182 Ausländische Eisenbahnen. gewinn, aber kein Stimmrecht. Die Gesellschaft hat jederzeit das Recht, die Genussscheine mit 6 Monate Kündigungsfrist zurückzuzahlen. In diesem Falle hat sie für die Genuss- scheine den 25 fachen durchschnittlichen Jahresertrag der der Kündigung vorhergegangenen 5 Jahre, mindestens aber frs. 50 pro Stück zu zahlen. Bei einer Liquidation entfällt auf die Genussscheine erst nach Einlösung der Stammaktien zu pari ein Betrag. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Halbjahr. Stimmrecht: Jede Stammaktie u. Prioritätsaktie = 1 St., weiteres siehe unter Gesetz für das Stimmrecht. Gewinn-Verteilung: Zunächst 4½ % Vorzugsdividende auf die Prioritätsaktien, sodann 4 % Dividende auf die Stammaktien, vom etwaigen Reste an die Stammaktien und Prioritäts- aktien und ¼ an die Genussscheine. Dividenden 1890–95: Prior.-Aktien: 4½, 2, 1½, 4, 4½, 4½ %. Stammaktien: 0, 0, 0, 0, 4, 4 %, Genussscheine bisher nichts. Zahlstellen für die Dividende: Berlin, Darmstadt u. Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Dividende in Deutschland zum ungefähren Wechselkurse auf die Schweiz, mindestens aber mit M. 80 für frs. 100. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1890–96: Prior.-Aktien 101.75, 55.60, 48.50, 52.40, 85, 87.60, 97.75 %. Stamm- aktien 1893–96: 100.25, 112.50, 113, – %. Genussscheine 1890–96: 21.80, 11.60, 10,50, 6.50, 16.50, 16.50, 18.75 M. pro Stück. 3½ % garant. Obligationen von 1889 der ehemalig. Jura-Bern-Luzern-Eisenbahn: frs. 29 000 000 in Stücken à frs. 100. Zinsen: 31. März, 30. Sept. Tilgung: vom 30. Sept. 1906 ab Kündigung mit 6 Monaten Frist sowohl seitens der Schuldnerin, als der Inhaber der Obligationen zulässig. Zuhlstelle: Berlin, Darmstadt u. Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Coupons in Deutschland zum ungefähren Wechselkurse auf die Schweiz, mindestens aber mit M. 80 für frs. 100. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. – Kurs Ende 1890–96: 97.30, 94.50, 98.90, 99.90, 102.70, 103, 102.40 %, notiert in Frankfurt a. M. 3½ % Obligationen von 1894 der Jura-Simplon-Bahn: frs. 140 000 000, davon begeben bis Ende 1895 frs. 126 832 500 in Stücken à frs. 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: vom 1. Jan. 1904 ab jederzeit mit 3 Monaten Frist zulässig. Die Tilgung muss spätestens Ende 1957 geschehen sein. Zahlstellen: Berlin, Darmstadt, Frankfurt a. M.: Bank für Handel u. Industrie. Zahlung der Coupons in Deutschland zum ungefähren Wechselkurse auf die Schweiz, mindestens aber mit M. 80 für frs. 100. Beim Handel an der Börse frs. 100 – M. 80. – Kurs Ende 1894–96: 101.60, 102, 102 %, notiert in Frankfurt a. M. Verj. der Coup. 5 Jahre n. F. Direktion: Präsident Ernst Ruchonnet, Vizepräsident E. Colomb, Lausanne; Direktor J. Dumur, Lausanne; J. Stockmer, Bern. Verwaltungsrat: Präsident E. Hentsch, Genf; Vizepräsident E. Francillon, St. Immer, ausserdem 4 Delegierte des Bundes, 24 Delegierte der Cantone und 34 Deleg. der Aktionäre. Schweizerische Nordostbahn, Zürich. Gegründet: Am 12. Sept. 1853; letztes Statut vom 27. Jan. 1896, vom Bundesrat mit einigen Vorbehalten am 12. März 1896 genehmigt. Die Generalversammlung vom 22. Mai 1896 beschloss gegen diese Vorbehalte des Bundesrates zivilrechtlich vorzugehen. Zweck: Betrieb ihrer gegenwärtigen Transportanstalten (Eisenbahnen und Dampfschiffe). Die Gesellschaft ist befugt, ihr gegenwärtiges Bahnnetz durch den Bau oder durch den Ankauf weiterer Linien oder auch auf irgend einem anderen Wege auszudehnen; Bahnen im Eigen- tume Dritter ganz oder bloss teilweise in Pacht zu nehmen etc. Die Länge der von der Gesellschaft betriebenen Linien betrug Ende 1895: 769,913 km. Kapital: frs. 80 000 000 in Aktien à frs. 500, darunter noch 1033 Prioritätsaktien, welche der Verwaltungsrat successive freihändig zu erwerben und eventuell auf Ende 1898 zurückzu- zahlen und durch Stammaktien zu ersetzen ermächtigt ist. Die Rückzahlung der Prioritäts- aktien erfolgt mit frs. 565 pro Stück. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im letzten Drittel des Juni. Stimmrecht: Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, deren Aktien auf Namen lauten und seit wenigstens 6 Monaten im Aktienbuche auf den betreffenden Namen eingetragen sind; weiteres siehe unter Stimmrecht-Gesetz. Jede Aktie =– 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn mindestens frs. 1 000 000 an den Erneuerungsfonds bis derselbe frs. 8 000 000 beträgt und mindestens frs. 100 000 an den Versicherungsfonds bis derselbe frs. 1 000 000 beträgt, Rest zur Verfügung der Gen.-Vers. Dividenden 1890–95: 6, 5, 5, 5¾, 6, 6¾ %. Zahlstellen der Dividenden: Berlin: Diskonto- Gesellschaft, Deutsche Bank, Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels-Gesellschaft, Robert Warschauer & Co; Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie, Filiale der Deutschen Bank, Deutsche Effekten- und Wechselbank, M. A. von Rothschild & Söhne,