Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 339 Hypothekar-Anleihe: M. 1 200 000 in 4½ % Oblig. lt. G.-V. v. 2./2. 1901, von denen aber aur M. 80 000 begeben u. bis 1./7. 1909 M. 84 000 ausgelost sind, restl. M. 1 037 000 sind bei Banken gegen gewährte Darlehen hinterlegt. Stücke à M. 10090. Zs. 1/4. u. 1./10. Tilg. ab 1906 zu 105 % durch jährl. Auslos. im Okt. (zuerst 1905) auf 1./4. Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Deutsche Bank; Elberfeld: Berg. Märk. Bank. Darlehen: M. 725 000 der Aktionäre; M. 1637 436 der Banken (siehe auch Hypoth.-Anleihe). Geschäftsjahr: 1./7.– 30./6., früher (bis 1898) Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Ende Okt. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., 5 % Div. an Vorz.-Aktien, 4 % Div. an St.-Aktien, vom Ubrigen 7 % Tant. an A.-R. (mind. M. 500 Pro Mitgl.), Rest an beide Aktienarten gleichmässig. Bilanz am 30. Juni 1909: Aktiva: Grundbesitz u. Anlage-Kti 3 735 311, Utensil.-Coquillen u. Magazin 470 118, Arbeiter-Wohnungen 6411, Beamten- do. 63 809, Versich. 5959, Avale 100 000, nicht begeb. Oblig. 1 037 000, Wechsel 2515, Kassa 4744, Debit. 572 708, Vorräte 660 775. – Passiva: A.-K. 2 000 000, Oblig. 1 116 000, Avale 100 000, Löhne 31 895, Frachten 1669, Kredit. 995 951, Darlehen d. Aktionäre 725 000, do. der Banken 1 637 436, Betriebs-Kredit. 26 401, R.-F. 25 000. Sa. M. 6 659 354. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 41 597, Knappschafts- u. Unfall-Versich. 54 510, Zs. 119 601, Abschreib. 130 149. – K redit: Vortrag 22 741, Betriebsüberschuss 198 116, R.-F. 125 000. Sa. M. 345 858. Dividenden: 1891–98: 42, 0, 0, 0, 6½, 25, 25, 5; 1899/1900: 24 % (für 1½ Jahre, u. z. für M. 500 000 für 6 Monate); 1900/1901–1908/1909: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Fr. Jütte, Geisweid; Alfr. Staegemeier, Siegen. Prokurist: Friedr. Flick. Aufsichtsrat: (4–7) Vors. Arn. Jung, Jungenthal; Carl Siebel, Kirchen; Gewerke Jul. Weber, Betzdorf; Otto Utsch, Cöln; Reg.-Rat Paul Stein. Deutsch-Venezolanische Schwefel-Gruben-Actien-Ges. in Cöln a. Rhein, Bureau Hohenzollernring 6. (In Liquid.) Gegründet: 1./12. 1899 bezw. 23./2. 1900; eingetr. 7./3. 1900. Am 7./10. 1903 wurde über das Vermögen der Ges. der Konkurs eröffnet; Konkursverwalter: Justizrat Dr. Peusquens in Cöln; Anmeldefrist 20./1. 1904. In der 1. Gläubigerversammlung 7./11. 1903 verlautete, dass die bis dahin angemeldeten Forderungen M. 630 000 betrügen und die Vermögenswerte haupt- sächlich aus Anlagen in Venezuela beständen, wofür man glaube, etwa M. 100 000 erzielen zu können, ferner aus zweifelh. Forder. in Höhe von mindestens M. 74 000, deren grösster Teil sich gegen die venezolanische Regierung richte. Die Gruben in Venezuela haben sich als völlig abbauunwürdig erwiesen. Bei der Gründung sollen Unregelmässigkeiten vorgekommen sein, weshalb die Gründer u, Verwalt.-Organe seitens des Konkursverwalters regresspflichtig gemacht werden sollen. Die bezügl. Klage auf Erstattung des A.-K. M. 2 000 000 u. M. 500 000 Überschuldung ist in der ersten Instanz abgewiesen, dagegen aber Berufung eingelegt. In dieser Regressklagesache hat das Oberlandesgericht zu Cöln als Berufungs- instanz, durch Urteil vom 9./12. 1907 die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichtes azu Cöln dahin abgeändert, dass der noch in der Höhe von M. 500 000 geltend gemachte Klageanspruch gegen die Gründer als Gesamtschuldner dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden ist: a) insoweit Schadenersatz verlangt wird für verheimlichten Gründungs- aufwand in Gestalt von M. 203 000 sogenannter Gratisaktien: b) insoweit Schadenersatz verlangt wird, weil die Angaben der Gründer im Gründerbericht hinsichtlich der Mächtig- keit und Abbauwürdigkeit der Schwefelgruben unrichtig und unvollständig gewesen sind; c) insoweit Schadenersatz verlangt wird, weil die Ges. durch das Einbringen der Schwefel- gruben in Venezuela für M. 800 000 von Gründern böswilligerweise geschädigt worden ist. Ferner ist der Klageanspruch für die noch geltend gemachten M. 500 000 gegen die Mit- glieder des Vorstandes und des A.-R. als Gesamtschuldner dem Grunde nach als gerecht- fertigt erklärt, insoweit Schadenersatz verlangt wird dafür, dass auf Beschluss des A.-R. vom 22./8. 1900 die Drahtseilbahn in Venezuela aus dem A.-K. der Ges. erbaut worden jst. Endlich ist der Anspruch dem Grunde nach auch insoweit für gerechtfertigt erklärt, als von den Mitgliedern des A.-R. Schadenersatz verlangt wird aus der Verwendung des in der G.-V. v. 30./6. 1902 aufgenommenen Darlehns von M. 200 000 zu Gesellschaftszwecken. Zur Entscheidung über die Höhe des Betrages ist die Sache in die I. Instanz zurückverwiesen. Mit dem früheren Werksachverständigen Bergassessor Huhn hat sich die Konkursverwalt. auf der Grundlage von M. 12 000 geeinigt. Auch wurde in obiger Regressklagesache ein Vergleich geschlossen, indem die Gläubiger-Vers. v. 9./6. 1908 das Angebot der Beklagten, M. 420 000 u. die Kosten zu zahlen, acceptierte. Es erfolgte dann sofort eine Abschlags- zahlung von 70 % an die Gläubiger. Die Anlagen in Venezuela haben sich als unveräusser- lich erwiesen; die Entschädigung durch die venezolanische Regier. hat nur M. 5000 be- tragen. In der Konkursmasse sollen noch 20–30 % liegen; es hängt dies von einem noch schwebenden Prozess betr. eine bestrittene Forder. ab. Auf die Aktionäre wird voraussicht- lich nichts entfallen. Am 2./6. 1909 wurde das Konkursverfahren aufgehoben u. die Ges. trat in Liquidation. Zweck: Ausnutzung von 4 Konc. auf Schwefelgruben in Venezuela. Näheres s. Jahrg. 1902/1903 dieses Buches. 22*