224 Nachträge. 4 % Pfandbriefe; in Umlauf Ende 1896: M. 6 109 400 in St. à M. 200, 600, 1000, 5000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung nach den statutarischen Bestimmungen durch halbjährliche Ver- losungen im März u. September per 7. Juli resp. 2. Jan., Konversion ausgeschlossen. Zahl- stellen: Berlin: Preuss. Pfandbrief-Bank; Danzig: Vereinskasse; Königsberg i. Pr.: Friedrich Laubmeyer; Marienwerder: M. Hirschfeld, Nachf. A. Seidler. Kurs Ende 1890–96: 100.30, 99.25, 99.50, 100.10, 101.10, 104.40, 103.60 %, notiert in Berlin. 3½ % Pfandbriefe; in Umlauf Ende 1896: M. 5 747 600 in St. à M. 200, 400 1000, 2000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: nach den statutarischen Bestimmungen durch halbjähr- liche Verlosungen im März u. Sept. per 1. Juli resp. 2. Jan., Konversion ausgeschlossen. Zahlstellen wie bei 4 % Pfandbriefen. Kurs Ende 1890–96: 92.25, 90, 92.10, 93, 100.60, 100, 98.60 %, notiert in Berlin. Direktion: Weiss, J. C. Bernicke, Otto Apfelbaum. Aufsichtsrat: Vors. J. J. Berger. Bilanz am 31. Dez. 1896: Aktiva: Hypothekenforderungen M. 17 572 400, Effekten M. 768 950, Barbestand M. 521 329.74, geleistete Vorschüsse M. 13 613.30, Fonds für gekündigte aber noch nicht eingelöste Pfandbriefe M. 40 400. Sa. M. 18 916 693.04. Passiva: Pfandbriefe in Um- lauf: 5 % M. 3 975 000, 4½ % M. 1 780 800, 4 0% M. 6 109 400, 3½ % M. 5 747 600; Zinsen- fonds M. 372 913.52, Reservefonds inkl. M. 13 613.30 geleistete Vorschüsse M. 747 733.52, Tilgungsfonds M. 183 246. Sa. M. 18 916 693.04. National-Hypotheken-Credit-Gesellschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Stettin. Gegründet bezw. bestätigt durch Allerh. Kabinetts-Ordre vom 30./10. 1871. Zweck: Förderung des Realkredits der Mitglieder vermittelst Ausgabe von auf Inhaber lautenden unkündbaren Pfandbriefen. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anerkennung des Statuts und durch Erwerbung mindestens eines Geschäftsanteils erlangt. Die Mitglieder haften für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft solidarisch und mit ihrem ganzen Ver- mögen, gemäss Ges. v. 4./7. 1868. Grundstücksbeleihung findet nur auf in Preussen belegenen Grundbesitz statt. Die unkündbaren und kündbaren Darlehen werden durch allmäliche Amortisation getilgt, unbeschadet des Rechts der Kündigung bei den kündbaren Darlehen. Die Beleihung mit unkündbaren Darlehen geschieht entweder in Pfandbriefen d. Ges. oder in barem Gelde. Liegenschaften können bis zu ihres Wertes, d. i. bis zu / der von der Landschaft fest- gestellten Taxe oder bis zu dem 25fachen Betrage des Grundsteuer-Reinertrages, abzüglich der im Grundbuche eingetragenen Verbindlichkeiten und des 25fachen Grundsteuerbetrages beliehen werden; bei Liegenschaften mit Gebäuden wird der Beleihungswert für Liegenschaften und Gebäude zusammengerechnet, der letztere jedoch höchstens bis zu ¼ des Wertes der Liegen- schaften. Bei städtischen Gebäuden findet unkündbare Beleihung statt bis zum halben Feuerkassenwerte oder dem 10fachen Gebäudesteuer-Nutzungswerte, abzüglich des 20fachen Betrages der beständigen Lasten und Abgaben nach dem Durchschnitt der letzten 6 Jahre. In denjenigen Städten, in welchen die Gebäude bei öffentlichen Feuer-Societäten versichert sind, können Darlehen bis zu des Feuerkassenwertes bewilligt werden. Beleihung mit kündbaren Darlehen geschieht nur durch bares Geld. Zinsfuss in der Regel 5 % p. a. Kündigung 6 Monate. Kündbare Darlehen dürfen nur ausnahmsweise und höchstens bis zu 5 % über die Beleihungsgrenze für unkündbare Darlehen gegeben werden. Kapital: Das Grundkapital wird durch Geschäftsanteile à M. 300 und 600 gebildet, welche besonders ausgefertigt werden und durch Cession übertragbar sind. Zurückzahlung sämtlicher Geschäftsanteile kann nur dann verlangt werden, wenn das Mitglied ausscheidet. Als Sicherheit für die Pfandbriefe und deren pünktliche Verzinsung und Auslosung haften füür von der Gesellschaft ausgegebenen Pfandbriefe a. die im Besitz der Gesellschaft be- findlichen Grundbuchforderungen, b. das Grundkapital, der Amortisationsfonds, die Reserve- fonds, die Spezialfonds. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spätestens im März. Stimmrecht: Jje 5 Geschäftsanteile = 1 St., verschiedene Besitzer von zusammen 5 Anteilen ebenfalls 1 St., Grenze 10 St. Gewinn-Verteilung: 10 % zur Reserve, alsdann 5 % Dividende. Vom Rest 20 % Tantiemen, 50 % als Superdividende, 30 % an die Genossen, nach Verhältnis der Höhe ihrer Grundbuch- darlehen, jedoch darf dies nicht 2 % des Darlehens übersteigen. Dividenden 1890–96: 4, 4, 4½, 4, 4, 4, 0 %. Der Reingewinn per 1896 wurde zur Bildung eines Spezialreservefonds verwendet. Aufsichtsrat: Vors. Graf Arnim-Schlagenthin, Meyer, Leonhardt, Hempel, Baumann, von Czer- linski, von Dewitz, Lanpowski, Trendelenburg, Fischer. 4½ % Pfandbriefe mit 10 % Aufschlag rückzahlbar, emittiert 1872. Stücke zu M. 300, 600, 1500, 3000. Umlauf Ende 1896 M. 14 622 600. 4 % Pfandbriefe mit 10 % Aufschlag rückzahlbar, emittiert seit 1881 in Stücken zu M. 200, 300, 500, 1000 u. 3000. Umlauf Ende 1896: M. 9 094 600. 4 % Pfandbriefe zum Nennwert rückzahlbar, emittiert seit 1886, in Stücken zu M. 200, 300, 500 1000 u. 3000. Tilgung: in 56 Jahren durch Verlosung oder Rückkauf. Ende 1896 in