„ 1086 Gas-Gesellschaften. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Ing. Fritz Francke, Aug. Veit. W. Francke, Bremen; Valenti Karsch, Wilh. Schmidt, Forbach. Zahlstellen: Forbach: Forbacher Bank; Bremen: Disconto-Ges. 9 * 2 0 1 * Frankfurter Gasgesellschaft in Frankfurt a. M. Gegründet: 10./8. 1860; eingetr. 27./2. 1863. Letzte Statutänd. 24.6. 1901, 2799. 1992, 9. 3. 1904, 20./8. 1907 u. 29./7. 1909. Die von der Freien Stadt Frankfurt erteilte Konz. läuft bis 1959. Die G.-V. v. 29./7. 1909 genehm. den Erwerb der am 31./3. 1909 mit M. 9 038 117.63 bewerteten Frankf. Zweigniederlass. der Imperial. Continental Gas- Association in London mit Wirkung ab 1./4. 1909, wofür M. 3 600 000 neue Aktien zu pari u. der Rest (M. 5 438 117) in bar gewährt wurden (siehe auch bei Kap.). Die Frankf. Zweigniederlass. der I. C. G. A. setzte 1908/09 29 674 145 cbm Steinkohlengas ab. Zweck: Herstell. von Leuchtgas u. Verwertung der Nebenprodukte (Koks, Teer, Ammoniaß), auch Herstell. anderer Leuchtstoffe in Frankf. a. M. u. den benachbarten Orten, Herstell. von Leitungen u. Beleucht.-Apparaten. Absatz 1908/09: 6 953 600 Cannelgas. Konzession. Mit der Stadt Frankfurt ist per 1./4. 1909 ein neuer Vertrag zustande gekommen, wonach der Ges. das alleinige Recht der Gaslieferung bis 1959 eingeräumt wird. Die Stadt Frankf. a. M. erhält als Gegenleistung ausser einer sich gleichbleibenden Rente von M. 90 000 eine Ab- gabe auf das verkaufte Gas in Höhe von 1½ Pfg. für jedes Kubikmeter Lichtgas u. ¾ Pfg. für jedes Kubikmeter Koch- u. gewerbl. Gas, sowie nicht unerhebl. Vergünstigungen bei der öffentl. Beleucht. mit Gas, ferner das Recht, das ganze Gasgeschäft vom Jahre 1929 ab in bestimmten Zwischenräumen für sich zu erwerben, u. schliessl. eine Kapitalbeteilig. an dem Gasgeschäft in Höhe von etwa 22 %. Kapital: M. 13 600 000 in 13 600 Aktien à M. 1000. Die Beschlüsse über Erhöhung des A.-K. u. die aus § 282 Abs. 1 H.-G.-B. folgenden Rechte bedürfen einer Mehrheit von ¼s. Urspr. fl. 700 000, erhöht 1866 auf fl. 900 000, die G.-V. v. 27./7. 1891 beschloss weitere Erhöhung auf M. 1 800 000, sowie Umtausch der fl. 250 Aktien in solche à M. 1000. Die Kapitalserhöh. v. M. 257 142.86 gelangte ledigl. durch Umtausch alter 250 Guldenaktien gegen neue auf M. 1000 lautende zur Ausführ. (s. Jahrg. 1905). Die G.-V. v. 29./7. 1909 beschl. die Erhöh. des A.-K. um M. 11 800 000 (also auf M. 13 600 000) in 11 800 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./4. 1909. Hiervon dienten M. 3 600 000 in Aktien zum Erwerb der Frankf. Niederlass. der Imperial Continental Gas-Association zu London, die weiteren M. 8 200 000 dienen zur Tilg. der schweb. Schulden der Frankf. Gas-Ges. u. der Frankf. Zweigniederlass. der engl. Ges. (zus. ca. M. 5 500 000), sowie zur Beschaff. der Mittel für Neubauten (ca. M. 2 700 000). Diese M. 8 200 000 neuen Aktien wurden zu pari zuzügl. Stempel von einem Banken-Konsort. übernommen, welches davon M. 3 000 000 zu 105 % plus Aktien- u. Schlschst. der Stadt Frankf. a. M. u. M. 3 400 000 der Imper. Cont. Gas-Association zu 100 % überliess; der Rest von M. 1 800 000 wurde den alten Aktionären v. 1.–22./10. 1909 zu pari angeboten. Letztere erhielten gleichzeitig eine Barvergütung von 18.65 % des Nennwertes der bezogenen, sodass sich die neuen Aktien für sie auf netto 81.35 % stellten. Das A.-K. nun also wie oben. (Anleihe: M. 1 118 000 in 5 % Oblig. von 1880, Stücke à M. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Rückzahlbar al pari durch jährl. Ausl. im Aug. auf 31. Dez. Zahlstelle wie bei Div. Am 31./3. 1909 noch M. 290 000 in Umlauf. Dieser Rest gekünd. am 22./9. 1909 zum 31./12. 1909.) Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: April-Sept. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 1000 = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum Reserve-Fond; wenn und soweit der R.-F. nicht zu dotieren ist, 5 % zum Disp.-F. bis zu 20 % des eingez. A.-K., 5–15 % zum Amort.-F. (die Maximalhöhe dieses Fonds wird durch die Höhe des Betrages der noch aussenstehenden Schuld- verschreibung. begrenzt), alsdann bis 4 % Div., etwaige ausserord. Abschreib. u. Rücklagen, vom Rest 10 % Tant. an A.-R., vertragsm. Tant. an die Dir., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Solange die Ges. für aufgenommene Anlehen Schuldverschreibungen hat, ist eine Reserve (Amort.-F.) zur Tilg. dieser Schuld zu bilden; über die Verwendung dieser Reserve zum angeführten Zwecke verfügt der A.-R. im Einvernehmen mit der Direktion. Der Disp.-F., welcher der Dir. unter Genehmigung des A.-R. zur Verfügung steht, insbesondere für Versuchszwecke, zur Deckung ausserord. Ausgaben und Verluste, zu verstärkten Abschreib. an den Anlagekontis, kann auch bei Unzulänglichkeit des Reingewinnes zur Aufbesserung der Div. bis zu 5 % herangezogen werden; er soll zu keiner Zeit 20 % des A.-K. übersteigen. Der Spez.-R.-F. I, über dessen Verwendung die G.-V. auf Antrag des A.-R. verfügt und welcher zur Bestreitung specieller, die Ges. alljährlich treffender Leistungen dient, darf zu keiner Zeit 40 % des eingezahlten A.-K. übersteigen. Die G.-V. v. 9./3. 1904 beschloss Bildung einer weiteren Reserve (Spez.-R.-F. II), welche dazu dienen soll, Teile dos Reingewinnes aufzunehmen, die als Div. hätten ausgeschüttet werden können, aber statt dessen vorläufig zurückzustellen sind. Über die Verwalt. u. zinsbare Anlage des neuen R.-F. entscheidet der Vorst. im Einvernehmen mit dem A.-R.; Sobald die Zweckbestimmung der Res. wegfällt, hat die G.-V. über den Restbetrag zu bestimmen. Bilanz am 31. März 1909: Aktiva: Grundstücke u. Bauten 766 950, Fabrikeinricht. u. Anlagen 2 418 715, Rohstoffe, Nebenprodukte u. Bestände 590 625, Versich.-Kto 9544, Kaut.-Kto 1200, Kassa 23 130, Wertpap. 785 843, Debit. 213 349. – Passiva: A.-K. 1 800 000, Schuld-