158 Ausländische Eisenbahnen. Dividenden 1890–96: 5, 5, 5, 6. 6¼, 7½ %. Zahlung der Dividenden in österr. Noten. Aktien in Deutschland nicht gehandelt. 5 % Silber-Obligationen fl. 1 449 900, davon noch in Umlauf Ende 1895 fl. 4 329 Stücke à fl. 500. Zinsen: 1. April, 1. Oktober. Tilgung: durch Verlosung im März per P. Sept. von 1872 bis 1935, Verstärkung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Rob. Warschauer & Co.; Breslau: Schlesischer Bankverein; Dresden und Leipzig: Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen ohne jeden Abzug in Silber. Beim Handel an der Berliner Börse seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170. Kurs Ende 1890–86: 86, 85,50, 85, 94,75, 100, 103, 60, 103, 50 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Obligationen in 30 Jahren n. F. Verwaltungsrat: Präsident Dr. Ed. Sochor, Freih. v. Friedrichsthal, Vicepräsident Rich. Jeitteles. 7 Privilegirte österreichisch-ungarische Staats-Eisenbahn- Gesellschaft, Wien. Gegründet: 8. Jan. 1855 als k. k. privilegierte österreichische Staats-Eisenbahn-Gesellschaft; Statuten genehmigt durch Kaiserl. Dekret vom 12. Jan. 1855, Anderungen zum Statut vom 12. Eebr. 1862, 20. Sept. 1867, 25. Juli 1870, 25. Jan. 1873; neues Statut vom 26. Jan. 1883 mit Anderung der Firma in „privilegierte Österreichisch-ungarische Staats-Eisenbahn-Gesell- schaft“':; hierzu Nachträge vom 31. Mai 1884, genehmigt durch die ungarische Regierung am 18. Aug. 1884 und durch die Österreichische Regierung am 27. Okt. 1884; ferner vom 9. Juli 1891, genehmigt durch die Österreiche Regierung am 21. Jan. 1892 und endlich vom 25. Mai 1892. Zweck: Vollendung und Betrieb der durch die Konzessionsurkunde vom I. Jan. 1855 und durch spätere Konzessionsurkunden überlassenen Eisenbahnen; Bau, Vollendung und Betrieb aller anderen Eisenbahnen und Verbindungsstrassen, welche in Zukunft von der Gesellschaft durch Konzession erworben, gepachtet oder eingelöst werden; jeder Fuhrdienst zu Wasser und zu Lande, welcher in Verbindung mit den der Gesellschaft gehörigen oder durch sie gepachteten Eisenbahnen eingerichtet wird, unbeschadet aller bereits erteilten Privilegien und Kon- zessionen; Benutzung und Betrieb aller Grundstücke, Forsten, Berg- und Metallwerke, Maschinen- und anderen Fabriken, welche gegenwärtig oder künftig von der Gesellschaft durch Konzession erworben, gekauft oder gepachtet werden. Konzessionsdauer: Bis 31. Dez. 1965. Rückkaufsrecht: Die Oesterreichische Regierung ist lt. Vertrag vom 12. Novbr. 1882, genehmigt durch Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 21. Dez. 1882, berechtigt, vom 1. Jan. 1895 ab jederzeit die auf österreichischem Gebiete liegenden Eisenbahnen der Gesellschaft einzulösen. Als Basis für den Einlösungspreis wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen, doch darf dieselbe nicht geringer sein, als der Reinertrag des letzten Jahres. Dieser Durchschnittsbetrag ist der Gesellschaft in halbjährlichen Raten bis zum Ablauf der Konzessionsdauer zu zahlen, etwaige Garantievor- schüsse der Regierung sind in Abzug zu bringen. Die Ungarische Regierung hat lt. Vertrag vom 7. Juni 1891, genehmigt durch Beschluss der Generalversammlung vom 9. Juli 1891, die auf ungarischem Gebiete liegenden Eisenbahnlinien der Gesellschaft samt allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör vom 1. Jan. 1891 an eingelöst. Als Einlösungspreis zahlt die Regierung jährlich fl. 10 665 000 unter Abzug von 10 % Steuer fl. 9 598 500 der Gesellschaft bis zum 31. Dezbr. 1965. Die in Ungarn liegenden, nicht den Gegenstand der Einlösung bildenden Domänen, Berg- und Hüttenwerke der Gesellschaft nebst den Werksbahnen Bogsän-Resicza, Bogsän-Moravicza und Resicza-Szekul bleiben vollkommen freies Privateigentum der Gesellschaft. Kapital: fl. 110 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1896: fl. 105 108 000 in Aktien à fl. 200 = Frcs. 500. Tilgung der Aktien durch Verlosung im Dezbr. per 1. Jan. bis 1965. Die Besitzer der verlosten Aktien erhalten Genussscheine, welche die Dividende über 5 % gleich den noch nicht getilgten Aktien weiter beziehen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: Je 20 Aktien — 1 St., Maximum 20 St., in Vertretung höchstens noch 40 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 5 % Dividende auf die Aktien, sowie der Betrag für die Tilgung der Aktien, vom Überschuss 2½ % Tantieme an den Verwaltungsrat, Rest zur Verfügung der Generalversammlung. Dividenden 1890–96: 4, 5, 4¾, 5 , 6, 5 %, 6 %. Zahlstellen: in Deutschland keine; Paris: Crédit Lyonnais; Wien u. Budapest: Eigene Kasse. Die Zahlung der Dividende ge- schieht halbjährlich am 1. Jan. 2½ 0%, am 1. Juli Restdividende und zwar ohne Abzug in Gold. Kurs Ende 1890–96: 109.90, 125.90, 124.90, 126.25, 163.40, 146.50, 155 %, notiert in Berlin. Der Kurs in Berlin versteht sich für frs. 500 pro Stück in Prozenten, wobei frs. 100 == M 80. Obligationen 3 % Prioritäts-Obligationen I.–X. Emission frs. 569 326 000 = fl. 227 730 400, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1896: fl. 199 749 800 = frs. 499 374 500 in Stücken