Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 691 Kapital: M. 7 000 000 in 7000 gleichber. Aktien à M. 1000. Bis 22./12. 1908 M. 7 000 000 in 2000 abgest. St.-Aktien u. 5000 Vorz.-Aktien; gleichgestellt lt. G.-V. v. 22./12. 1908. Urspr. A.-K. M. 16 000 000 in 16 000 Aktien (Nr. 1–16 000) à M. 1000, eingeteilt in 4 Ser. A–, jede zu 4000 Aktien, Die Aktien Ser. A waren seit 4./9. 1897, die Aktien Ser. B seit 1./7. 1898, Serie C seit 1./7. 1899, Ser. D seit 1./1 1900 voll eingezahlt. – Durch den Abschluss des Jahres 1900/1901 – derselbe ergab infolge Kursverluste, besonders an den Helios-Werten, Abschreib. u. Reservestellungen eine Unterbilanz von M. 5 335 259 – war eine Sanierung der Ges. zur unabweisbaren Notwendigkeit geworden. Nach G.-V.-B. v. 4./4. 1902 traten demgemäss folg. Umgestaltungen des A.-K. ein: Von der A.-G. Helios in Cöln, die M. 1 000 000 Aktien der A.-G. für Elektrizitäts-Anlagen besass, wurden diese Aktien zu 30 % frei Zs. erworben. In Anrechnung auf den Kaufpreis erhielt Helios die im Besitz der Ges. für Elektrizitäts-Anlagen befindlichen M. 272 500 5 % und M. 38 000 4½ % Helios-Schuldverschreib. zu 86 bezw. 63 %, wie sie in dem letzten Abschluss der A.-G. für Elektrizitäts-Anlagen aufgeführt waren. Die auf diese Weise erworbenen Aktien sind vernichtet und so das A.-K. von M., 16 000 000 auf M. 15 000 000 vermindert. Die verbliebenen Aktien wurden im Verhältnis 2: 1 zus. gelegt (Frist v. 12.–20./5. 1902, nach- träglich verlängert bis 30./9. 1902). Sodann erfolgte die Ausgabe von M. 5 000 000 in 5000 ab 1./7. 1902 div.-ber. Vorz.-Aktien à M. 1000. Dieselben wurden den Aktionären v. 12.–20./5. 1902 unter folg. Bedingungen zum Bezuge angeboten: Der Besitzer von 6 alten Aktien bezw. von 3 zus. gelegten Aktien hatte das Recht, 2 Vorz.-Aktien zu 102.50 % zu beziehen; auf je 2 Vorz.-Aktien waren 2 alte Aktien bezw. 1 zus. gelegte Aktie in Zahlung zu geben, welche mit zus. M. 1000 berechnet wurden. Der verbleib. Betrag von M. 1050 war bar zu zahlen, und zwar spät. mit M. 550 am 20./5. und mit M. 500 am 30./6. 1902. Bei Zahlung vor diesen Endterminen trat Zs.-Vergütung von 4 % p. a. ein; diejenigen Vorz.-Aktien, welche auf die erste Aufforderung hin nicht gezeichnet worden sind, sollten durch spätere Bekanntm. den Aktionären, welche ihr Bezugsrecht ausgeübt hatten, derart zur Verf. gestellt werden, dass gegen eine zus. gelegte Aktie und M. 1050 bar 2 Vorz.- Aktien gezeichnet werden konnten. – Nachdem bis 20./5. 1902 an 3674 Vorz.-Aktien ge- zeichnet waren, wurden restl. 1326 Stück v. 22.–31./5. 1902 den Inhabern der Aktien an- geboten, auf Grund deren das Bezugsrecht früher ausgeübt worden war. Event. ermässigte Zuteilung war im Falle Überzeichnung vorbehalten und musste auch im Verhältnis 3½: 1 erfolgen. Aus der Sanierung resultierte eine Verringerung des St.-A.-K. von zus. M. 16 000 000 auf M. 5 000 000 und ein Buchgewinn von M. 8 200 000, der zur Tilg. der Unterbilanz aus 1900/1901 von M. 5 335 259, zur Erfüllung des R.-F. u. zu Abschreib. auf Effekten etc. verwandt wurde. 