Österreich.-Ungarische Eisenbahnen. 165 Erste ungarisch-galizische Eisenbahn, Wien. Gegründet: Im Jahre 1869. Letztes Statut vom 4. März 1890. Konzessionen: Für die ungarische Linie vom 14. Juli 1869, für die galizische Strecke vom 11. Sept. 1869. Dauer der Konzession 90 Jahre, bis 1963. Die Konzession für die ungarische Linie ist durch die Einlösung des betreffenden Aktienkapitals seitens der ungarischen Re- gierung im Jahre 1893 erloschen. Rückkaufsrecht: Die Ungarische Regierung löste die ungarische Linie laut Vertrag vom 23. Dez. 1888 ein; mit dem Erlass des ungarischen Finanzministers vom 28. Mai 1893 wurde der auf Ungarn entfallende Teil des Aktienkapitals in Höhe von fl. 4 906 200 gegen 4 % ungarische Kronen-Anleihe von 1892 zum Kurse von 92 ½ % umgetauscht. Ausserdem zahlt die ungar. Regierung eine auf Grund des Gesetzes XL von 1875 bis zum 31. Dez. 1934 separat garan- tierte Summe bis zur Höhe von jährlich fl. 139 836 in Silber und eine auf Grund des Ge- setzes XXXXIII von 1887 bis zum 24. Dez. 1961 separat garantierte Summe von jährlich fl. 92 903.80 in Silber; ferner wird die Annuität der 4½ % Investitionsanleihe in Höhe von M. 6 230 800 seitens des Staates gedeckt. Die galizische Strecke wird laut Vertrag vom 20. Dez. 1888 für Rechnung des österr. Staates betrieben, welcher in vierteljährlichen Raten folgende Beträge zu zahlen hat: in den Jahren von 1889 bis 1950 jährlich ca. fl. 1 450 000, im Jahre 1951 fl. 1 429 318.68, 1952; fl. 1 306 183.41, 1953: fl. 994 245, von 1954–1962 ca. fl. 1 430 000 und 1963 fl. 946 280. Ausserdem hat der Osterr. Staat das Recht, jeder Zeit die galizische Strecke einzulösen; falls er davon Gebrauch macht, hat er die Prioritäten zu übernehmen und an die Gesellschaft folgende Zahlung in Silber zu leisten, bis zum Jahre 1951: fl. 370 687.88 jährlich, im Jahre 1952: fl. 385 238.58, 1953: fl. 519 321, von 1953–1963: jährlich ca. fl. 950 000. An Stelle dieser Annuitätenzahlung kann der Staat die einmalige Zahlung des zu 5 % per Jahr, Zins auf Zins gerechnet, diskontierten Kapitalwertes der zur Zeit der Einlösung noch nicht fälligen Annuitäten entweder in Barem oder in Staatsschuld- verschreibungen an die Gesellschaft leisten. Die Staatsschuldverschreibungen sind dabei mit jenem Kurse zu berechnen, welcher sich als Durchschnitt der an der Wiener Börse während des unmittelbar vorangegangenen Semesters amtlich notierten Geldkurses der Staats- schuldverschreibungen gleicher Art ergiebt. Kapital: fl. 12 320 000, davon sind getilgt durch die Einlösung der ungarischen Strecken fl. 4 906 200, daher noch jetzt fl. 7 413 800 in Aktien à fl. 200. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St., Maximum inkl. Vertretung 50 St. Gewinn-Verteilung: Die Zahlungen der österr. und ungar. Regierung werden vor allem zur Zahlung der Zinsen- und Tilgungsquote für die Prioritäten-Obligationen, sodann nach Be- streitung der etwa sonst noch die Gesellschaft als solche treffenden Auslagen, zur Bezahlung der Aktiendividenden und der seiner Zeit zur Amortisation des Aktienkapitals in dem be- treffenden Jahre erforderlichen Quote verwendet. Dividenden: Die Aktien haben halbjährliche Coupons auf fl. 5 Silber lautend und sind zahlbar am 1. Jan., 1. Juli; unter Abzug der Couponsteuer wird der Coupon mit fl. 4.972 in Silber bezahlt. Beim Handel an der Berliner Börse werden seit 1. Juli 1893 fl. 100 – M. 170 gerechnet. Kurs der Aktien Ende 1890–96: 89.75, 85.75, 85.10, 95.75, 99.25, 102, 104 0%, notiert in Berlin. 5 % Silber-Prioritäts-Obligationen von 1870 (I. Emission), fl. 18 958 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1896 fl. 18 079 600 in Stücken à fl. 200. Zinsen: 1. März, 1. Sept. Tilgung: durch Verlosung im März per 1. Sept. von 1873 ab innerhalb 80 Jahren, Verstärkung nicht vorbehalten. Zahlstellen: Wien: General-Direktion der österr. Staatsbahnen, Osterr. Credit- Anstalt; Budapest: Ungar. Credit-Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Silber. Beim Handel an der Berliner Börse werden seit 1. Juli 1893 fl 100 = M. 170 gerechnet. Kurs Ende 1890–96: 89.90, 87.10, 88.50, 100.20, 104.50, 106, 108.20 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Obligationen in 30 Jahren n. F. Ungarische Westbahn (Stuhlweissenburg-Raab-Graz) in Budapest. Gegründet: Im Jahre 1869. Konzessionen: vom 14. Juli 1869 und 2. Febr. 1870. Dauer der- selben 90 Jahre von Betriebseröffnung an bis 1. Mai 1963. Rückkaufsrecht: Die Ungarische Regierung hat vom 1. Jan. 1889 den Betrieb der ungarischen Linie übernommen und im Januar 1893 den auf diese Strecke entfallenden Anteil an Aktien und 5 % Obligationen in Ungar. 4 % Kronenrente konvertiert resp. gekündigt. Die steierische Linie ist seit 1. Jan. 1889 im Betrieb der Österreichischen Staatsbahnen, die Österreich. Regierung zahlt hierfür bis 1962 eine jährliche Rente von fl. 331 060. Kapital: Ursprünglich fl. 15 000 000, nach Abzug der von der Ungar. Regierung übernommenen und konvertierten Aktien, jetzt fl. 2 740 600 in Aktien à fl. 200. Die Tilgung der Aktien erfolgt nach der Amortisation der Obligationen innerhalb der Konzessionsdauer.