112 Ausländische Eisenbahnen. Garantieleistung für die Minneapolis, St. Paul u. Sault St. Maric Ry. Co. §$ 203 890, bleibt ein Überschuss von $ 1 706 773, welcher verwandt wird zur Zahlung der 4 % Dividende auf die preferred shares § 312 947, 2 % Dividende auf die ordinary shares § 1 300 000. Central of Georgia Railway Co. Savannah. Gründung: Diese Gesellschaft ist eine Reorganisation der Central Railroad and Banking Co of Georgia, welche im Jahre 1890 gegründet und am 28. März 1892 unter Receivers gestellt wurde. Im Jahre 1895 kam ein Arrangement zu stande, nach welchem das Eigentum der Gesellschaft vom Reorganisationskomite in der Foreclosure erworben wurde und unter dem Namen „Central of Georgia Railway Co.“ fortgeführt wird. Gesamtlänge der eigenen Linie 1102 miles. Kapital: § 5 000 000 in Aktien à § 100. 5 % Georgia Central Collateral Trust Bonds. § 5 000 000 in Stücken à § 1000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Die Anleihe ist per 1. Mai 1937 rückzahlbar, jedoch hat die Gesellschaft das Recht, die Anleihe jederzeit zu 110 % rückzahlbar zu kündigen. Sicherheit: Die Bonds sind direkte Schuldverschreibungen der Gesellschaft und ausserdem gesichert durch ein Depot bei der Central Trust Co. of New York als Trustee. Die Gesellschaft ist berechtigt, irgend ein Teil des Depots zu dem in der Mortgage festgesetzten Preise zurückzuziehen und dagegen Collateral Bonds zu pari abzuliefern resp. zu amortisieren; letzteres ist bereits geschehen und § 120 000 bis 31. August 1896 amortisiert. Zahlung der Zinsen und des Kapitals in Gold. – Kurs Ende 1890–96: 93, 85, 78, 76.80, 92.90, 89.90, 91 %, notiert in Frankfurt a. M. The Central Pacific Railroad Company San Francisco (Cal). Gegründet: Am 28. Juni 1861 als Central Pacific Railroad of California änderte sie ihre Firma bei der Verschmelzung mit der Western Pacific Railroad am 23. Juni in „The Central Pacific Railroad Company“' um. Durch Abkommen vom 22. Aug. 1870 wurde sie mit folgenden bis dahin selbständigen Eisenbahngesellschaften vereinigt: Der California and Oregon Railway Co., San Francisco Oakland and Alameda Railroad Co. und San Joaquin Valley Railroad Co. Das Bahnnetz in eicer Gesamtlänge von 1360 Meilen ist seit 1., April 1885 auf 99 Jahre an die Southern Pacific Company, welche der Gesellschaft einen Überschuss über die festen Lasten von jährlich mindestens § 1 360 000 garantiert, verpachtet. Dieser Pachtvertrag wurde im Jahre 1893 dahin abgeändert, daes die Dauer der Pacht vom 1. Januar 1894 ab 90 Jahre währen und dass während dieser Zeit alle Reineinnahmen und eine Pacht von jährlich § 10 000 seitens der Southern Pacific Co. der Central Pacific Railroad Company gehören sollten. Be- tragen die Reineinnahmen mehr, als zu einer 6 % Dividende auf die Aktien der Central Pacifc Railr. Company gehört, so ist der Überschuss zwischen dieser und der Pächterin zu teilen. Kapital: § 68 000 000 in Aktien à § 100, davon in Besitz der Gesellschaft § 724 500. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Dividenden 1890–95: 2, 28.% Bonds-Schuld Ende 1895: § 59 975 000; ausserdem Schuld an die Vereinigten Staaten § 27 855 680 inkl. aufgelaufene Zinsen Ende Juni 1896: § 58 282 000. Schulden an die Vereinigten Staaten: Durch Kongressakte vom 1. Juli 1862 wurde der Gesell- schaft eine Beihülfe in Bonds der Vereinigten Staaten bewilligt, welche der Gesellschaft vorschussweise überlassen wurden. Für Kapital und Zinsen dieser Subsidy Bonds erhielt die Regierung ein erststelliges Pfandrecht auf diejenigen Linien, für welche die Unterstützung bestimmt war und die daher später aides lines genannt wurden. Durch Kongressakte vom 2. Juli 1864 wurde das Pfandrecht dieser Bonds im Betrage von § 27 855 680 dem Pfand- rechte der I. Mortg. Bonds, welche von der Gesellschaft auf die unterstützten Linien aus- gegeben wurden, im Range nachgeordnet. Durch dieselben Gesetze wurde die Regierung ermächtigt, die Hälfte der Forderungen, welche der Gesellschaft für Beförderung von Regie- rungstransporten zustanden, zurückzuhalten und von der Gesellschaft 5 % des Reinertrages der unterstützten Linien zu erheben. Diese Beträge sollten zur Tilgung von Kapital und Zinsen der Subsidy Bonds verwendet werden. Durch eine Kongressakte vom 8S. Mai 1878, die sogenannte Thurman Bill, wurde für die Summen, welche die Central Pacific Eisenbahn- Gesellschaft der Regierung auf Rechnung der Subsidy Bonds schuldete, ein Tilgungsfonds errichtet. Diesem Tilgungsfonds ist am I. Febr. jeden Jahres die obenerwähnte Hälfte der- jenigen Beträge gutzubringen, welche die Gesellschaft für der Regierung geleistete Dienste zu fordern hat, soweit dieselben nicht zur Begleichung der Zinsen auf die Subsidy Bonds Verwendung finden. Ferner soll die Gesellschaft zu Gunsten des Tilgungsfonds am gleichen Tage an das Schatzamt den Betrag von § 1 200 000 bezw. soviel davon abführen als nötig ist, um die nach dem Gesetze von 1862 an die Vereinigten Staaten zu zahlenden 5 % des Reinertrags der Bahn vollzumachen, damit die Gesamtsumme, welche der Bahn für der Regierung geleistete Dienste zukommt, zusammen mit den nach diesem Gesetz von 1878 erforderlichen Zahlungen 25 % des Reinertrages ausmacht. Die Gesellschaft schuldete am