72 Ausländische Staatspapiere, Fonds usw. Grossherzogtum Luxemburg. 3½ % Anleihe von 1894, frs. 12 000 000 – M. 9 600 000 in Stücken à frs. 100, 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung von 1894 ab durch Verlosung im Sept. per 1. Nov. innerhalb 55 Jahren, bis 31. Dez. 1902 Verstärkung nicht zulässig. Zahlstellen: Frank- furt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne, von Erlanger & Söhne. Kurs Ende 1894–96: 103.50, 104.50, 104.60 %, notiert in Frankfurt a. M. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 10 Jahren nach Fälligkeit. Republik Mexico. 3 % konsolidierte innere Anleihe von 1885, in Umlauf am 30. Juni 1896 §$ 51 676 425, in Stücken à $ 25, 50, 100, 500, 750, 1000, 1350, 2500, 5000 = £ 5, 10, 20, 100, 150, 200, 250, 500, 1000. Zinsen: 30. Juni u. 31. Dez. Zahlstellen nur in Mexico und zwar in mexikanischen Silberdollars frei von jeder Steuer. Die Nationalbank von Mexico übernimmt den Dienst der Nationalen Schuld. Sie wird direkt vom maritimen Zollhause sobald als möglich die Summen empfangen, welche notwendig für den Dienst der Schuld sind. Die Bank muss vor Verfall der Coupons durch die bedeutendsten Blätter in Mexico und London mitteilen, welche Summen sie in Händen habe. Bei der Umrechnung in Frankfurt a. M. $ 1 =– M. 4. Kurs Ende 1891–96: 28.90, 24.50, 24.60, 19.20, 24.40, 25.80 %, notiert in Frankfurt a. M. 6 % Mexikanisch konsolidierte äussere Anleihe von 1888. $£ 10 500 000 = M. 214 200 000 in Stücken à $£ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilgung: durch Rückkauf oder Auslosung mit ½ % und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Verstärkung und Total- kündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: Filiale der Bank für Handel und Industrie. Als Spezialsicherheit für die Anleihe überweist die mexikanische Regierung 1. 23½ % (früher 20 %) von dem Gesamterträgnis der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der Generalrubrik ,Contribuciones sobre importaciones y exportaciones' bezeichnet und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel welchen speziellen Namen diese Abgaben auch haben und an welchem Orte auch die Verzollung vorgenommen werden sollte; 2. Das Gesamterträgnis, abzüglich der Verwaltungskosten, aller direkter Steuern, welche unter der Benennung von „Predial, Patente, Profesional (Grund- und Gewerbesteuern) im Federal-Distrikt (Gebiet der Stadt Mexico) erhoben werden. Diese überwiesenen Abgaben, Zölle und Steuern sollen in jedem Jahre den zur Zinsenzahlung und Amortisation notwendigen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen, und wenn sie wider Erwarten letztere Summe nicht erreichen, in der Zollquote entsprechend erhöht werden. Die Nationalbank von Mexico ist be- auftragt, den Ertrag der für diese Anleihe speziell überwiesenen Sicherheiten einzuziehen; die Zölle müssen in Certifikaten entrichtet werden, welche die Nationalbank verkauft und deren Erlös monatlich nach Berlin an das Bankhaus S. Bleichröder überwiesen wird. Die gesamte Anleihe ist von jeder mexikanischen Steuer absolut befreit und darf auch künftig mit keiner Steuer von der mexikanischen Regierung belegt werden. Aufgelegt in Berlin am 23. März 1888 zu 78.25 %. Kurs Ende 1890–96: 94.25, 89.90, 77.80, 65.80, 71.60, 90.40, 96.50 %, notiert in Berlin. 5 % Mexikanische Staats-Eisenbahn-Obligationen. (National-Staats-Eisenbahn von Tehuantepec) £$ 2 700 000 - M. 55 080 000 in Stücken à $£ 20, 100, 200. Zinsen: 1. Januar, 1. Juli. Tilgung: vom 1. Juli 1899 ab durch halbjährliche Verlosungen am 1. Juni und 1. Dez. per 1. Juli und 1. Jan. in 50 Jahren. Sobald die Bahn vollständig dem Verkehr übergeben ist, hat die Bundesregierung das Recht, die Tilgung zu verstärken, doch darf dieselbe nicht den doppelten Betrag der planmässig vorgesehenen Tilgung übersteigen. Als spezielle Sicherheit verpfändet die Regierung den Obligationeninhabern die National- Staats-Eisenbahn von Tehuantepec samt Zubehör, Telegraphenleitung und Hafendamm von Salina Cruz, durch eine an erster Stelle eingetragene Hypothek; Pfandhalterin ist das Bankhaus Seligman Brothers in London. Die Verwaltung der Bahn ist verpflichtet, monatlich 50 % der Bruttoein- nahmen der Mexikanischen Finanzagentur in London oder der Dresdner Bank in Berlin und Seligman Brothers in London, zwecks Verwendung für Zinsen und Amortisation zu überweisen. Weder das Obligationskapital, noch die Coupons, noch die Hypothek können von der Bundes- regierung irgend einer Steuer oder Auflage unterworfen werden. Zahlstelle in Berlin: Dresdner Bank. Aufgelegt in Berlin: $ 1 300 000 am 18. Dez. 1889 zu 77.50 %. Kurs Ende 1890–96: 79.50. 70.25, 65.25, 52, 56.60, 83.80, 87.50 %, notiert in Berlin. 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1890. $£ 6 000 000 = M. 122 400 000 in Stücken à $ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilgung: vom 1. April 1893 ab durch Ankauf oder Verlosung mit jährlich ¼ % und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Ver- stärkung und Totalkündigung zulässig. Als Spezialsicherheit überweist die Mexikanische Regierung 16½ % (früher 12 0%) von dem Gesamterträgnis der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der Generalrubrik , Con- tribuciones sobre importaciones y exportaciones“ (Ein- und Ausgangszölle) bezeichnet und welche