Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 699 Die Ges. besitzt und betreibt die 6 elektr. Primär-Zentralstationen Mauerstr. 79/80, Spandauerstr. 49 mit Rathausstr. 1/4, Schiffbauerdamm 22 u. Luisenstr. 35, Südufer 10013, das in Oberschöneweide belegene Elektrizitätswerk Oberspree, sowie die in der Köpenicker Forst hinter Rummelsburg liegende Zentrale Rummelsburg. Die 15 Unterstationen befinden sich: Markgrafenstr. 43/44, Mariannenstr. 9/10, Pallisadenstr. 48, Voltastr. 18 u. 19, Königin Augustastr. 35/37, Wilhelmshavenerstr. 7, Zossenerstr. 9, Alte Jacobstr. 91, Auguststr. 56/57 bezw. Koppenplatz 3/4, Prenzlauer Allee 33, Rudolfsplatz 3, Rungestr. 22/24, Chausseestr., Fennstr., sämtl. in Berlin u. Damerowstr. in Pankow. Die gesamten Anlagen der Ges. um- fassen jetzt: 135 Dampfkessel mit 44 194 qm Heizfläche, 52 Dampfmasch. mit 153 810 PS., 75 Dynamomasch. mit 103 332, 75 Umformer mit 55 228 u. 7545 Akkumulatorenzellen mit 15 048 Kilowatt. Personal ca. 100 Beamte und ca. 400 Arbeiter. Die Ges. besitzt M. 14 024 000 aller M. 15 000 000 Aktien der Elektrizitäts-Lieferungs-Ges. in Berlin (letzte Div. 10 %), deren Erwerb 1908 bezw. 1909 stattfand (s. bei Kap. u. Anleihe V). Durch den Erwerb dieser Aktien hat sich die Ges. ein lebensfähiges Unternehmen angegliedert u. damit den Fortbestand der Ges. aueh für den Fall der Übernahme der Elektrizitätswerke durch die Stadt Berlin gesichert. Bei Übernahme des Elektriz.-Werkes Oberspree sind der Ges. auch Stromliefer.-Verträge mit Spandau, Pankow, Reinickendorf und dem Gutsbezirke Lichtenberg, sowie mit der Kgl. Eisenbahndirektion Berlin, die elektr. Beleucht. einer Anzahl ausserhalb des Weichbildes der Stadt gelegener Bahnhöfe betr., zugefallen; ferner ist ein Stromlieferungsvertrag mit der Gemeinde Rixdorf geschlossen. – Buchwert der Terrains und Baulichkeiten der Ges. in der Stadt am 30./6. 1909 M. 27 051 536, ausserhalb Berlins M. 2 788 870. Die Zugänge auf den einzelnen Konten (Grundstücke, Gebäude, Masch., Utensil., Strassenleitungen etc.) weisen für die letzten Jahre ganz bedeutende Summen auf. so für 1906/07– 1908/09: M. 12 442 255, 10852 336, 11 968 891. Gesamtlänge der verlegten Kabel im Weichbilde Berlins u. den Vor- orten 1./7. 1908: 5487 km. Der 1901/02 u. 1902/03 durchschnittl. pro Kilowattstunde erzielte Preis betrug abzügl. der 10 % Magistratsabgabe 16.65 Pfg., 1903/04: 15.89 Pfg., 1904/05: 15.48 Pfg., 1905/06: 15.75 Pfg., 1906/07: 15.87 Pfg., 1907/08: 15.97 Pfg., 1908/09: 15.98 Pfg. Ab 1./1. 1904 ist der Normaltarif auf 40 Pfg. pro Kilowatt herabgesetzt unter Beibehaltung der Umsatz- u. Fortfall der Brennstundenrabatte. Stromlieferung: 1901/02 1902/03 1903/04 1904/05 1905/06 1906/07 1907/08 1908/09 1000 Kilowattstunden Für Privatbeleucht. 12 948 14514 16 727 20 140 24 818 28 525 31 655 31 „ Strassenbeleucht. 