942 Farben- und Bleistift-Fabriken etc. Kapital: M. 1 050 000 in 1050 Aktien à M. 1000, ausgegeben zu 135 %. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., sodann bis 4 % Div., vom verbleib. Betrage 8 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 30. Juni 1909: Aktiva: Fabriks-Grundstücke u. Gebäude 260 566, Grundstücks- u. Gebäude-Kto abz. Hypoth. 63 198, Inventar 53 071, Lichtanlage 1, Fuhrpark 1, Patente 1, Wechsel 31 070, Kassa 1075, Effekten 3500, Avale 3000, Debit. inkl. Kto der Vorbesitzer 415 112, Waren 401 079, Versich. 2971. – Passiva: A.-K. 1 050 000, Avale 3000, Kredit. 75 776, Bank- kto 20 785, R.-F. 21 772, Spez.-R.-F. 13 000, Delkr.-Kto 22 696, Hypoth. 27 000, Verfüg.-Kto 80, Gewinn 537. Sa. M. 1 234 648. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 44 541, Kohlen 5575, Fourage 5367, Reparat. 2081, Reklame 4278, Löhne 38 056, Reisekto 24 374, Provis. 12 233, Salär 65 329, Frachten 31 184, Steuern 4358, Grundstück- u. Gebäudeverwaltung 297, Tantieme 7000, Abschreib. 16 854, Gewinn 537. – Kredit: Vortrag 2871, Zs. 8354, Waren 245 845, Forder. 3000, bertrag v. Spez.-R.-F. 2000. Sa. M. 262 070. Dividenden 1899/1900–1908/1909: 10, 9, 5, 5, 5, 0, 0, 5, 2, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Emil Mahnert, Dr. phil. A. Meyenberg. Prokuristen: Wilh. Schmidt, Otto Ebeling (Gkoll.). Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Max Gerson, Herm. Gerson, Ed. Hobrecker, Dr. Paul Victor Richter, Hamm i. Westf.; Fritz Gerberding, Düsseldorf. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Hamm i. W.: Max Gerson & Co. 0 * 0 Vereinigte Ultramarinfabriken Akt.-Ges. vormals Leverkus. Zeltner & Consorten in Cöln, Hohenzollernring 85. Betriebe in Leverkusen, Hannover, Duisburg, Schweinfurt, Marienberg, Sophienau. Gegründet: 31./5. 1890 mit dem Sitz in Nürnberg; die G.-V. v. 6./2. 1899 beschloss, den Sitz der Ges. nach Cöln zu verlegen. Letzte Statutänd. 9./3. 1905. Die Ges. übernahm bei ihrer Gründung (s. Jahrg. 1901) die Firmen ,Nürnberger Ultramarinfabrik Joh. Zeltner“ und Dr. C. Leverkus & Söhne in Leverkusen. 1890 wurden noch folg. Werke bezw. Firmen erworben: a) J. Nuppeney & Co., Andernach, b) Jordan & Hecht, Goslar, c) Gebr. Bahl & Co., Montabaur, d) Sophienau zu Sophienau bei Eisfeld, e) Blaufarbenwerk Marienberg, Bensheim, f) Hannov. Ultramarinfabrik vorm. Egestorff, Linden, g) Schweinfurter vorm. Heidelberger Ultramarinfabrik, Oberndorf. Im Jahre 1906 wurde die Ultramarinfabrik der Firma Julius Curtius in Duisburg käuflich erworben. Die Fabriken Büchner, Pfungstadt u. Holtzapfel, Grub, stellten den Betrieb auf eine Reihe von Jahren ein; Theunert & Gechter, Chemnitz, auf immer. Egestorff's Salzwerke haben die Ultramarinfabrikation v. 1./1. 1904 ab vertragsmässig auf 20 Jahre eingestellt, ebenso die Ultramarinfabrik der Waitzischen Erben in Cassel ab 1./4. 1905 gegen entsprechende Ent- schädigung für immer. Zweck: Fabrikation von Ultramarin, von chem. u. anderen Artikeln; auch kann sich die Ges. an Unternehm. zu gleichen Zwecken beteiligen. Die Ges. trägt einen Teil der Feuer- versicherung ihrer Werke und der Transportversich. selbst, die Res. hierfür hat jetzt die Höhe v. M. 100 000 erreicht. – In der Bilanz für 1908/1909 ist das Beteil.-Kto mit M. 987 794 (wie im Vorj.) gesondert aufgeführt. Der Zugang auf Immob.-K. betrug 1908/09 M. 269 952, auf Masch.-, Apparate- u. Utensilien-Kto M. 48 293. Kapital: M. 5 500 000 in 5500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 500 000, erhöht lt. G.-V. v. 19./7. 1890 um M. 3 000 000 in 3000 Aktien, von denen 2505 zur Übernahme der 1890 nach- träglich angekauften Etabliss. verwendet wurden. Genussscheine: 1000 Stück auf Namen mit Coupons und Talons. Sie berechtigen zum ratierlichen Bezuge des in der Gewinnverteilung erwähnten Uberschusses. Im Falle der Auf. lösung u. Liquidation der Ges., ebenso im Falle deren Vereinigung mit einer anderen Ges. durch welche erstere aufgelöst würde, ist die Ges. verpflichtet, die Genussscheine gegen eine Vergütung des 12½ fachen Betrages des Durchschnittes der Beträge, welche in den vorher- gegangenen drei Geschäftsjahren allenfalls auf die Genussscheine aus dem Reingewinn ent- fallen sind, mindestens aber mit M. 1000 per Stück einzulösen. Es sollen jedoch bei Auflösung u. Liquidation der Ges. die Genussscheine erst nach vollständiger Deckung des A.-K. zum Zuge kommen. Das Recht der Einlösung steht der Ges. auf Beschluss der G.-V. auch während ihrer Dauer zu, zwar kann dieselbe einen oder mehrere Genussscheine nach Bestimmung durch das Los zur Einlös. bringen, jedoch nur aus dem der G.-V. zur Verf. stehenden Gewinnreste. Durch die partielle Einlös. mindert sich entsprechend der Zahl der eingelösten Genusssch. der event. Gewinnbezug der übrigen Genusssch. Die Ein- berufung des oder der Genussscheine zur Einlös. erfolgt durch eingeschriebene Briefe an die in dem Gesellschaftsbuche eingetragenen Inhaber u. durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern mit Anberaumung einer bestimmten, mind. dreiwöchentlichen Präsen- tationsfrist. Mit Ende eines Jahres nach Ablauf der Präsentationsdauer erlischt jeder An- spruch auf Vergüt. u. jedes Recht aus den bis dahin nicht präsentierten Genussscheinen, welche wertlos werden; die Coupons u. Talons werden bereits mit der Publikation der Ein- berufung ungiltig. Bis 1908 wurden 96 Genussscheine eingelöst.