―― 26 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 3 % Westpreussische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie I in Umlauf Weih- nachten 1897: M. 14 194 900 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1895–97: 96.50, 94.50, 93.20 %. Notiert in Berlin. 3 % Westpreussische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie II in Umlauf Weih- nachten 1897: M. 2 109 300 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1895–97: 96.50, 94.50, 92.75 %. Notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 4 Jahren. Neue Westpreussische Landschaft. Statut genehmigt durch Allerhöchsten Erlass vom 3. Mai 1861, mit Nachträgen genehmigt durch Allerhöchste Erlasse vom 6. März 1875 betreffend Emission von Pfand- briefen II. Serie, vom 13. Dez. 1882 betreffend Konvertierung der 4½ % Pfandbriefe II. Serie, vom 24. Mai 1886 betreffend Konvertierung der 4 % Pfandbriefe II. Serie, vom 4. Aug. 1896 betreffend Kündigung der 3½ % Pfandbriefe II. Serie in 3 %. Zweck und Sitz: Die Neue Westpreussische Landschaft ist ein Kredit-Institut für die Besitzer der von dem Verbande der Westpreussischen Landschaft ausgeschlossenen Grundstücke in den Regierungsbezirken Marienwerder und Danzig. Dieselbe geniesst alle Rechte einer Kor- poration und hat ihren Sitz in Marienwerder. Sie hat das Recht, zur Beleihung der Grund- stücke ihrer Mitglieder Pfandbriefe herauszugeben. Die Beleihung erfolgt bis zu % des Taxwertes, bei Gütern ohne Taxwert bis zur Höhe des 22 fachen Betrages des Grundsteuer- Reinertrages. Tilgung nach den statutarischen Bestimmungen. Zahlstellen bei sämtlichen Westpreussischen Landschaftskassen und in Berlin: Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co. 3½ % Westpreussische Neulandschaftliche Pfandbriefe, Serie II am 20. Mai 1897 in Umlauf M. 101 020 590 in Stücken à M. 60–5000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Die Kon- vertierung der 3½ % in 3 % am 31. Jan. 1896 beschlossen und durch Allerhöchsten Erlass vom 4. Aug. 1896 genehmigt. Kurs Ende 1890–97: 96.30, 95, 96.80, 96.90, 101.80, 100.60, 100.25, 100.25 %. Notiert in Berlin. 3 % Westpreussische Neulandschaftliche Pfandbriefe, Serie II am 20. Mai 1897 in Umlauf M. 7 516 100 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1895–97: 96.50, 95, 92.75 %. Notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 4 Jahren, der Stücke in 30 Jahren. Bremenscher Ritterschaftlicher Credit-Verein in Stade. Errichtet 1826; Statut vom 17. Jan. 1826 mit Anderungen von 1856, 1876, 1884, 1886, 1896. Zweck: Der Verein hat den Zweck, Darlehen auf Güter, Höfe und Grundbesitzungen mit einem Kapitalwerte von mindestens M. 15 000 zu gewähren. Zur Beschaffung der hierzu nötigen Mittel giebt er Obligationen heraus, die sowohl seitens des Gläubigers als der Schuldnerin ganzjährig und zwar zum 1. April und 1. Okt. gekündigt werden können. 3½ % Bremer Ritterschaftliche Obligationen in Umlauf am 1. April 1897: M. 10 055 450 in verschiedenen Stücken, der geringste Betrag M. 200. Zinsen: 1. April. Zahlstellen: Stade: Kreditkasse; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Kurs Ende 1890–97: 100, 100.10, 100.25, 100, 102.30,. 102.75, 101.50, 102 %. Notiert in Hannover. Verjährung der Coupons in 2 Jahren nach Fälligkeit. Calenberg-Grubenhagen-Hildesheim'scher Ritterschaftlicher Kredit-Verein in Hannover. Errichtet am 5. Aug. 1825. Zweck: Beleihung von Rittergütern sowie nicht ritter- schaftlichen Landgütern und Höfen des Vereinsbezirkes zum Werte von mindestens M. 18 000. Die Beleihung erfolgt bis zur Hälfte des Taxwertes. 3½ % Calenberg-Ritterschaftl. Obligationen. In Umlauf am 1. April 1897: M. 18 734 000. Stücke in verschiedenen Beträgen. Zinsen: ganzjährig am 1. April. Tilgung: sowohl von Seiten des Gläubigers als auch der Schuldnerin halbjährlich kündbar und zwar per 1. April und 1. Okt. Zahlstelle: Hannover: Kasse des Kredit-Vereins. Kurs Ende 1890–97: 100, 100.10, 100.25, 100.15, 102.50, 102.75, 102, 101.90 %. Notiert in Hannover. Verjährung der Coupons in 2 Jahren nach Fälligkeit. Hannoversche Landeskredit-Anstalt Hannover. Errichtet am 8. Sept. 1840; Statut vom 18. Juni 1842 mit Abänderungen von 1844, 1846, 1848, 1869 und 1875. Zweck: Die unter Aufsicht der Hannoverschen Provinzialstände verwaltete Hannoversche Landeskredit-Anstalt ist befugt, an Grundbesitzer Darlehen inner- halb der gesetzlich festgesetzten Grenzen, ausser gegen Bestellung einer Hypothek, zu gewähren gegen Eintragung einer Grundschuld, gegen Abtretung einer im Grundbuche eingetragenen Hypothek oder einer Grundschuld. Für die hierzu nötigen Mittel giebt die Anstalt Obligationen aus, die sowohl seitens der Schuldnerin als auch seitens des Gläubigers kündbar sind. 3½ % Hannoversche Landeskredit-Anstalt-Obligationen. In Umlauf am 1. Jan. 1898: M. 110 939 250 in Stücken à M. 150–15 000. Zinsen: ganzjährig, teils 2. Jan., teils 1. Juli. Zahlstellen: Hannover: Hauptkasse der Kredit-Anstalt und deren Nebenkassen, Braun-