%... Nachträge. 223 Oelsnitzer Bergbaugewerkschaft zu Oelsnitz im Erzgebirge. Gegründet: Als Gewerkschaft 1884 nach Umwandlung der 1862 gegründeten Aktiengesellschaft: „Oelsnitzer Bergbaugesellschaft“. Zweck: Ausbeutung des der Gewerkschaft gehörigen Unterirdischen, sowie Herstellung aller An- lagen und Betrieb von Unternehmungen, welche die Ausnutzung dieses Unterirdischen fördern. Schächte: Friedensschacht, Hedwigschacht. Kuxe: 4879 inkl. 3 Kuxe, welche in 50/100 Kuxen begeben sind. Jeder Kux darf nur in Teile von 50/100 zerlegt werden. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Jan.–April. Stimmrecht: Jeder Kux 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zur Reserve, bis diese M. 100 000 er- reicht, vom Überschuss 2 o% an Grubenvorstand, Rest zur Verf. der Gewerken. Ausbeute 1890–96: M. 12, 20, 20, 21, 18, 30, 28 pro Kux. Kurs Ende 1890–96: M. 350, 350, 316, 370, 360, 535, 568 pro Kux, notiert in Leipzig. Grubenvorstand: A. Bauch, F. Meyer, B. Woller, O. Hase, H. Hoffmann, H. Schreibner. Anleihen: 4½ % Prioritätsanleihe von 1862 de M. 750 000 in Stücken à M. 300. Zinsen: 1. Januar, 1. Juli. Tilgung durch jährliche Auslosung nach Plan. Umlauf Ende 1896 M. 390 000. 4½ % Prioritätsanleihe von 1894 de M. 1 000 000 in Stücken à M. 300 u. 500. Zinsen 1. Jan. u. 1. Juli. Tilgung: mit jährlich 4 % von M. 1900 ab, verstärkte Tilgung zulässig. Aufgelegt in Leipzig 28. Febr. 1894. Zahlstellen: Eigene Kasse; Leipzig: Allgem. Deutsche Credit- Anstalt; Zwickau: Hentschel & Schulz. Bilanz am 31. Dez. 1896: Aktiva: Kohlenfelder M. 522 222.39, Hedwigschachtbau M. 117 162.27, Friedensschachtbau M. 264 560.76, Grubenbau M. 151 516.01, Grundstücke M. 86 197.39, Ge- bäude M. 295 386.60, Inventar- und Betriebsanlagen M. 584 950.74, Wasserstation M. 22 759.51, Zechenbahnanlage M. 39 299.08, Wegebau M. 1 146, Holz M. 18 621.92, Materialien M. 18 621.92, Schmiede M. 2 974.24, Kohlenbestände M. 1 800, Aussenstände M. 142 231.27, Bankguthaben M. 39 976.85, Kassa M. 26 174.18, Wechsel M. 13 411, Effekten M. 85 659.70, Reservefonds- Effekten M. 52 368.91, Delcrederekonto M. 60. Sa. M. 2 469 992. Passiva: Prior.-Anleihe v. 1862 M. 390 000, Prior.-Anleihe v. 1894 M. 827 500, Zinsen der Prior.-Anleihe v. 1862 M. 8 923.50, Zinsen der Prior.-Anleihe v. 1874 M. 7.70, Zinsen der Prior.-Anleihe v. 1894 M. 17 628.75, Tilgungskonto der Prior.-Anleihe v. 1862 M. 16 985.25, Abschreibungskonto M. 776 191.43, Reservefonds M. 52 227 47, Dispositionsfond M. 55 000, Hypotheken M. 17 000, Darlehnskonto M. 28 500, Restlohn per Dez. M. 34 242.11, Gewinn 1896 M. 245 785.99. Sa. M. 2 469 992. Danziger Hypotheken-Verein Danzig. Gegründet: Im Jahre 1868, letztes Statut von 1889. Zweck: Der Verein hat die Rechte einer juristischen Person und das Recht, behufs Beschaffung der zur Beleihung von Grundstücken seiner Mitglieder erforderlichen Geldmittel Pfandbriefe auszufertigen. Der Verein steht unter Aufsicht der Staatsregierung; dieselbe kann zur Wahrnehmung ihres Aufsichtsrechtes für beständig oder für einzelne Fälle einen Kommissar bestellen. Dieser kann allen Sitzungen der Direktion, des Aufsichtsrates resp. der General- Deputation beiwohnen, solche Sitzungen berufen und jederzeit in den Geschäftslokalen des Vereins von den Büchern, Rechnungen, Dokumenten und Kassenbeständen Einsicht nehmen. Als Mitglieder des Vereins werden nur Eigentümer eines in den Städten Danzig, Marien- werder, Elbing, Graudenz, Culm, Thorn, Dirschau, Marienburg belegenen städtischen bebauten Grundstücks angenommen. Die Mitgliedschaft ist nicht davon abhängig, dass der Eintretende die Hülfe des Vereins in Anspruch nimmt und dass er namentlich auf sein Grundstück ein Pfandbriefsdarlehen des Vereins nachsucht und erhält. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen laufenden jährlichen Beitrag von M. 6 zu bezahlen; Mitglieder, die nicht zugleich Darlehns- schuldner sind, haben den Beitrag nicht zu zahlen. Vor dem Austritt muss ein im speziellen Darlehnsschuld-Verbande stehendes Mitglied alle dem Verein gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten vollständig erfüllt und abgewickelt haben. Der Verein gewährt seinen Mitgliedern Darlehen in Pfandbriefen zu 5, 4½, 4 u. 3½ % gegen hypothekarische Ver- pfändung der Grundstücke. Das zu gewährende Darlehen darf die ersten zwei Drittel des vom Verein festzustellenden Wertes des Grundstückes nicht übersteigen. Der Wert des zu beleihenden Grundstückes wird festgesetzt, entweder dass der fünfundzwanzigfache Betrag der vierprocentigen resp. der fünfzigfache Betrag der zweiprozentigen jährlichen staatlichen Gebäudesteuer mit dem zwanzigfachen kapitalisiert wird, oder dass der zeitige Materialien- wert der Baulichkeiten und der Grund- und Bodenwert durch zwei Sachverständige festge- stellt wird, oder dass die Durchschnittssumme dieser beiden Wertsermittelungen abzüglich des mit zwanzig multiplizierten Durchschnittsbetrages der städtischen Grundstücksabgaben, als der zeitige Wert gilt. Als Sicherheit für die vom Verein ausgegebenen Pfandbriefe ist sein Vermögen verhaftet. Von den Pfandbriefen werden in Berlin gehandelt: