762 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Spesen 1279, Oblig.-Zs. 1192, Betriebskosten 8593, Löhne 3243, Abschreib. 4423, Gewinn 2333. – Kredit: Stromverkauf u. Zählermiete 18 908, Waren 1603, Installat. 704. Sa. M. 21 215. Dividenden 1899/1900–1908/1909: 0, 4, 2, 0, 0, 2, 3, 3, 3, 3½ %. Direktion: E. Dommel. Aufsichtsrat: Vors. Emil Wildermuth. Elektrizitäts-A.-G. „Kapellenmühle' in Schlettstadt i. Els. Gegründet: 1./5. 1905; eingetr. 30./5. 1905. Gründer: Hceh. Wagner, Schlettstadt; Alfred Albrecht, Sand b. Benfeld; James Barbier Sennheim; Eugen Braun Sohn, Strassburg i. E.; Moritz Burrus, St. Kreuz; Michael Diemer-Heilmann, Mülhausen i. E.; Carl Guermont, Metz; Emil Klein Lacour, Markirch. Hceh. Wagner hat in die A.-G. sein Besitztum „Kapellen- müble“ mit einem Gesamtflächeninhalt von 68,32 a gewertet zu M. 100 000 eingebracht und dafür 100 Aktien à M. 1000 erhalten. Zweck: Herstellung und Betrieb einer Zentralstation zwecks elektrischer Beleuchtung, Kraftübertragung und sonstiger elektrischen Verwendungen sowie Vornahme aller damit in Verbindung stehenden gewerblichen, kaufmännischen und finanziellen Geschäfte. Kapital: M. 200 000 in 200 Aktien à M. 1000. Die G.-V. v. 3./3. 1906 beschloss die Auf- nahme einer Anleihe im Betrage von M. 75 000, davon M. 51 000 begeben. 5 Geschäftsjahr: 1./5.–30./4. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie ==1 St. Bilanz am 30. April 1909: Aktiva: Immobil. u. Betriebsmobiliar 372 951, Portefeuille 18 000, Inventar 21 219, Kassa 1851, Debit. 3260, Verkehrssteuer von Verträgen 1477. – Passiva: A.-K. 200 000, Oblig. 75 000, Kredit. 143 761. Sa. M. 418 761. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. 6816, Geschäftskosten 23 019. Sa. M. 29 836. – Kredit: Ertrag M. 29 836. Dividenden: 1905/06: 0 % (Baujahr); 1906/07–1908/09: 0, 0, 0 %. Direktion: Heinrich Wagner, Schlettstadt. Aufsichtsrat: Vors. Alfred- Albrecht, Sand b. Benfeld; James Barbier, Sennheim; Michael Diemer-Heilmann, Mülhausen i. E.; Rentner Ad. Catala, Schlettstadt. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Letzte Statutänd. 6./10. 1899, 11./5. 1900, 15./5. 1902 u. 31./10. 1906. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraft- übertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin und anderer Städte. sowie Fortbetrieb des früher Ernst Kuhlo gehörigen, in Stettin betriebenen, für M. 157 000 in 157 Aktien der Ges. à M. 1000 u. M. 180.58 bar erworbenen elektr. Installationsgeschäftes. Die Ges. besass das Elektrizitätswerk Greifenhagen, welches im Herbst 1901 an die Elektrizitätswerke A.-G. vorm. W. A. Boese & Co. in Berlin verkauft wurde, Vertrag mit der Stadt Stettin: Durch einen zwischen dem Magistrat der Stadt Stettin und Ernst Kuhlo abgeschlossenen Vertrag, in dessen Rechte und Pflichten die Stettiner Elektrizitätswerke eingetreten sind, sowie durch einen Novationsvertrag ist der Ges. die Erlaubnis zur Anlage von Stromleitungen und zur Lieferung elektrischen Stromes nach einem vom Magistrat genehmigten Tarif innerhalb eines bestimmten Gebietes, welches den grösseren Teil der Stadt auf dem linken Oderufer umfasst, sowie für den Strassen- zug über die Langebrücke, durch die grosse Lastadie und die Altdammerstrasse bis zur Grenze der Stadt und neuerdings auch für die neu in Stettin einverleibten Vororte Grabow und Nemitz erteilt worden. Ein ausschliessliches Recht zu solcher Benutzung der Strassen in dem betreffenden Gebiete ist dadurch der Ges. nicht gewährt worden. Die Kabel müssen im wesentlichen unterirdisch gelegt werden. Der Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Stettin ist auf 30 Jahre, vom 1. Jan. 1890 ab gerechnet, geschlossen. Erfolgt 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages von keiner Seite Kündigung, so gilt derselbe stillschweigend auf je weitere 2 Jahre verlängert. Nach Ablauf derselben ist der Magistrat berechtigt, die gesamten Anlagen zum Taxwert zu erwerben; der Magistrat kann aber auch schon früher, jedoch nicht vor dem 1. Jan. 1900, die Übernahme der gesamten Anlagen bewirken, und zwar gegen Zahlung zum Taxwerte zuzüglich 5 % für jedes Quartal, um welches die Übernahme früher als am 1. Jan. 1920 erfolgt, und hat die Kündigung von seiten des Magistrats dann 3 Monate vorher schriftlich zu erfolgen. – Die Ges. hat eine Abgabe von 10 % der Brutto-Einnahme aus der Strom- lieferung, den Lampengebühren, der Vermietung der Elektricitätsmesser, sowie 10 % der Einnahmen aus den Installationen zwischen Elektrizitätsmesser und Lampen zu ent- richten. Ausserdem erhält der Magistrat 25 % von demjenigen Reinüberschusse, welcher nach Verteilung von 6 % Div. verbleiben wird. Die Ges. ist verpflichtet, behufs Verwendung für die notwendig werdenden Er- neuerungen bestehender Anlagen einen Ern.-F. zu bilden, welcher auf 20 % des in den Anlagen investierten Kapitals zu bringen und auf dieser Höhe zu erhalten ist. So- lange der Ern.-F. diese Höhe nicht erreicht hat, bezw. bis er auf dieselbe wieder ergänzt