1580 13 2 017 3319 2 808 3 376 3 902 4 089 „ gewerbl. Zwecke 23 043 24 729 30 327 36 688 43 049 48 902 53 687 54 834 „ Strassenbahnen 44 232 11425 43167 87 909528 33 196 55 901 55323 „ Akkumulat.-Anl. 2 361 3 245 3 798 4 523 5 089 5468 6212 Selbstverbrauch 825 921 1 018 1 340 1 953 3 833 4 499 5545 Insgesamt 79628 85 768 98 501 111 572 128 103 142 921 155 115 157 887 Im Geschäftsjahr 1908/09 wurden neu angeschlossen: 130 307 Glüh- und Nernstlampen, 3502 Bogenlampen, 2981 Motore und 509 Apparate, so dass zu Ende Juni 1909 angeschlossen waren 1 044 706 Glüh- und Nernstlampen, 41 892 Bogenlampen, 26 645 Motore un 4507 Apparate, im ganzen entsprechend einem Wert von 164 364 Kw., von welchen 68 814 Kw. oder 41.86 % auf Licht und 95 550 Kw. oder 58.14 % auf Kraft entfallen. Die Zahl der Stromabnehmer hat sich in Berlin um 11.6 % (i. V. 13.5 %) erhöht. Der neue Vertrag mit der Allg. Elektr.-Ges. erstreckt sich auf die Dauer des mit der Stadt Berlin abgeschlossenen Vertrages. Danach hat die Allg. Elektr.-Ges. wie bisher die Geschäfte der Berliner Elektrizitäts-Werke unter genau festgesetzten Bedingungen zu führen. Letztere sind ausserdem verpflichtet, alle baulichen und maschinellen Ein- richtungen von der Allg. Elektr.-Ges. zu beziehen bezw. durch diese herstellen zu lassen; sie haben ferner der Allg. Elektr.-Ges. diejenige Elektrizität zum Selbstkostenpreise zu liefern, welche dieselbe auf dem dem Elektr.-Werke Oberspree benachbarten Fabrik- grundstück Wilhelminenhof für eigene Zwecke ihrer Betriebe verwenden wird. Anderer- seits hat sich die Allg. Elektr.-Ges. verpflichtet, den Berliner Elektricitäts-Werken alle in ihrem alleinigen Besitz befindlichen oder bis dahin in ihren Besitz gelangenden Kon- zessionen und Anlagen und ebenso von allen derartigen Konzessionen und Anlagen, an welchen sie nur einen Anteil besitzt oder künftig erwirbt, den von ihr besessenen oder erworbenen Anteil zum Kauf anzubieten, sofern die gewerbliche Lieferung von Elek- trizität an jedermanr gegen Entgelt unter Benutzung öffentlicher Strassen für die Legung der Leitungen in Frage kommt, und zwar im Umkreis von 30 km Luftlinie, vom Berliner Rathause gerechnet. vertrag mit der Stadt Berlin: Im Herbst 1906 teilte die Ges. dem Magistrat der Stadt Berlin mit, dass die Verwendung der Elektrizität in Berlin einen solchen Umfang ange- nommen habe, dass eine erhebliche Vergrösserung der Werke nötig sei. Die dafür erforder- lichen ca. M. 40 000 000 könnten aber bis 1915 nicht amortisiert werden. Die Ges. schloss deshalb im Dez. 1906 ein Zusatzabkommen zu dem Vertrage mit der Stadtgemeinde Berlin v. 14./3 bezw. 1./4. 1899, wonach sich die Lage der Berliner Elektrizitätswerke insofern wesentlica verbessert hat, als an die Stelle unsicherer Bestimmungen eine klare Rechts- lage getreten ist. Während die Stadt bisher das Recht gehabt hätte, zum 1. Okt. 1915 den Vertrag mit der Ges. als beendet zu erklären und die Beseitigung der Strassenanlagen