Sultanat Türkei. 101 besteht, obgleich der Administrationsrat der türkischen Schuld am 14. März 1893 eine abermalige Erhöhung der Einlösungsquote auf 75 % für die nächsten 10 Jahre beschlossen hatte, wozu aber bisher die Genehmigung der türkischen Regierung noch nicht erteilt ist. An der Börse werden die Türkenlose seit dem 1. Jan. 1877 franko Zinsen gehandelt, alle unbezahlt gebliebenen Coupons sind mitzuliefern, der Coupon per 1. April 1876 kann eine andere Nummer als das Stück selbst tragen, auch kann er durch einen anderen später fälligen ersetzt werden, jedoch muss er dann einen Stempel der türkischen Behörde tragen. Kurs Ende 1890–96: M. 79.80, 60.25, 88.30, 90, 110, 98, 104.30 per Stück. Verjährung der gezogenen Lose in 30 Jahren nach der Ziehung. 5 % Türkische Zoll-Obligationen von 1886. $ T. 6 500 000 = $ 5 909 080 = frs. 147 727 000 in Stücken à £$ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 2./13. Jan., 1./13. Juli. Tilgung: vom Juli 1886 ab durch Rückkauf zum Tageskurse mit jährlich 1 % und Zinsenzuwachs. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Adelssen, Bürgers & Co.; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann. Zahlung der Coupons zum jeweiligen Tageskurse von kurz Paris. Um die regelmässige Zahlung von Zinsen und Tilgung dieser Anleihe zu sichern, über- weist die Türkische Regierung der Banque Impériale Ottomane eine Annuität von $ T. 390 000, welche den Einkünften der Allgemeinen Verwaltung aus den indirekten Steuern (Zöllen) zu entnehmen ist. Die Zahlung der genannten Annuität aus den Einkünften der Allgemeinen Verwaltung der indirekten Steuern (Zölle) an die Bank wird in sechs gleichen Raten von zwei Monaten zu zwei Monaten vom 1./13. Juli 1886 ab geleistet. Um die Tilgung der Anleihe zu beschleunigen, bestimmt die türkische Regierung hierzu den Anteil, der ihr später aus den Erträgnissen des Tabaksmonopols zukommen dürfte. Die dem Kaiserlichen Schatz aus den vorerwähnten Gewinnen zufliessenden Beträge werden nach Auftrag der Kaiserlichen Regierung von der Verwaltung der Gesellschaft der Banque Imperiale Ottomane direkt einbezahlt, welche diese Summe auf eine besondere Rechnung bringen wird, um nach Vorschrift des Finanz- ministeriums zur Tilgung verwendet zu werden. Beim Handel an der Berliner Börse 1 $ = 20 M. Eingeführt in Berlin am 19. Febr. 1889 zu 71.75 %. Kurs Ende 1890–96: 92, 87.90, 92.90, 99, 101.40, 100.70, – %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 6 Jahren nach Fälligkeit. 5 % Türkische Administrations-Anleihe von 1888. M. 30 000 000 in Stücken à M. 400, 2000, 4000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosungen am 1. April und 1. Okt. per 1. Mai und 1. Nov., vom 1. Nov. 1888 ab innerhalb 25½ Jahren. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Berliner Handelsgesellschaft Rob. Warschauer & Co.; Bremen: Bremer Filiale der Deutschen Bank; Frankfurt a. M.: Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Hamburger Filiale der Deutschen Bank; Stuttgart: Württemberger Vereinsbank. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Zur Sicherheit der Anleihe überweist die türkische Regierung folgende Einkünfte, deren Verwaltung und Einziehung der ,Administration de la Dette Publique Ottomane“ übertragen sind. 1. Fischereiabgaben, 2. Jagdscheine, 3. Fischerei-Erlaubnisscheine, 4. Erlaubnisscheine für Verkauf von Tumbeki, 5. Seidenzehnten, diese 5 Einnahmen für diejenigen Plätze, deren Ab- gaben noch nicht durch das Dekret vom 8./20. Dez. 1881 der , Administration“ überwiesen worden sind. 6. Anteil der türkischen Regierung an den aus neuen Stempelsteuern fliessenden Einnahmen. 7. Bevorrechtigte Verpfändung des Kornzehnten im Sandjak von Smyrna in Höhe von $ T. 30 000. Die türkische Regierung verpflichtet sich, während der ganzen Dauer der Anleihe keine Anderung in den Grundlagen oder der Erhebungsweise der für den Annuitäten- dienst der Anleihe verpfändeten Einkünfte vorzunehmen, ohne diese Einkünfte im Einverständnis mit der Deutschen Bank und dem „ Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane“ durch andere gleichwertige Garantien zu ersetzen. Die Stücke der Anleihe tragen die Unter- schrift des türkischen Finanzministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten des , Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane.“ Aufgelegt in Berlin am 13. Nov. 1888 zu 77 %. Kurs Ende 1890– 96: 89, 85.25, 89.90, 94, 99.20, 87.75, 86.80 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 15 Jahren nach Fälligkeit. 4 % Türkische stenuerfreie privilegierte Staats-Anleihe von 1890. M. 156 545 200 – £ 7 827 260 in Stücken à M. 400, 2 000, 10 000, 20 000. Zinsen: 13. März, 13. Sept. Tilgung: vom Febr. 1891 ab durch halbjährliche Verlosungen im Febr. und Aug. per 13. März resp. 13. Sept. innerhalb 44 Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: S. Bleich- röder, Disconto-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Als Sicherheit ist der Anleihe ein unbedingtes Vorrecht auf den Ertrag der gesetzlich verpfändeten, unter Verwaltung der Admi- nistration de la Dette Publique Ottomane stehenden, sechs indirekten Steuern eingeräumt. Die Verwaltung der Administration hat sich verpflichtet, diesen Ertrag, welcher bisher für die Ver- zinsung und Amortisation der 5 % privilegierten Anleihe von 1881 verpfändet war, in gleicher Weise für die Verzinsung und Rückzahlung der 4 % privilegierten Anleihe zu verwenden. Auf- gelegt in Berlin am 22. Mai 1890 zu 81.10 %. Kurs Ende 1890–96: 80.75, 82.90, 86.10, 92.10, 96.90, 91.10, 82 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 6 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. 4 % Türkische steuerfreie Consolidations-Anleihe von 1890. M. 90 900 000 = £ 4 545 000