33 82 Ausländische Staatspapiere, Fonds usw. Fürst. Schwarzenberg. 4 % fürstlich Schwarzenbergsche Hypothekar-Anleihe von 1886. M. 6 654 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1895 M. 5 970 000 in Stücken à M. 1000, 2000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Von 1888 ab durch Verlosung am 5. Jan. per 1. April binnen 38 Jahren, von 1898 ab Verstärkung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Kommerz- & Diskonto-Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in M. Kurs Ende 1890–96: 99.75, 99.75, 100, 100.25, 101.90, 102.25, 101.25 %, notiert in Hamburg. Graf Waldstein-Wartemberg. 20 fl.-Lose von 1847. fl. C.-M. 2 070 000 in 103 500 Losen à fl. C.-M. 20, dann noch un- verlost in Umlauf Ende 1896: fl. C.-M. 352 000. Zinsen: Unverzinslich. Verlosung: am 15. Juli per 15. Jan. des folgenden Jahres; letzte Verlosung im Jahre 1900. Hauptgewinn: jährlich fl. C.-M. 20 000, Nieten stets fl. C.-M. 30. Zahlstellen: in Deutschland keine; Wien: Hof- und Gerichts-Advokat Dr. Ed. Ludwig. Zahlung der ausgelosten Obligationen unter Abzug von 20 %% Gewinnsteuer auf den den Nominalbetrag übersteigenden Gewinn in österr. Noten, wobei fl. C.-M. 100 = öfl. 100. Kurs Ende 1890–96: 80, 69, 70, 85, 90, 100, 100 M. pro Stück, notiert in Frankfurt a. M. Verjährung der gezogenen Lose in 30 Jahren nach Fälligkeit. Königreich Portugal. Durch ein Dekret vom 13. Juni 1892 wurde die Zahlung der Zinsen auf die auswärtige Schuld auf ein Drittel vermindert und zugleich die Regierung ermächtigt, die Obligationen der äusseren Schuld in solche der inneren Schuld umzuwandeln, die auch fernerhin unter Abzug von 30 % Einkommensteuer voll in portugiesischer Währung verzinst wurden. Das Gesetz vom 20. Mai 1893 bestimmte sodann: § 1. Der Überschuss aus den Jahreseinkünften, beginnend mit dem 1. Juli 1893, welche im Mutterlande und den anliegenden Inseln erzielt werden, aus den Einfuhrzöllen auf Waren aller Art, ausgenommen aus Tabak und Getreide, ferner aus den Aus- fuhrzöllen, soweit der Überschuss eine Gesamtsumme von 11 400 Contos Reis übersteigt, soll mit 50 % und in portugiesischem Gelde nach Verhältnis verteilt werden unter die Bonds der aus- wärtigen fundierten Staatsschuld, ausgenommen die Tabaks-Obligationen. § 2. Die Hälfte der jährlichen Differenz, welche vom 1. Juli 1893 ab gegen ein Erfordernis von 22 % in portu- giesischem Gelde für Goldagio auf die nach dem Auslande zur Zahlung von ein Drittel der Zinsen auf die Bonds und ihrer Tilgungsfonds sich herausstellen wird, soll ebenfalls in gleicher Weise unter die Bonds der auswärtigen fundierten Schuld verteilt werden. § 3. Der Betrag, der nach dem $ 2 in portugiesischem Gelde zu zahlen sein wird, sowie die 33½ %, welche die auswärtigen Anleihen gegenwärtig erhalten, sollen zusammen nicht mehr als 70 % des Nominal- betrages ihrer Coupons ausmachen. § 4. Aller und jeder Vorteil, der den Inhabern von in- ländischer Staatsschuld durch Verminderung der mittelst Gesetz vom 26. Febr. 1892 ihnen auf- erlegten Einkommensteuer oder in irgend einer anderen Form zugestanden wird, soll sogleich den Bonds der ausländischen Staatsschuld eingeräumt werden. § 5. Wenn zwischen den bis- herigen ausländischen und inländischen Anlehenbonds die Gleichmässigkeit hergestellt ist, soll die Hälfte der Mehreinnahmen aus Zöllen und aus Verminderung des Goldagios nach den Be- stimmungen dieses Gesetzes zur verhältnismässigen Aufbesserung der Zinsen für die inländische und ausländische Staatsschuld Verwendung finden. § 6. Die Regierung wird die Junta do Credito publico wieder herstellen, um sie mit dem Dienst der Staatsschuld zu betrauen. $ 7. Eine neue Frist bis zum 1. Sept. 1893 wird für die Konversion der ausländischen in inländischen Schuldtitres eingeräumt. Diese Konversion wurde nur im geringen Masse angenommen, es wurde von der 3 % äusseren Anleihe Mr. 23 748 030, von der 4% äusseren Anleihe Mr. 2 919 060 und von der 4½ % äusseren Anleihe Mr. 11 076 830 in inländische Anleihe konvertiert. 3 % Portugiesische äussere Staatsschuld von 1853/84. $£ 69 574 350, davon noch in Umlauf Ende 1895: $ 39 369 650 in Stücken à £ 20, 50, 100, 200. 500. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Zahlstellen: Berlin: Bank für Handel u. Ind., Berliner Handelsgesellschaft, Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co.; Frankfurt a. M.: Jacob S. H. Stern. Die Zahlung der Coupons und Stücke erfolgt frei von jeder portugiesischen direkten und indirekten Steuer in Deutschland in Mark, wobei $ 1 — M. 20.40 gerechnet wird; diejenigen Coupons, welche in Portugal zur Einlösung vorgezeigt werden, unterliegen der Einkommensteuer. Die per 1. Jan. 1892 fälligen Coupons wurden noch voll bezahlt, alle späteren mit in Gold, wozu noch ein kleiner Betrag aus den Zolleinnahmen kam. Kurs Ende 1890–96: 58.40, 32.20, 21.80, 18.40, 25, 25.90, 23.80 %, notiert in Frankfurt a. M. 4½ % Portugiesische Staats-Anleihe von 1888. Mr. 35 100 000 – M. 158 340 000 in Stücken à Mr. 90, 450 u. 900 – M. 406, 2030, 4060. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: vom 1. April 1880 ab durch halbjährliche Verlosungen innerhalb 75 Jahren. Zahlstellen: Berlin: Bank für Handel u. Industrie, Berliner Handelsgesellschaft, Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co.; Darmstadt; Bank für Handel u. Industrie; Frankfurt a. M.: Filiale der Bank für Handel u. Industrie, Jacob H. S. Stern.