22 Inländische Staatspapiere, Fonds usw. 2. Jan. 1898 Totalkündigung zulässig. Kurs Ende 1893–96: 99.90, 101.75, 103.20, 103.20 0, notiert in Frankfurt a. M. 3 % Nassauische Pfandbriefe, Lit. 0. In Umlauf Ende 1896: M. 1 354 800 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: vom 2. Jan. 1901 ab Total- kündigung zulässig, sonst von 5 zu 5 Jahren Schuldverschreibungen im Betrage von mindestens M. 1 000 000, die erste dieser Raten ist am 2. Jan. 1901 fällig. Kurs Ende 1896: 98 %, notiert in Frankfurt a. M. Verjährung der Coupons in 4 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren. 07 Erbländischer Ritterschaftlicher Kreditverein im Königreich Sachsen zu Leipzig. Der Erbländische Ritterschaftliche Kreditverein im Königreich Sachsen ist ein, unter Ge- nehmigung der sächsischen Regierung gebildeter, als juristische Person anerkannter Verein sächsischer erbländischer Gutsbesitzer. Der Zweck des Vereins ist die Vermittelung der Hypo- thekengeschäfte seiner Mitglieder im Wege der Beschaffung von Amortisationshypotheken. Die Geldmittel zur Zahlung bei der Darleihung gewinnt der Verein durch Ausgabe zinsbarer Pfand- briefe, die in Sachsen als pupillarisch sicher gelten. Tilgung der Pfandbriefe nach den statu- tarischen Bestimmungen. 3½ % Erbländische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie I u. II. In Umlauf Ende 1896: M. 911 850 in Stücken à Thlr. 25, 100, 500. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–96: 96, 95.50, 96.50, 96.75, 98.25, 100.20, 99.50 %, notiert in Leipzig. 3 ù % Erbländische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie III u. IV. In Umlanf Ende 1896: M. 1 614 900 in Stücken à Thlr. 25, 100, 500. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–96: 100.75, 100.50, 101, 100.25, 101.50, 103, 102 %, notiert in Leipzig. 3 % Erländische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie V=IX. In Umlauf Ende 1896: M. 16 414 425 in Stücken à Thlr. 25, 100, 500. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–96: 96.75, 96.50, 99, 97.75, 101.25, 102.85, 100.75 %, notiert in Leipzig. 3½ % Erbländische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie X=XVII. In Umlauf Ende 1896: M. 42 370 900 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–96: 96.75, 96.50, 99, 97.75, 101.25, 102.85, 105.75 0%%, notiert in Leipzig. 3 % Erbländische Ritterschaftliche Kredit-Pfandbriefe, Serie XVII A. In Umlauf Ende 1896: M. 2 434 200 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Jan. 1. Juli. Zahlstelle: Leipzig: Vereinskasse, Allgemeine Deutsche Kredit-Anstalt. Kurs Ende 1896: 95.75 0%, notiert in Leipzig. Verjährung der Coupons in 3 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren. Lausitzer Pfandbriefe, herausgegeben von der Landständischen Bank des Königl. Sächs. Mark- graftums Oberlausitz in Bautzen. Die Landständische Bank ist ein von den Ständen des Kgl. Sächs. Markgraftums Ober- lausitz im Jahre 1844 errichtetes Geldinstitut. Zweck: Durch Errichtung eines Centralpunktes zu Anlegung und Ausleihung von Geldern dem landwirtschaftlichen Grundbesitze im Königreich Sachsen, vorzugsweise in der Oberlausitz, die demselben nötigen Geldmittel gegen Hypothek zu verschaffen etc. Sie ist unter anderm berechtigt, Pfandbriefe herauszugeben, welche in Sachsen als mündelmässige Anlage anerkannt sind. Tilgung der Pfandbriefe nach den statutarischen Be- stimmungen. Zahlstellen: Bautzen: Kasse der Bank und deren Filiale in Dresden; Leipzig: Becker & Co.; Chemnitz: Chemnitzer Stadtbank. 3 % % Lausitzer Pfandbriefe in Stücken à M. 500, 1000, 3000. Zinsen: 1 Jan., 1. Juli. Kurs 1890–96: 97.25, 97.50, 99.50, 99.50, 102.50, 102.50, 102 %, notiert in Dresden. 3 % Lausitzer Pfandbriefe. Eingeführt in Dresden im März 1896. Kurs Ende 1896: 96 %, notiert in Dresden. Verjährung der Coupons in 3 Jahren, der Stücke in 30 Jahren. Landeskultur-Rentenbank im Königreich Sachsen. Errichtet durch Gesetz vom 26. Nov. 1861, ergänzt durch die Gesetze vom 1. Juni 1872, 23. Aug. 1878 und 1. Mai 1888. Zweck: Ursprünglich auf die Beschaffung von Anlagekapitalien zu genossenschaftlichen Wasserlaufsberichtigungen und landwirtschaftlichen Ent- und Bewässe, rungsanlagen beschränkt, wurde die Wirksamkeit der Bank durch das Gesetz vom 1. Juni 1872 auf die Beschaffung von Anlagekapitalien zu Ortsentwässerungs-Anlagen und zur Herstellung von bauplanmässigen Ortsstrassen ausgedehnt. Die Rentenbank vermittelt die von ihr au unter- stützenden Landeskulturzwecke in der Weise, dass vom Unternehmer eine vierteljährlich zahl- bare Rente nach 5 % des erforderlichen Anlagekapitals auf die Zeit von 41 Jahren als Reallast seines Grundstückes übernommen wird, wogegen die Bank den entsprechenden Kapitalbetrag, das ist der zwanzigfache Betrag der Rente, in 4 % (nach dem Gesetze vom 1. Juli 1888 in 3½ 9% auf die Zeit von 38 Jahren) Schuldscheinen, genannt Landeskultur-Rentenscheine gewährt. Die Tilgung der Landeskultur-Rentenscheine geschieht sowohl im Wege der Auslosung als auch durch Ankauf. 4 % Landeskultur-Rentenscheine, Serie I und II. In Umlauf Ende 1896 M. 7 597 200 in Stücken à Thlr. 100 und 500 = M. 300 und 1500. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Zahlstellen: Dresden: Landrentenbankkasse; Leipzig: Lotterie-Darlehnskasse. Kurs Ende 1890–96: 102.25, 102.50, 102.40, 103.25, 104.50, 104.10, 102.60 %, notiert in Dresden.