Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 149 Transportmittel für Personen und Frachten zu Wasser und zu Lande unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften einzurichten. Konzession: 90 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung ab gerechnet. Staatsgarantie: Der Ungar. Staat garantiert für die Dauer der Konzession ein jährliches Reinerträgnis von f 350 000 Silber und ferner für den Anteil der Bahn an der 5 % Investitionsanleihe ffl. Gold 312 800) fl. Gold 17 134.25 bis 1926. Rückkaufsrecht: Die Ungar. Regierung hat das Recht, nach Ablauf von 30 Jahren von der Konzessions-Erteilung an gerechnet, jederzeit gegen eine nach dem Durchschnittsertrage der letztvorhergegangenen sieben Betriebsjahre nach Abschlag der zwei ungünstigsten Betriebs- jahre zu bemessenden, bis zum Ablaufe der Konzession zu zahlenden, auf den Bahnkörper sicherzustellende Jahresrente von mindestens 5 % des in der Konzession festgesetzten Nominal-Anlagekapitals einzulösen. Der Betrieb der Bahn wird auf Grund des Betriebs- vertrages vom 21. März 1893 von der Direktion der Kgl. Ungar. Staatsbahnen geführt. Kapital: fl. Silber 3 464 200 in Aktien à fl. 200. Die Amortisation der Aktien erfolgt im Wege der Verlosung innerhalb der Konzessionsdauer und beginnt nach erfolgter Amortisation der ausgegebenen Obligationen. Den Besitzern der verlosten Aktien werden Genussscheine ver- abfolgt, welche mit Ausschluss des Bezuges der 5 % Kapitalzinsen alle Rechte der Aktien, namentlich die Anteilnahme an der sich ergebenen Superdividende gewähren. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., Maximum inkl. Vertretung = 50 St. Gewinn-Verteilung: Der nach Zahlung der Zinsen und der Tilgungsquote für die Prioritäts- obligationen, sowie nach Bestreitung der 5 % Zinsen des Aktienkapitals und der seiner Zeit zur Aktientilgung in dem betreffenden Jahre erforderlichen Summen sich ergebene Überschuss wird zur einen Hälfte dazu verwendet, die etwaigen, infolge der Garantie geleisteten Vorschüsse zurückzuzahlen. Von der anderen Hälfte mindestens 10 % zum Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktienkapitals beträgt, 5 % Tantieme, 85 % zu Ver- fügung der Gen.-Vers. Dividenden 1890–95: 5, 5, 5, 5, 5, 5 %. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Dividende unter Abzug von 5 % Couponsteuer in fl. Silber. Die Notiz der Aktien in Frankfurt a. M. versteht sich fl. pro Stück, der fl. = 2 M. gerechnet. Kurs der Aktien Ende 1890–96: fl. 175, 172, 175, 174, 186, 185, 187, notiert in Frankfurt a. M. 5 % Silber-Prior.-Anleihe von 1867: fl. 3 449 000, in Umlauf Ende 1895 fl. 3 195 800 in Stücken à fl. 200. Zinsen: 1 April, 1. Okt. Tilgung: durch Verlosung am 1. Okt. per 1. April von 1868 ab bis 1944, Verstärkung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Adelssen, Bürgers & Co., Frank- furt a. M.: Bank für Handel u. Industrie. Zahlung der Coupons unter Abzug von 5 % Steuer, der verlosten Obligationen in fl. Silber. Verj. der Coup. in 5 Jahren nach Fälligkeit. Beim Handel an der Berliner Börse seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170. – Kurs Ende 1890–96: 89.60, 86.90, 85.75, 94.70, 100, 103, 102.90 %, notiert in Berlin. Direktion: Präs. F. v. Harkanyi, Vice-Präs. Graf Zichy, S. v. Banffay, J. v. Herz, Baron A. Veczey. Aufsichtsrat: Alb. Holl, Stefan v. Lepthay, Victor Oberschall, L. Nagy. Gaisbergbahn-Gesellschaft in Salzburg, Gegründet: Am 25. Mai 1887; letztes Statut von 1890. Zweck: Bau und Betrieb der konzessionierten Zahnradbahn, Bau und Betrieb von Zahnrad- und Lokalbahnen, für welche in der Folge von der Gesellschaft die Konzession erworben wird; Besitz und Betrieb von Hotels, sowie von Kommunikationsmitteln verschiedener Art, welche zur Erleichterung des Verkehrs der von der Gesellschaft betriebenen Bahnen von der Ge- sellschaft begründet, erworben oder gepachtet werden. Konzession: 90 Jahre bis 24. März 1976. Kapital: fl. 780 000 Stammaktien, davon getilgt bis Ende 1896: fl. 6000, sowie fl. 300 000 Prioritätsaktien, davon getilgt bis Ende 1896 fl. 4400 in Aktien à fl. 200. Die Prioritäts- aktien haben ein Recht auf 5 % Vorzugsdividende. Die Prioritäts- und Stammaktien werden innerhalb der Konzessionsdauer nach einem festgesetzten Tilgungsplane amortisiert. Die Amortisation der Aktien erfolgt im Wege der Verlosung; der Verwaltungsrat ist jedoch berechtigt, insofern Prioritätsaktien unter dem Nominalbetrage erhältlich sind, anstatt der Verlosung Rückkauf eintreten zu lassen. An Stelle der getilgten Aktien werden Genuss- scheine ausgegeben, welche auf die über 5 % sich ergebende Superdividende Anspruch haben. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spätestens im Juni. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 Stimme, Maximum inkl. Vertretung 100 Stimmen, die Aktien müssen 3 Tage vor der Gen.-Vers. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Mindestens 5 % zum Reservefonds, sodann der für die planmässige Tilgung der Prioritätsaktien erforderliche Betrag und die Dividende von 5 % auf die noch nicht getilgten Prioritätsaktien, hierauf der für die planmässige Tilgung der Stammaktien erforder-