176 Ausländische Eisenbahnen. 4 % Warschau-Wiener Obligationen IX. Serie von 1894: R. 8 031 520 = M. 25 957 000, da- von noch unverlost in Umlauf Ende 1895: R. 7 830 750 in Stücken à R. 125, 625, 1250 = M. 404, 2020, 4040. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: durch Verlosung im Sept. per 1. Jan. des folgenden Jahres von 1894 innerhalb 37½ Jahren, von 1905 ab Verstärkung und Total- kündigung zulässig. Zahlstellen und Zahlungsmodus: wie bei der Anleihe von 1890. Beim Handel an der Börse R. 1 – M. 3.20. Aufgelegt in Berlin am 4. Mai 1894 zu 98½ %. Kurs Ende 1894–96: 101.20, 101.60, 103.70, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 10 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach F. Gewinn 1896: Brutto-Einnahmen R. 14 300 675, davon gehen ab Betriebsauslagen R. 9 471 603, 2½ 0% der Brutto-Einnahmen für den Renovationsfonds R. 357 516, Rente an den Staat R. 250 000, bleibt ein Reingewinn R. 4 221 555. Die Ausgaben für den Coupon und Tilgung betragen R. 2 933 772, daher Netto-Ertrag R. 1 287 782, davon an den Reservefonds R. 6897, Dividende à R. 6 für jede nicht verloste Aktie, R. 468 972, Dividende à R. 3 für jede ver- loste Aktie R. 140 514, Tantieme R. 19 400, Jubeljahrs-Gratifikation für die Beamten R. 55 000, verbleiben zur Verteilung an die Regierung und die Aktionäre R. 596 999; davon Anteil der Regierung R. 298 499, Rest den Aktionären als Ergänzungsdividende von R. 2.40. Weichsel-Eisenbahn in Warschau. Gegründet: Im Jahre 1874. Statuten vom 22. Febr. 1874 mit Nachträgen vom 27. Aug. und 14. Dez. 1887. Sitz der Direktion in Warschau, des Verwaltungsrates in St. Petersburg. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Mlawka über Warschau nach Kowel mit einer Zweigbahn Luckowo-lwangorod und mit Verbindungsbahnen in Warschau. Die Länge der Bahn: 570 Werst = 608 km. Konzession: Dieselbe währt bis 12. März 1958. Rückkaufsrecht: Der Staat ist vom 3. Mai 1897 ab berechtigt die Bahn unter folgenden Be- dingungen zu erwerben: als Basis wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, doch darf dieselbe nicht geringer sein, als das Er- gebnis des letzten Jahres, und muss wenigstens 5 ¼0 % des Aktienkapitals betragen. Verstaatlichung: Der Staat hat von seinem Rechte, die Bahn anzukaufen, Gebrauch gemacht und wird die Übernahme für Rechnung des Staates am 1./13. Juli 1897 erfolgen. Die Aktionäre sollen, entsprechend der Konzessionsurkunde, Zins und Amortisation, zusammen 5 ¼0 %, bis zum Ende der Konzessionsdauer weiter beziehen. Kapital: R. Papier 6 588 125 in Stücken à R. 100, 500, 1000. Zinsen: 15. April, 15. Oktober. Tilgung: durch Verlosung im Juli per 15. Okt. mit jährlich ¼0 % u. Zinsenzuwachs. Staatsgarantie: Die russische Regierung garantiert vom ganzen Aktienkapital eine Reineinnahme von jährlich 5 % und eine Amortisation von jährlich ¼0 % während der Konzessionsdauer. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahr, im Mai und Okt. Zur Beschluss- fähigkeit derselben müssen mindestens 30 Aktionäre anwesend sein, die wenigstens ½ des Aktienkapitals repräsentieren. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., kein Aktionär darf mehr als ¼o des Aktienkapitals ver- treten. Die Aktien müssen spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Vom Gewinn gehen zunächst ab: % des Anlagekapitals zum Reserve- fonds, bis derselbe 15 % des Anlagekapitals erreicht hat, sodann die für die Verzinsung von 5 % und Amortisation von ¼0 % des Aktienkapitals notwendige Summe. Der Rest wird, falls die Gesellschaft noch Verpflichtungen dem Staate gegenüber für Garantieleistungen desselben hat, geteilt, und die eine Hälfte zur Schuldentilgung verwendet, die andere der Generalversammlung zur Verfügung gestellt. Hat die Gesellschaft keine Schulden an den Staat, so gehört der ganze Rest den Aktionären. Dividenden 1890–95: 5, 5, 5, 5, 5, 5 %. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank für Deutschland, Jacob Landau. Zahlung der Dividenden unter Abzug von 5 % Russ. Staatssteuer zum je- weiligen Tageskurse für kurz Petersburg. Kurs Ende 1890–96: 76.50, 62.50, 66.50, 71, 77.90, 77.10, – %, notiert in Berlin. Wladikawkas Eisenbahngesellschaft in St. Petersburg. Gegründet: 1872 unter dem Namen ,Rostow-Wladikawkas Eisenbahngesellschaft'', seit 25. Dez. 1884 resp. 6. Januar 1885 den Namen „Wladikawskas Eisenbahngesellschaft tragend. Statut vom 2. Juni 1872 mit Nachträgen vom 12. Nov. 1877, 25. Dez. 1884, 22. Nov. 1886, 15. Juni 1891, 4. Juni 1892 und 24. März 1895. Konzession: Dieselbe währt bis 2. Juli 1956. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, die Bahn vom 1. Jan. 1906 unter folgenden Beding- ungen anzukaufen: als Basis wird die mittlere Reineinnahme der letzten 10 Jahre ge-