720 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Ueberlandzentrale Birnbaum-Meseritz-Schwerin a. W., eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung zu Birnbaum. Gegründet: 12./3. 1906; eingetr. 10./1. 1907. Die Genossenschaft ist dergestalt errichtet, dass die Haftpflicht der Genossen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft sowohl dieser wie unmittelbar den Gläubigern gegenüber im voraus auf M. 300 pro Geschäftsanteil beschränkt ist. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, die ein Genosse erwerben kann, beträgt 1000. Die Anzahl der in das Genossenschaftsregister des Kgl. Amtsgerichts Birnbaum zurzeit eingetrag. Genossen beträgt 65; die Genossen sind mit 3601 Geschäftsanteilen be- teiligt, sohin mit einer Haftsumme von insges. M. 1 080 300. Die Geschäftsanteile betragen je M. 30 u. sind voll eingezahlt. Von Korporationen des öffentl. Rechts gehören zurzeit als Genossen der Genossenschaft an: die Stadtgemeinden Blesen, Königswalde, Betsche u. Braetz, ferner die Gemeinden Kalau, Langenpfuhl, Tempel, Schönow, Seeren u. Starpel. In anderen Gemeindebezirken haben sich die Interessenten zu Elektrizitäts-Verwert.-Genossenschaften m. b. H. zus.geschlossen unter Eintritt der so gebildeten juristischen Personen als Ge- nossen in die Überlandzentrale. Hierher gehören: die Elektrizitäts-Verwertungs-Genossen- schaften m. b. H. Semmritz, Poppe, Oscht, Falkenwalde, Prittisch, Kainscht, Gollmütz, Rokitten, Bauchwitz, Burschen, Hochwalde, Altenhof u. Jordan-Paradies. Die Kgl. Domänen Glasberg, Paradies, Altenhof, Gollmütz, Althöfchen u. Gross-Münche gehören durch ihre Pächter der Genossenschaft an. Zweck: Errichtung einer elektr. Zentrale u. die Benutzung derselben auf gemeinschaftl. Rechnung, auch die Beteiligung an solchen Unternehmungen, welche Strom von der Zentrale beziehen wollen. Die Genossenschaft beabsichtigt die Herstellung einer elektr. Überland- zentrale zur Abgabe elektr. Energie für Beleuchtung u. Kraftübertragungszwecke an die Stadt- u. Landgemeinden, Güter u. Einzel-Industrieller in den Kreisen Birnbaum, Meseritz, Schwerin a. W., Teilen des Kreises Ost-Sternberg u. des Kreises Züllichau-Schwiebus. Die Kraft zur Erzeugung der elektr. Energie wird der Hauptsache nach gewonnen durch Auf- stauen des Obraflusses mittels eines 6 m hohen Stauwerkes in der Nähe der Stadt Blesen (Kreis Schwerin a. W.), in zweiter Linie durch eine Dampf-Reservestation in unmittelbarer Nähe eines Braunkohlenbergwerkes bei Kainscht (Kreis Meseritz). Das Wasserkraftwerk bei Blesen erhält vorläufig 2 Turbinen von 510/590 PS. Der Einbau 2 weiterer Turbinen bleibt vorbehalten. Die Dampfstation bei Kainscht soll zunächst mit einem Turbogenerator von 600 PS. ausgestattet werden; auch hier ist die Möglichkeit einer spät. Vergrösserung der Station auf 1200–8000 PS. gegeben. Beide Stationen sollen parallel arbeiten u. sich gegenseitig ergänzen. Die Menge der abzugebenden elektr. Energie ist pro Jahr auf 2 100) 000 Kwstd. berechnet. Die Vergrösserung der Wasserkraftquelle um das Doppelte durch verhältnis- mässig sehr geringe Mehraufwendungen ist ohne weiteres gegeben, vorläufig aber als nicht erforderlich, nicht in Aussicht genommen. Mit dem Braunkohlenbergwerk bei Kainscht ist ein Vertrag auf Lieferung von Braunkohlen für einen Dauerbetrieb von 1200 PS. abgeschlossen. An das von diesen beiden Kraftquellen gespeiste 15 000 Volt Hochspannungsleitungsnetz sind bis jetzt angeschlossen bezw. haben ihren Anschluss erklärt: 33 Güter, 29 Land- gemeinden, 5 Städte, 3 grössere Ziegeleien mit zus. 2650 PS.-Motoren, 9000 Glühlampen, 114 000 Morgen unter dem Pfluge. Das Gesamtleitungsnetz wird eine Länge von ca. 320 km haben u. überspannt ca. 180 000 Morgen Ackerland unter dem Pfluge. Die Niederspannungs- netze in den Landgemeinden u. Städten werden von der Genossenschaft ausgeführt gegen entsprechende Verzinsung des Anlagekapitals; die Verteilungsnetze auf den Gütern werden von diesen selbst hergestellt, die Transformatorenhäuser von den Interessenten. Das Stauwerk Blesen war im Juni 1909 bis auf geringe Restarbeiten fertiggestellt. Das Hochspannungsnetz ist zu , der Gesamtlänge vollendet; etwa der anzuschliessenden Güter, Städte u. Land- gemeinden sind fertig installiert u. seit Beginn des Jahres 1909 durch eine in Schwerin a. W. aufgestellte provisor. Dampfkraft unter Strom gesetzt. Das Provisorium wird aufgelöst, sobald die Kraftstation bei Blesen fertiggestellt ist. Bei dem Stande der derzeitigen An- schlüsse wird ein Gesamtbedarf an elektr. Energie von 1 200 000 Kwstd. sofort eintreten. Der Kraftüberschuss 2 100 000 – 1 200 000 Kwstd. = 900 000 Kwstd. verbleibt somit für die zu erwartende Steigerung des Konsums in den nächsten Jahren. Jeder Genosse ist ver- pflichtet, für sein Gut bezw. Betrieb Anschluss an die Zentrale zu nehmen. Jeder land- wirtschaftl. Konsument garantiert einen jährl. Mindest-Strom-Verbrauch u. zwar für den Morgen unter dem Pfluge befindl. Acker M. 1 Kraftverbrauch; pro install. 16, N.-K.-Glühlampe M. 3. Für rein industrielle Betriebe sowie für Stadt- u. Landgemeinden gelten besondere, in jedem Falle vom Vorstand u. Aufsichtsrat zu treffende Abmachungen. Der Garantie- betrag wird nur dann in Anspruch genommen, wenn die Betriebskosten u. statutenmässig zu leistenden Rücklagen nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Die Zahlung des event. Fehlbetrages hat nach erfolgter Jahresabrechnung in bar zu erfolgen u. zwar proportional der fehlenden Garantiebeiträge der Genossen. Besondere Abmachungen bestehen zurzeit nur mit der Stadt Schwerin a. W., die letztere hat sich durch Vertrag vom 9./4. 1907 ver- pflichtet, auf die Dauer von 20 Jahren keinerlei elektr. Strom selbst zu erzeugen, noch durch Dritte zum Verkauf erzeugen zu lassen, sondern den gesamten Strombedarf ihrer Abnehmer durch die Genossenschaft zu decken. Die Genossenschaft besitzt zurzeit eig. Grundstüske bei Blesen, Amtsgericht Schwerin a. W., mit einer Gesamtfläche von 14 ha 12 a 17 qm. Auf diesen Grundstücken, die um ca. M. 21 000