278 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. M. 3 019 500, nachdem 1908/09 M. 3 053 000 getilgt u. M. 4 402 500 gegen die 4½ % Anleihe von 1908 umgetauscht. Von der älteren 5 % u. dieser 4 % Anleihe durfte zusammen nur ein Maximalbetrag von M. 18 000 000 in Umlauf sein. Stücke auf den Namen der Disconto- Gesellschaft, Stücke Lit. A à M. 1000 und Lit. B à M. 500. Zs. 2./1. und 1./7. Verlos. in Berlin 1./8. (erstm. 1894) per 2./1. Tilg. It. Plan al pari ab 2./1. 1895 bis 2./1. 1926; kann verstärkt werden. Sicherheit: Zur Sicherheit hat die Ges. durch Verpfändungs- urkunde vom 11. Juli 1893 mit dem in derselben aufgeführten Grund- und Bergwerks- besitz, insbesondere mit a) den Dortmunder Eisen- u. Stahlwerken zu Dortmund, b) den Horster Eisen- u. Stahlwerken zu Horst bei Steele, c) der Henrichshütte, Eisen- u. Stahl- werke bei Hattingen, d) verschiedenen in der Urkunde einzeln genannten Kohlen- und Eisensteinbergwerken u. Bergwerksanteilen, den Kohlenzechen Glückauf-Tiefbau, Karl Friedrich Erbstollen und Brockhauser Tiefbau etc., sowie e) mit dem ebenfalls in der gedachten Urkunde näher bezeichneten Grundbesitz, sämtlich mit allen Zubehörstücken, Gebäuden und Maschinen, eine Kautionshypothek in Höhe von M. 20 000 000 auf den Namen der Direction der Disconto-Ges. bestellt. Diese Kautionshypothek ist, soweit die Pfandobjekte aus den Verpfändungsurkunden vom 19. Jan. 1874 und 28. Jan. 1880 noch für die 5 % Anleihe vom 1. Febr. 1880 im Betrage von ursprünglich M. 18 000 000 verhaftet sind, unmittelbar hinter der für diese ältere Anleihe verhafteten Hypothek einzutragen. Die Anleihe wird in die erste Stelle einrücken, sobald nach Tilgung der 5 % Partial-Obligationen die zur Sicherung derselben eingetragene Kautionshypothek gelöscht ist. Auf den Eisensteingruben bei Bredelar und an der Weser und auf anderen nach 1880 erworbenen Besitzungen, welche für die ältere Anleihe nicht ver- pfändet sind, wird die gegenwärtige Anleihe zur I. Stelle haften. Die auf den Dort- munder Werken eingetragene, der ersten Hypothek vorgehende mit dem Tode des Berechtigten erlöschende Leibrente von jährlich M. 15 000 ist inmittelst auf M. 6000 ermässigt. Zahlst. wie bei Div. Coup.-Verj.: 5 J. (F.) Aufgelegt bei den Zahlst. M. 4 900 000 am 16. Jan. 1894 zu 95 %. Kurs Ende 1894–1909: 94.60, 100.50, 99.90, 100.20, 99.40, 97, 93.30, 98.80, 94, 96, 98.75, 99, 98, 94.25, 97.50, 99 %. Notiert in Berlin. Wegen Konversion Ende 1908 siehe unten bei Anleihe IIa. ITa. M. 18 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 2./10. 1908, rückzahlbar zu 103 %. 2500 Stücke Lit. A Nr. 1–2500 à M. 2000, 8000 Stücke Lit. B Nr. 2501–10 500 à M. 1000, 10 000 Stücke Lit. C Nr. 10 501–20 500 à M. 500, lautend auf den Namen der Disconto-Ges. oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. lt. Plan ab 1914 bis spät. 1943 durch jährl. Auslos. im Juli-Sept. (zuerst 1913) auf 2./1. (erstmals 1914); ab 2./1. 1914 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Zur Sicherheit der Teilschuldverschreib. nebst Zs., Aufgeld und Kosten ist: 1. auf den Grund- stücken der Dortmunder und Horster Werke; 2. auf folgenden Zechen und Gruben bezw. sämtl. Kuxen der Zechen und Gruben: a) Zeche Glückauf Tiefbau nebst Venus I, Wilhelmine und Storksbank, b) Zeche Carl Friedrichs Erbstolln nebst Brockhauser Tiefbau, Friede, Carl wilhelm und Krockhausbank, c) Grube Friedrich nebst Scherzbeiseit, Petersgrube I, Junger Friedrich, Kleiner Friedrich, Arzbach-Nebengang, Friedrich II, Altes Recht und Skalitz, d) Grube Wohlverwahrt nebst Neu-Wohlverwahrt, Wohlverwahrt I, Wohlverwahrt II u. Victoria nebst sämtlichen ober- und unterirdischen Anlagen, Kokereien, Gebäuden, Masch. sowie den gesamten Bestandteilen u. Zubehörstücken eine Sicherungshypothek in Höhe von M. 19 800 000 eingetragen. Diese bestellten Pfandobjekte standen am 30./6. 1908 mit M. 46 715 000 zu Buch; das gesamte Areal einschl. der nicht verpfändeten Objekte der Zeche Hansemann umfasst ca. 294 ha. Die Teilschuldverschreib. dieser Anleihe nehmen an der Sicherungs- hypothek nach Verhältnis ihres Nennwertes zu gleichen Rechten teil; durch Ubertragung der Teilschuldverschreib. geht zugleich der entsprechende Anteil an der Sicherungshypothek auf den Erwerber über. Die Sicherungshypothek ist im Range unmittelbar hinter denjenigen Sicherungshypotheken eingetragen, welche für die beiden von der Union ausgegebenen Anleihen von 1880 und 1893 (s. oben) bestellt sind. Die gegenwärtige Anleihe darf jedoch von der Union nur in der Weise ausgegeben werden, dass sich von den beiden eben er- wähnten ältern und von der neuen Anleihe zus. immer nur ein Betrag von höchstens M. 18 000 000 im Umlauf befindet; somit darf die neue Anleihe zu diesem vollen Betrage erst dann ausgegeben werden, wenn die beiden ältern Anleihen vollständig getilgt sind. Die Union hat sich verpflichtet, die für die ältern Anleihen eingetragenen Sicherungshypotheken nach Massgabe der Tilg. dieser Anleihen zur Löschung zu bringen, und zur Sicherung dieses Anspruchs auf Löschung zugunsten der Revisions- und Vermögensverwaltungs-Akt.-Ges. eine Vormerkung in die Grundbücher der verpfändeten Grundstücke und Bergwerke ein- tragen lassen. Pfandhalter: Revisions- u. Vermögensverwalt.-Akt.-Ges. in Berlin. Aufge- nommen zwecks teilweiser Deckung der schwebenden Schulden u. Konsolidierung der älteren Anleihen von 1880 u. 1893. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Kurs: Aufgelegt am 19./11. 1908 M. 7 500 000 zu 99.25 % plus 4½ % lauf. Stück-Zs. ab 1./7. 1908. In Berlin Ende 1908–1909: 99.25, 101.75 %. Begeben bis ult. Juni 1909 M. 14 980 500. Gleichzeitig mit der Aufforderung zur Zeichnung auf obige neue 4½ % Anleihe von 1908 wurde den Inhabern der 5 % zu 110 % rückzahlbaren Oblig. v. 1880 sowie der 4 % Oblig. v. 1893 der Umtausch in die neuen 4½ % Schuldverschreib. von 1908 zu folgenden Beding. angeboten: 1. Diejenigen 5 % und 4 % Öblig., deren Inhaber den Umtausch gegen 4½ %