174 Ausländische Eisenbahnen. erfolgt, kann die Abfindungssumme nicht kleiner sein als der Nominalbetrag des noch nicht amortisierten Aktienkapitals, zum Wechselkurs zur Zeit des Rückkaufs gerechnet. Kapital: R. 21 950 700 in Aktien à R. 125, 625, 1250. Geschäftsjahr: Das Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahr, die erste spätestens am 1.Juni, die zweite spätestens im Oktober. Zur Beschlussfähigkeit der Generalversammlung müssen mindestens 30 Aktionäre anwesend sein, die wenigstens ¼ aller Aktien besitzen. Die Aktien müssen 14 Tage vor der Gen.-Vers. deponiert werden Stimmrecht: 25 Aktien = 1 St., 50 Aktien = 2 St., weitere 50 Aktien je 1 Stimme mehr, Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: 1. zur Deckung der Zinsen und Amortisation der Obligationen; 2. zur Ent- richtung des Pachtpreises an die Regierung für die Linien Orel-Griäsi; 3. zur Bildung eines Reservefonds durch Abschreibung von 1½ % vom Reingewinn; 4. zur Bildung eines Amor- tisationsfonds für die Aktien nach einem von dem Finanzminister zu bestätigenden Tilgungs- plan; 5. zur Auszahlung einer Dividende von 9 R. auf jede nicht amortisierte Aktie; 6. zur Tilgung eventueller Schulden an die Regierung. Der nach Abzug aller dieser Posten etwa verbleibende Rest entfällt zu Gunsten der Regierung, welche jedoch 20 % dieses Betrages wieder an die Aktionäre vergütet. Diese 20 % werden in folgender Weise verwandt: Zu- nächst 5 % auf die nicht amortisierten Aktien und der Rest gleichmässig auf die nicht amortisierten Aktien und Genussscheine. Dividenden 1893–95: R. 8.73, 9.50, 9.66 p. Aktie. 4 % Kozlow-Woronesch-Rostow-Obligationen von 1887, von der Gesellschaft übernommen. M. 19 792 800 in Stücken à M. 600, 3000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: von 1888 ab durch Verlosung im Sept. per 1. Okt. mit jährlich mindestens 0,339 % und Zinsenzuwachs in spätestens 65 Jahren. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in M., können auch als Zollcoupons verwendet werden. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie des russischen Staates. Kurs Ende 1890–96: 92, 83.75, 90.90, 94.50, 100.70, 100.10, 101.60 %, notiert in Berlin. 4 % Kozlow-Woronesch-Rostow-Obligationen von 1889. M. 15 128 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: durch halbjährliche Verlosungen im Juni u. Dez. per 1. Okt. resp. 1. April mit halbjährlich mindestens 0, 1798 % und Zinsenzuwachs von 1890 ab in längstens 63 Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen und Zahlungsmodus wie bei Anleihen von 1887. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie des russischen Staates. Aufgelegt in Berlin am 8. Juli 1889 zu 89 %. Kurs Ende 1890–96: 92.25, 87.50, 90, 95.10, 101.60, 100.40, 101.70 %, notiert in Berlin. Verjähr. d. Coup. in 10 Jahren, der verlosten Obligationen in 30 Jahren nach Fälligk Rybinsk-Eisenbahn (früher Rybinsk-Bologoye Eisenbahn), St. Petersburg. Gründung: Die Gesellschaft, im Jahre 1869 gegründet, hat im Juni 1895 ihre alte Firma „Rybinsk- Bologoye Eisenbahn“ in ,Rybinsk-EisenbahnL umgeändert. Statut datiert vom 29. Januar 1869; Nachträge hierzu vom 26. Juni 1870, vom 2. Juni 1872, 18. März 1883, 23. Juni 1884, 3. Juni 1888, 4. Juni 1885. Konzessionsdauer: Bis 4. Juni 1955. Rückkaufsrecht des Staates: Die Russ. Regierung hat das Recht, die Bahn vom 1. Jan. 1905 ab unter folgenden Bedingungen anzukaufen; als Basis wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, die aber nicht geringer sein darf als der Ertrag des letzten Jahres. Hiervon werden in Abzug gebracht die Beträge, welche für die Annuität der Obligationen für den Pachtzins der gepachteten Nowgorod-Eisenbahn und als Anteil der Regierung am Reingewinn erforderlich sind. Die alsdann verbleibende Summe wird mit jährlich 5 % für die noch verbleibende Zeit der Konzessionsdauer kapitali- siert, und der hierdurch erhaltene Betrag in 5 % Staatspapieren gezahlt. Falls der Rückkauf vor dem 1. Januar 1915 erfolgen sollte, darf der für die Aktien zu gewährende Rückkaufs- preis nicht kleiner sein, als wenn die Verstaatlichung auf Grund der Betriebsresultate für die Jahre 1888–1894 erfolgen würde. Kapital: R. 14 000 000 in 14 000 Aktien à R. 100. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahre, spätestens im Oktober und Mai. Zur Beschlussfähigkeit der Generalversammlung ist die Anwesenheit von mindestens 30 Aktionären nötig, welche wenigstens / des Aktienkapitals repräsentieren. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., kein Aktionär darf mehr als 0 des Aktienkapitals ver- treten. Die Aktien müssen 7 Tage vor der Generalversammlung deponiert werden. Gewinn-Verteilung: 2 % zum Reservefonds, sodann der für die Zins- und Amortisationszahlung der Obligationen und für die Pacht der Nowgorod-Eisenbahn notwendigen Betrag; der Rest