%%.. = 64 Ausländische Staatspapiere, Fonds usw. werden aus einem Administrationsfonds bestritten, der für alle Serien gemeinschaftlich ist. Aus dem Reservefonds jeder Serie werden die Verluste gedeckt, welche etwa aus der zwangsweisen Beitreibung von zu der betreffenden Serie gehörenden Darlehen entstanden sind. Die vom Verein bewilligten Darlehen sind von Seiten des Vereins unkündbar, so lange der betreffende Schuldner in jeder Beziehung seinen Verpflichtungen nachkommt. Jeder Interessent kann sich von seinen Pflichten gegen den Verein frei machen, wenn er an einem 11. Juni- oder 11. Dezember-Termin das ganze schuldige Kapital, sowie die sonstigen ihm in Gemässheit der Statuten obliegenden Zahlungen erlegt. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Obligationen derjenigen Serie oder Abteilung erfolgt, zu welcher das Darlehen gehört. Soll die Rückzahlung in barem Gelde erfolgen, so kann der Verein eine 7 monatliche Kündigung fordern, wenn das Darlehen zur ersten Serie gehört, sonst eine 4 monatliche. Die Obligationen des Vereins lauten auf den Inhaber, können aber auch auf Verlangen auf Namen gestellt werden, sie sind seitens des Inhabers unkündbar. Die Tilgung der Obligationen erfolgt zum Nennwerte und zwar sollen zur Einlösung zu tilgender Obligationen für jede Serie oder Abteilung am 11. Juni und am 11. Dez. jeden Jahres verwandt werden: a) die mit dem Interessenten vereinbarte halbjährliche Amortisationsquote, b) die von den ausgetretenen Inter- essenten entrichtete Rückzahlung, sowie die von den Interessenten geleisteten ausserordentlichen Abschlagszahlungen, c) derjenige Betrag, der zur Deckung erlittener Verluste aus den Reserve- fonds einer Serie oder Abteilung oder aus dem Administrationsfonds entnommen oder von den Interessenten einer Serie oder Abteilung in Gemässheit einer ausserordentlichen Ausschreibung aufgebracht wird. Die von der gewöhnlichen Rückzahlung der Darlehen entsprechende Amortisation soll stets mittelst Verlosung geschehen. Die Verlosungen haben so zeitig zu erfolgen, dass die Veröffentlichung der gezogenen Nummern für die erste Serie mindestens 6 Monate, für die übrigen Serien mindestens 3 Monate vor dem Zahlungstermin stattfinden kann. Der Verein ist befugt, in der gleichen Weise zu jedem 11. Juni oder 11. Dez. entweder sämtliche in Umlauf befindlichen Obligationen oder einen Teil derselben zu kündigen. In Dänemark dürfen Mündel- gelder und die Kapitalien öffentlicher Stiftungen in Obligationen des Vereins angelegt werden. In Deutschland werden nur die Pfandbriefe IV. u. V. Serie gehandelt. Am 31. März 1896 waren die Reservefonds von Serie IV = Kr. 977.432, Serie VA Kr. 3.017.697, Serie VBB Kr. 613.614. 3½ % Jütländische Pfandbriefe, Serie IV in Umlauf am 31. März 1896 Kr. 28 500 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000. Zinsen: 11. Juni, 11. Dez. Tilgung: durch halbjährliche Verlosungen bis spätestens 1948, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstelle: Ham- burg: Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen in Mark zum festen Kurse von Kr. 100 = M. 112.50. Kurs Ende 1890–96: 91.50, 90, 92, 92.75, 98, 99, 98.50 %, notiert in Hamburg. 4 % Jütländische abgestempelte Pfandbriefe, V. Serie. Die Zinsen dieser Pfandbriefe betragen bis 11. Dez. 1901 4 %, nach welchem Termin die Zinsen auf 3½ % herabgesetzt werden. In Umlauf am 31. März 1896: Kr. 72 724 200 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000. Zinsen: 11. Juni, 11. Dez. Tilgung: Durch halbjährige Verlosungen innerhalb 60 Jahren, bis zum 11. Dez. 1901 Verstärkung nicht zulässig. Zahlstelle: Berlin: Deutsche Bank; Hamburg: Filiale der Deutschen Bank. Zahlung wie Serie IV. Kurs Ende 1890–96: 99.75, 97.75, 99, 99.50, 101.40, 101,25, 100.50 % notiert in Hamburg. 3½ % Jütländische Pfandbriefe, V. Serie. In Umlauf am 31. März 1896: Kr. 43 758 200 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000. Zinsen: 11. Juni, 11. Dez. Tilgung: Durch halb- jährliche Verlosungen innerhalb längstens 65½ Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstelle und Zahlungsmodus wie 4 % Pfandbriefe, Serie V. Eingeführt in Berlin am 12. Mai 1896 zu 99.15 %. Kurs Ende 1896: 99 % notiert in Berlin. 3 % Jütländische Pfandbriefe, V. Serie. In Umlauf am 31. März 1896: Kr. 758 300 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000. Zinsen: 11. Juni, 11. Dez. Tilgung: Durch halb- jährliche Verlosungen innerhalb längstens 71½ Jahren; Verstärkung und Totalkündigung zu- lässig. Zahlstellen und Zahlungsmodus wie 4 % Pfandbriefe, Serie V. Eingeführt in Berlin am 12. Mai 1896 zu 91.85 %. Kurs Ende 1896: 88.50 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons und verlosten Obligatiouen in 20 Jahren nach Fälligkeit. Kopenhagen. 3½ % Kopenhagener Stadt-Anleihe von 1886. M. 16 875 000 – Kr. 15 000 000 in Stücken à M. 300, 900, 1800. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: jährlich % und Zinsenzu- wachs durch halbjährliche Auslosung, von 1900 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handelsgesellschaft, Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co:: Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Norddeutsche Bank. Auf- gelegt in Berlin am 23. März 1886 zu 95.50 %. Kurs Ende 1890–96: 95.10, 89.75, 92.10, 93.60, 98.70, 100.30, 99 % notiert in Berlin. 4 % Kopenhagener Stadt-Anleihe von 1892. M. 6 187 500 – Kr. 5 500 000 in à M. 450, 900, 2250. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: von 1893 ab durch Auslosung nack einem 873 gungsplan im Laufe von 60 Jahren; von 1907 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Diskonto-Gesellschaft; Hamburg: Norddeutsche Bank. Zahlung der Coupons und verlosten St. in Deutschland in Mark, bei der Anleihe von 1892 aber nur während dreier