Amerikanische Eisenbahnen. 232 Railway Company wohnte die Northern Pacific Railway Company den Zwangsversteigerungs- terminen an, welche am 25. Juli 1896 und verschiedenen späteren Tagen auf Grund der Hypotheken der alten Gesellschaft abgehalten wurden. Dabei erwarb sie sofort oder alsbald danach die Aktiven und die Ländereien der Northern Pacific Railroad Company. Kapital: § 75 000 000 Vorzugsaktien und § 80 000 000 Stammaktien in Stücken à § 100. Jede Vorzugsaktie hat den Anspruch auf eine, den Netto-Überschüssen eines jeden Jahres zu ent- nehmende, vierteljährlich zahlbare Vorzugsdividende bis zu 4 % (ohne Recht auf Nach- zahlung), bevor irgend welche Dividenden auf die Stammaktien für das gleiche Jahr gezahlt werden können. Sind in einem Jahre 4 % Dividende sowohl auf Vorzugs- wie auf Stamm- aktien erklärt worden, so nehmen alle Aktien an jeder weiteren Dividende für das be- treffende Jahr gleichmässig Teil. In den Aktien-Certifikaten ist bestimmt, dass die Besitzer der Vorzugsaktien das Recht haben, eine Mehrheit des Direktions-Rates der neuen Gesell- schaft jedesmal dann zu erwählen, so oft nach dem 1. Juli 1897 für zwei aufeinander folgende Quartale die volle und regelmässige Quartals-Dividende auf die Vorzugsaktien zu 4 % jährlich nicht bar ausbezahlt wird. Die Gesellschaft hat das Recht, die Vorzugsaktien ganz oder teilweise jeweilig an irgend einem 1. Jan., jedoch nicht später als am 1. Jan. 1917 zu pari einzulösen. Geschäftsjahr: Vom 1. Juli bis 30. Juni, das erste Geschäftsjahr aber vom 1. Sept. 1896 bis 30. Juni 1897. Gen.-Vers.: Im Okt. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Die Aktien beider Gattungen sind im Interesse der unabhängigen Reorganisation und der Verwaltung des Eigentums mit Aus- nahme von 2000 Stück Aktien bei den Herren J. P. Morgan & Co., New York, hinterlegt worden, und das Stimmrecht ist auf die folgenden 5 Voting Trustees übertragen: J. Pierport Morgan, August Belmont, Johnston Livingston, Charles Lamir, sämtlich in New York und Dr. Georg Siemens in Berlin. Die Aktien werden von den Voting Trustees und ihren Nach- folgern gemeinsam in Besitz gehalten und zwar bis 1. Nov. 1901, obwohl die Voting Trustees nach ihrem Ermessen die Aktien auch bereits früher ausliefern und verteilen können. Die Voting Trustees entscheiden nach Majorität der Personen. Bis zur Auslieferung der Aktien werden von den Voting Trustees Aktien-Trustscheine ausgegeben, welche den eingetragenen Besitzer zum Empfange einer Summe in Höhe der Dividenden berechtigen, welche die Vo- ting Trustees auf eine gleiche Aktienzahl eingezogen haben. Gewinn-Verteilung: Siehe Kapital. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der 4 % 3 % 6 % Dividende auf in Berlin eingetragene Vorzugsaktien zum festen Satze von §8 1 = M. 4.20. Prior Lien 100 Jahre Bonds im Höchstbetrage von § 130 000 000 in Stücken auf den Inhaber lautend von § 500 und § 1000 mit dem Rechte der Eintragung auf Namen in Ab- schnitten von je § 100, 500, 1000 und in Vielfachem von § 100. Zinsen: vierteljährlich am 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilgung: durch Rückkauf bis zu höchstens 110 % aus der einen Hälfte der Erträgnisse der Ländereien, aber nicht mehr als für § 500 000; anderenfalls ist das Kapital der 4 Bonds ohne vorgängige Kündigung am 1. Jan. 1997 fällig. Zahl- stellen dieselben wie für die Vorzugsaktien. Zahlung der Coupons in Deutschland zum festen Satze von § 1 –= M. 4.20. Als Sicherheit ist eine Hypothek auf die Hauptlinie, Zweiglinien, Bahnhöfe und alles andere Eigentum der Northern Pacific Railway Company, ferner auf alles in Zukunft aus dem Erlös von auf Grund der Hypotheken auszugebenden Bonds Erworbene eingetragen. General-Lien 150 Jahre Gold Bonds im Höchstbetrage von § 60 000 000 in Stücken auf den Inhaber lautend à § 500, 1000 mit dem Rechte der Eintragung auf Namen in Ab- schnitten von je § 100, 500, 1000 und im Vielfachen von § 100. Zinsen: vierteljährlich am 1. Febr., 1. Mai, 1. Aug., 1. Nov. Tilgung: falls Prior Liens Bonds nicht zu 110 % ge- kauft werden können, so werden die unverwendeten Erträgnisse aus den Landverkäufen des betreffenden Jahres zum Ankauf nicht über pari von 3 % General-Lien-Bonds verwendet, im übrigen ist das Kapital der 3 % Bonds ohne vorhergehende Kündigung am 1. Jan. 2047 fällig. Zahlstelle und Zahlungsmodus: wie bei 4 % Prior-Lien-Bonds. Als Sicherheit dient eine der Prior-Lien-Mortgage unmittelbar nachstehende und untergeordnete, auf das gleiche Eigentum eingetragene Hypothek. Northern Pacific I General Mortgage Bonds § 46 943 000, davon noch in Umlauf am 30. Juni 1896: § 41 879 000 in Stücken à s 1000, 5000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Die Eingänge aus den Landverkäufen abzüglich der entstandenen Kosten werden an die Central Trust Company of New York abgeliefert und dienen, soweit sie nicht zur Zinszahlung auf die Bonds gebraucht werden, zur Rückerwerbung von Bonds bis zum Preise von 0 oder Verlosung zu 110 %. Falls die Eingänge aus Landverkäufen nicht jährlich 1 % der ausgegebenen I. Mortg. Bonds erreichen, haftet die Gesellschaft für diese Summe vom Jahre 1885 ab so lange, bis die Fonds zuzügl. Zinsen hinreichen, den Betrag der Schuld zur Zeit der Fälligkeit zu decken. Die Einlösung aller inzwischen nicht durch Ankauf oder Ver- losung amortisierten Bonds wird am 1. Jan. 1921 al pari erfolgen. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Bank für Handel u. Industrie; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank und Filiale der Deutschen Bank und Bank für Handel u. Industrie. Zahlung von Kapital und Zinsen in Gold. Als Sicherheit dient eine I. Hypothek auf die ganze Hauptlinie und das Ge-