Schweizerische u. Türkische Eisenbahnen. 183 J. Dreyfus & Co., Joh. Goll & Söhne; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Frege & Co.; München: Bayr. Vereinsbank. Beim Handel frs. 100 = M. 80. Kurs Ai n Ende 1890–96: 139,75, 107, 60, 103, 10, 104, 131,20, 122, 134, 90 %. Notiert in Berlin. Die 4 % Obligationen von 1885 im Betrage von frs. 15 000 000 und von 1886 im Betrage von frs. 20 000 000 sind per 1. Febr. resp. 1. April 1897 zur Rückzahlung gekündigt, zugleich ist die Konversion in eine 3½ % Anleihe angeboten. Diese 3½ % Anleihe wird in Stücken a frs. 500, 1000 ausgestellt. Zinsen: 28. Febr., 31. Aug. Tilgung: unkündbar bis zum 28. Febr. 1912, von dieser Zeit ab jederzeit mit 6 Monafen Frist kündbar. Längstens am 28. Febr. 1927 soll die ganze Anleihe zurückbezahlt sein. Vereinigte Schweizerbahnen, St. Gallen. Gegründet: Im Jahre 1857; revidiertes Statut vom 23. Jan. resp. 27. Mai 1896. Zweck: Die Gesellschaft entstand durch Fusion der St. Gallen-Appenzeller Bahn, der Südostbahn und Glattthalbahn und bezweckt den Betrieb des Eisenbahnnetzes dieser Gesellschaften. Konzession: Dauer der längsten Konzession bis 1958. Rückkaufsrecht: Der Bund ist berechtigt, die Bahn vom 1. Mai 1903 zu erwerben. Der Rück- kaufspreis ist durch das neue Rechnungsgesetz ein wesentlich anderer geworden als vordem, siehe auch Rechnungsgesetz. Kapital: frs. 40 000 000 in Aktien à frs. 500, davon frs. 22 500 000 Stammaktien und frs. 17 500 000 Prioritätsaktien. Von den Stammaktien sind 12 433 auf Namen lautend und 32 567 auf Inhaber; von den Prioritätsaktien sind 15 524 auf Namen und 19 476 auf Inhaber. Die Prioritätsaktien haben vor den Stammaktien ein Vorrecht auf 4 % Dividende und sind bei einer Liquidation der Gesellschaft vor den Stammaktien mit ihrem Nominalbetrage ein- zulösen. Die Prioritätsaktien können jetzt jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zur Rückzahlung mit frs. 500 gekündigt werden, während welcher Zeit ein Umtausch der Prioritätsaktien in Stammaktien freisteht. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Gewöhnlich im Juni. Stimmrecht: Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, deren Aktien auf Namen lauten und wenigstens 6 Monate vor der Gen.-Vers. auf den betreffenden Namen im Aktienbuch eingetragen sind; weiteres siehe unter Stimmrecht-Gesetz. 1–5 Stamm- oder Prioritäts- aktien = 1 St., 6–10 = 2 St., 11–100 Aktien für je 10 Aktien eine Stimme mehr; darüber hinaus je 20 Aktien = 1 Stimme mehr; Maximum inkl. in Vertretung 100 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 5 % zum Reservefonds bis derselbe frs. 1 000 000 beträgt, sodann frs. 250 000 zum Oberbauernenerungsfonds, sodann die zur Amortisation der Anleihen etc. zu verwendenden Beträge; vom Rest 4 % Dividende auf die Prioritätsaktien, sodann eben- falls 4¼ % Dividende auf die Stammaktien, der etwaige Überrest gleichmässig unter alle Aktien. Dividenden 1890–95: Prioritätsaktien: 4¼, 4¼, 4¼, 4¼, 4¼, 4¼ %. Stammaktien: 4¼, 2, 2 , 3½, 4, 3¾ %. Verj. d. Coup. in 5 Jahren nach Fälligkeit. Zahlstellen für die Dividenden: Berlin: Gebr. Veit & Co.; Frankfurt a. M.: Deutsche Effekten- und Wechselbank; Stuttgart: Königl. Württemb. Hofbank. Zahlung der Dividende in Deutschland zum kurzen Wechselkurs auf die Schweiz. Kurs der Stammaktien Ende 1890–96: 121, 25, 65,75, 67,90, 77, 60, 93,90, 88,50, 93, 10 %, notiert in Berlin. Obligationen: werden in Deutschland nicht gehandelt. == Türkische Eisenbahnen. Anatolische Eisenbahn-Gesellschaft in Konstantinopel. (Societée du chemin de fer Ottoman d Anatolie.) Gegründet: Am 16. März 1889. Zweck: Bau und Betrieb der der Deutschen Bank in Berlin durch Kaiserlichen Firman vom 23. Mouharrem 1306 (1. Okt. 1888) konzessionierten Linie Haidar Pacha nach Angora. Diese Strecke hat eine Linie von 577½½ Kilometern und ist seit dem 31. Dez. 1892 in ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb; sodann durch Kaiserlichen Firman vom 26. Redjeb 1310 (13. Febr. ――