*QQà Schweizerische Eisenbahnen. 181 Gotthardbahn-Gesellschaft in Luzern. Gegründet: Im Jahre 1871. Letztes Statut vom 2. Dez. 1895. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Immensee-Bellinzona-Chiasso; Bellinzona-Pino-Luino und Zweigbahnen. Konzessionsdauer: 99 Jahre nach Eröffnung des Gotthardtunnels. Rückkaufsrecht: Der Bund ist berechtigt, mit Ablauf des 30., 45., 60., 75., 90. und 99. Jahres vom 1. Mai 1879 ab gerechnet die Bahn nebst Material, Gebäuden und Vorräten anzukaufen, falls er die Gesellschaft jeweils 5 Jahre vorher hiervon benachrichtigt. Der nächste Termin, an welchem der Rückkauf stattfinden kann, ist daher der 1. Mai 1909. Der Preis, welchen der Bund hierfür zu zahlen hat, ist seit dem Erlass des neuen Rechnungsgesetzes ein wesent- lich anderer, als er bei der Konzessionserteilung vorgesehen war, näheres ist aus dem Rechnungsgesetz selbst zu ersehen. Kapital: frs. 50 000 000 in 100 00) Aktien (davon 27 689 Aktien auf Namen und 72 311 Aktien auf Inhaber) à frs. 500. Über Namensaktien siehe Gesetz über Stimmrecht. Bei Erhöhung des Aktienkapitals haben die Aktionäre ein Vorrecht, wenn nicht Ankaufs- oder Fusions- verträge solches ausschliessen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, deren Aktien auf Namen lauten und wenigstens 6 Monate vor der Generalversammlung auf den betreffenden Namen im Aktienbuch eingetragen sind. 1–6 Aktien = 1 St., 7–15 Aktien = 2 St., 16–30 Aktien = 3 St., 31–50 Aktien = 4 St., je 25 Aktien mehr = 1 St. mehr, Maximum = 200 St. Siehe auch Gesetz über Stimmrecht. Gewinn-Verteilung: Zunächst den Erneuerungsfonds frs. 500 pro km eigener Bahn und 2 % der Brutto-Einnahmen aus dem Eisenbahntransport; vom verbleibenden Rest 5 % zum Reserve- fonds, bis derselbe frs. 2 000 000 beträgt; Rest zur Verfügung der General-Versammlung. Ist der zur Verfügung der Generalversammlung stehende Betrag grösser, als zur Zahlung von 7 % Dividende nötig ist, so kommt die Hälfte des Überschusses den subventionierenden Staaten zu. Übersteigt die Dividende 8 %, so soll eine Herabsetzung der Transporttaxen und zwar zunächst der Zuschlagstaxen eintreten. Dividenden 1890–95: 6¼, 6, 6½, 7, 7, 7¾ %. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne, Filiale der Bank für Handel und Industrie; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co., A. Schaaffhausenscher Bankverein. Zahlung der Dividende in M. zum festen Wertverhältnis frs. 100 = M. 80. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1890–96: 160.40, 137.50, 153.25, 151.70, 184.30, 162.25, 167.90 %, notiert in Berlin. 3½ % Obligationen von 1894: frs. 125 000 000, davon begeben bis Ende 1895 frs. 115 000 000, hiervon amortisiert frs. 310 000 in Stücken à frs. 500, 1000. Zinsen: 31. März, 30. Sept. Tilgung: durch Verlosung im Juni per 30. Sept. von 1895 ab innerhalb 79 Jahren, von 1901 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder, Bank für Handel und Industrie. Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne, Filiale der Bank für Handel und Industrie, Deutsche Effekten und Wechselbank; Köln: Sal. Oppenheim jun. & Co., A. Schaaffhausen'scher Bankverein. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen zum jeweiligen Tageskurse der Schweizer Währung. Die Anleihe diente zur Konversion der 4 % Obligationen, restliche frs. 17 566 000 aufgelegt in Berlin am 28. Jan. 1895 zu 102.50 %. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1894–96: 102.50, 102.30, 101.60 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Obligationen in 10 Jahren n. F. Jura-Simplon-Bahn (Vereinigte Gesellschaft der Eisenbahnen Jura-Bern-Luzern und der Westschweizerischen und der Simplon-Bahn.) Gegründet: Am 27. Dez. 1889 fand die Errichtung der neuen ver. Gesellschaft statt. Statuten: vom 11. u. 12. Okt. 1889, revidiert am 5. März 1890 u. 12. Dez. 1895. Zweck: Die Gesellschaft entstand aus der Vereinigang der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Eisenbahnen der Westschweiz und des Simplon, sie bezweckt den Betrieb des Eisenbahn- netzes dieser Gesellschaften, sowie einiger Nebenlinien. Rückkaufsrecht: Der Bund ist berechtigt, im Jahre 1903 die Bahn zu erwerben. Der Rück- kaufspreis ist durch das neue Rechnungsgesetz wesentlich geändert, siehe Rechnungsgesetz. Kapital: frs. 49 120 000 Stammaktien à frs. 200 und frs. 52 000 000 Prioritätsaktien à frs. 500. Die Prioritätsaktien haben ein Vorrecht auf 4½ % Dividende und sind bei einer Liquidation vor den Stammaktien mit ihrem Nominalbetrage einzulösen. Die Gesellschaft kann jederzeit die Prioritätsaktien mit 6 monatlicher Frist zu Frs. 650 einlösen. Ferner sind noch 170 000 Stück Genussscheine vorhanden, dieselben haben einen Anspruch auf den Rein-