenden neuen Aktien der Deutsch-Luxemburgischen Ges. am 27./2. 1907 zum Börsenkurse versteigert worden. Der Gesamtpreis abzüglich der entstandenen Stempel- und sonstigen Kosten beträgt M. 53 630. Die vorerwähnten, nicht rechtzeitig eingereichten Aktien können daher mit M. 1117.30 für die Aktie eingelöst werden. Die G.-V. v. 3./10. 1908 beschloss weitere Erhöhung des A.-K. um M. 18 000 000 (also auf M. 42 000 000) in 18 000 Aktien à M. 1000 (begeben zu pari) mit Div.-Ber. ab 1./1. 1909, d. h. für 1908/09 nur zur Hälfte div.-br. Von diesen M. 18 000 000 Aktien dienten M. 4 000 000 zur Durchf ührung der Fusion mit dem Dortmunder Steinkohlen-Bergwerk Louise Tiefbau zu Barop (A.-K. M. 7 024 575). Auf M. 3000 Louise Ti, fbau-Aktien ent- fielen M. 2000 Deutsch-Luxemb. Aktien. M. 1 026 000 Louise Tiefbau-Aktien b.fanden sich bereits im Be-itz von Deutsch-Luxemburg. Die 188 Genussscheine von Louise Tiefbau werden mit M. 75 pro Stück abgefunden. (Bisher 59 Stück eingereicht.) Restliche nom. M. 14 000 000 sind einem Konsort. überlassen worden mit der Verpflichtung, sie zu 107 % ohne Stückzs. den Inhabern der M. 24 000 000 alten Aktien u. den Inhabern der M. 4 000 000 neuen Aktien die durch die Fusion mit dem Dortmunder Steinkohlen-Bergwerk Louise Tiefbau hinzugetreten sind, derart anzubieten, dass auf je 2 Aktien eine neue