108 Ausländische Eisenbahnen. sation der $ 365 000 3½ % Obligationen bzw. im Falle des Rückkaufs durch einmalige Barablösung zur Rückzahlung der dann noch in Umlauf befindlichen Obligationen erforderlich sind, hierzu zu verwenden, den überschiessenden Betrag indessen der Gesellschaft zur freien Verfügung zurückzustellen. Aufgelegt in Berlin am 5. Sept. 1895 $ 250 000 zu 95.75 0%, wobei $ 1 – M. 20,40 gerechnet. Bei Handel an der Börse & 1 – M. 20 Kurs Ende 1895–96: 91.10, 91.50 %, notiert in Berlin. Verj. der Coup. in 5 Jahren, der verlosten Obligationen in 15 Jahren nach F. Direktion: W. Pelizaeus. Aufsichtsrat: Felix Suares, Baron Jacques L. de Menasce, Maurice Cattaui-Bey, Hugo Oppenheim, Max Winterfeldt, W. Pelizaeus, M. Brettschneider. Niederländische Südafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft. (Nederlandsche Zuid-Afrikaansche Spoorwegmaatschappij) Amsterdam. Gegründet: Durch Statut vom 21. Juni 1887, Anderungen zum Statut vom 16. Aug. 1890 und 5. Nov. 1892. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn in der Südafrikanischen Republik (Transvaal) von den Grenzen des Portugiesischen Gebiets in der Richtung nach Pretoria. Ausserdem hat die Gesellschaft die Befugnis 1. andere Eisenbahnen, Verlängerungen oder Zweiglinien in der Südafrikanischen Republik oder in angrenzenden Ländern zu bauen und zu betreiben. 2. Einrichtungen zu treffen und Anlagen zu errichten und zu betreiben, welche für die Förderung des Verkehrs auf den Eisenbahnen nützlich oder für den Betrieb derselben nötig sind. Rückkaufsrecht: Die Republik hat das Recht, das gesamte Unternehmen der Gesellschaft zu jeder Zeit ein Jahr nach vorberiger Ankündigung anzukaufen. Erfolgt die Übernahme am 1. Januar 1915 oder jedesmal nach Verlauf von weiteren 10 Jahren, so hat die Republik die- jenige Summe zu zahlen, welche zur gänzlichen Liquidation der Gesellschaft erforderlich ist. Ausserdem erhalten die Aktionäre der Gesellschaft von der Republik den zwanzig- fachen Betrag der in den letzten drei Betriebsjahren verteilten Dividenden, mindestens aber den zwanzigfachen Betrag der garantierten Dividende, und auch für die 4½ % Aktien nicht weniger als pari. Von dieser Summe geht der von der Gesellschaft für Verzögerung der Fertigstellung der Bahn etwa zu zahlende Straf betrag ab. Geschieht der Ankauf vor dem 1. Januar 1915 oder vor Ablauf eines folgenden zehnjährigen Zeitraums, so zahlt die Regierung ausser der vorgedachten Summe noch für jedes Jahr, um welches der Ankauf früher erfolgt, ein Prozent des Nominalbetrages der Aktien an deren Inhaber. Kapital: Holl. fl. 14 000 000 in Aktien à fl. 1000, welche in fünf Serien, die erste zu fl. 2 000 000 und die folgenden vier zu je fl. 3 000 000 ausgegeben sind. Die Aktien lauten auf den In- haber und sind seitens der Regierung der Südafrikanischen Republik mit ihrer unmittel- baren auf den Aktien selbst durch den Regierungs-Kommissar in Holland bescheinigten Garantie ausgestattet und zwar fl. 11 000 0000 (Serie I, III, IV, W) für eine jährliche Rente von 6 % und fl. 3 000 000 (Serie II) für eine jährliche Rente von 4½ %. Die Gesellschaft ist aber verpflichtet, so lange eine Linie oder ein Teil einer Linie, deren Bau in Angriff genommen ist, noch nicht in Betrieb ist, der Südafrikanischen Regierung die zur Zahlung der garantierten Zinsen der für die betreffende Linie ausgegebenen Aktien und Obligationen erforderlichen Summen zinsfrei vorzuschiessen, insofern der Gesellschaft die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Juni. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 Stimme mit einem Höchstbetrage von 6 Stimmen. Als Bevoll- mächtigter kann kein Aktionär mehr wie 50 Stimmen vertreten. Gewinn-Verteilung: Zunächst Deckung der garantierten Zinsen und Amortisationen der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Obligationen. Reicht der Gewinn hierzu nicht aus, so hat die Südafrikanische Republik den Fehlbetrag ohne Anspruch auf Wiedererstat- tung zu ergänzen. Bleibt dagegen nach Deckung der vorgedachten Zinsen und Amorti- sationen noch ein Überschuss, so erhalten davon die Republik 85 % und die Direktion, der Aufsichtsrat und die Beamten der Gesellschaft 5 %, der Rest von 10 % wird als Super- dividende gleichmässig unter die Aktionäre verteilt. Dividenden 1890–95: 6, 6, 6, 6, 6, 9 %. Zahlstellen: Berliner Handelsgesellschaft, Robert Warschauer & Co., Berlin. Von der garantierten Dividende gelangt die eine Hälfte bei Ablauf des Geschäftsjahres am 2. Januar und die andere Hälfte mit der etwaigen Superdividende vor oder am 1. Juli zur Auszahlung und zwar in Berlin zum holländischen Vistakurse der Berliner Börse des Fälligkeitstages. Kurs Ende 1894–96: 138.50, 152, 228.10. Die Aktien I., III., IV., V. Serie wurden in Berlin am 4. Juli 1894 zu 132 % aufgelegt. Beim Handel an der Börse fl. 1 – M. 1.70 4 % Obligationen von 1888: fl. 6 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1895: fl. 5 746 000 in Stücken à fl. 1000. Zinsen: 1. April, 1. Ökt. Tilgung: durch Verlosung im Febr. per