198 nicht eingereichte alte Aktien wurden Ende Okt. 1902 für kraftlos erklärt. Die G.-V. v. 23./12. 1903 hatte sich mit einem Angebot der Elektr, Licht- u. Kraftanlagen- A.-G. in Berlin zu beschäftigen, welche sich verpflichtet hatte, Angebote auf Aktien der Cölner Ges. zum Ankauf bis 15./12. 1903 entgegenzunehmen, und zwar wurden für die Vorz.- Aktien 100 % zuzügl. 6 % Stück-Zs. ab 1./7. 1903, für die St.-Aktien 42 % frei Zs. geboten; von diesem Antrag war bis 29./1. 1904 von mehr als M. 9 300 000 Gebrauch gemacht, für den Rest wurde die Frist bis 29./2. 1904 verlängert. Die G.-V. der Cölner Ges. genehmigte das Gebot. Der Berliner Ges. war es bei dem Erwerb der Cölner Aktien hauptsächlich darum zu tun, in Besitz der Anteile zu kommen, welche Cöln an der St. Petersburger Ges. f. elektr. Anlagen besitzt. Über die in der G.-V. v. 26./10. 1904 gefassten Beschlüsse, nach denen das St.-A.-K. um weitere M. 3 000 000 herabgesetzt ist, s. oben. 1904 macht sich eine neue Sanierung der Ges. notwendig, über die die G.-V. v. 26./10. 1904 beschloss. Es ergab sich nämlich die Notwendigkeit, auf die Beteil. an der St. Petersburger Ges. f. elektr. Anlagen, um dieselbe in Einklang mit ihrem reellen Wert zu bringen, am 31./3. 1904 Abschreib. in Höhe von M. 4 081 204 vorzunehmen. Aber auch die übrigen Aktiven machten ihres noch allzu hohen Buchwertes wegen starke Abschreib. notwendig, die einschl. M. 34 437 Rückstell. auf eine streitige Forder. M. 1 554 998 beanspruchen, so dass im ganzen M. 5 636 202 abzuschreiben sind. Die Beteil. in St. Petersburg steht danach noch mit M. 3 500 000 zu Buclle (Rbl. 2 000 000 in Aktien u. Rbl. 1 500 000 Kap.-Forder.). Ge- nannten Abschreib. standen Gesamtwerte in Höhe von M. 3 640 402 gegenüber (M. 3 300 000 R.-F. u. Spec.-R.-F., M. 36 839 Aktienspesen-F. u. M. 303 563 Kreditsaldo des Gewinn- u. Verlustktos 1903/1904); es ergab sich also M. 1 995 800 Fehlbetrag, zu dessen Beseitigung das A.-K. lt. G.-V. v. 26./10. 1904 von M. 10 000 000 auf M. 7 000 000 herabgesetzt worden ist, indem die St.-Aktien im Verhältnis von 5 zu 2 zusammengelegt wurden (Frist bis 1./3. 1905; 58 nicht eingereichte Aktien wurden für kraftlos erklärt). Aus dem Buchgewinn dieser Transaktion von M. 3 000 000 ist nach Tilgung obiger Unterbilanz aus dem verfügbaren Rest von M. 1 004 200 der R.-F. mit M. 700 000 dotiert (also erfüllt) worden, M. 300 000 wurden einem Div.-Erg.-F. überwiesen und M. 4200 vorgetragen. Der Div.-Erg.-F. ist ausschliesslich zur Ergänzung von Div. der Vorz.-Aktien bestimmt. Der Sitz der Ges. ist nach Durchführung vorstehender Beschlüsse nach Berlin verlegt worden. Nachdem 1908 durch die Regelung der Verhältnisse der St. Petersburger Ges. f. elektr. Anlagen eine Klärung des bedeutendsten Aktionärs der Berliner Ges. eingetreten war, so beschloss die G.-V. v. 22./12. 1908 die Gleichstellung der noch vorhandenen M. 2 000 000 St.-Aktien mit den Vorz.-Aktien und zwar ohne dass den St.-Aktionären eine Gegenleistung auferlegt wurde. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1St.