Landschaftliche Pfandbriefe etc. 33 Passiva: Pfandbriefe in Umlauf: 5 % M. 3 691 800, 4½ % M. 1 586 400, 4 % M. 6 060 400, 3½ % M. 7 190 800, Zinsenfonds M. 388 492.02, Reservefonds incl. M. 18 560.91 geleistete Vorschüsse M. 798 853.61, Tilgungsfonds M. 167 267.85. Sa. M. 19 884 013.48. Bayerische Landwirtschaftsbank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in München. Gegründet: Am 27. Nov. 1896; ins Genossenschaftsregister eingetragen am 9. Dez. 1896. Zweck: Die Genossenschaft ist berechtigt, bis zur Höhe der gegen hypothekarische Sicher- stellung gewährten Darlehen verzinsliche Pfandbriefe auszugeben. Die Regierung hat für die Bank einen Kgl. Kommissar ernannt, welcher in die Geschäfte der Bank jederzeit Ein- sicht nehmen kann und den Sitzungen des Vorstandes und Aufsichtsrates beiwohnt. Der Kgl. Kommissar bestätigt auf den Pfandbriefen durch Unterschrift, dass ihm der Nachweis geliefert wurde über der Bank zustehende, unkündbare Hypothekenausstände in mindestens gleicher Höhe des Gesamtbetrages der ausgegebenen, unkündbaren Pfandbriefe. Die Be- lehnung gegen hypothekarische Sicherheit kann bis zur Hälfte des ermittelten Wertes der zur Sicherheit bestimmten Grundstücke erfolgen. Die Wertsermittelung geschieht nach dem von den Kgl. Ministerien genehmigten Taxreglement, auf Grund von Gutachten der sachverständigen Beamten der Bank und von aufgestellten Vertrauensmännern. Kapital: Die erforderlichen Betriebsmittel werden gebildet 1) durch die Geschäftsanteile, 2) durch die vom Staate gewährten Vorschüsse und Zuschüsse, 3) durch Ausgabe von Pfandbriefen und Schuldbriefen (Kommunal- Obligationen). ad 1) Das Geschäftsanteile-Konto betrug Ende 1897 M. 205 600, die Zahl der eingetragenen Genossen 1115 mit 1824 einbezahlten Geschäftsanteilen, welche eine Haftsumme von M. 1 824 000 darstellen. ad 2) Der Vorschuss der Regierung betrug Ende 1897 M. 2 000 000, von denen M. 1 000 000 zinsfrei, M. 1 000 000 mit 3 % zu verzinsen ist. Durch Gesetz vom 24. Januar 1898 ist der Bank ein weiterer, je nach Bedarf zu entnehmender, jederzeit kündbarer Staatsvorschuss von M. 3 000 000 zu 3 % verzinslich gewährt worden. Ferner leistet der Staat einen nicht rückzahlbaren Spesen- zuschuss bis zum Betrage von M. 60 000 für die XXIII. Finanzperiode. Durch Erlass des Ministers des Innern und des Finanzministers vom 5. Mai 1897 wurde den Gemeinden und Stiftungen, ferner durch Erlass vom 6. Mai 1897 den Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie den sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen die An- lage von Kapitalien in Pfandbriefen der Bayer. Landwirtschaftsbank gestattet. Durch Erlass des Justizministers vom 11. Mai 1897 wurde die Anlage von Mündelgeldern in Pfand- briefen der Bank im rechtsrheinischen Bayern und in der Pfalz gestattet. Den Pfandbriefen der Bank, welche zur Anlage von Gemeinde- und Stiftungsgeldern verwendet und zur Vinkulierung an die Bank eingesendet werden, wurde durch Erlass vom 3. Mai 1897 Porto- freiheit gewährt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Dividende 1897: 4 %. 3½ % Pfandbriefe, Serie I, im Gesamtbetrage von M. 5 000 000, davon sind begeben bis Ende 1897 M. 4 822 000 in Stücken à 100, 200, 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Durch Verlosung oder ausserordentliche Kündigung binnen längstens 58 Jahren. Sicherheit: Für die Verzinsung und Zurückzahlung der Pfandbriefe haftet die Bank mit ihrem ganzen Vermögen, insbesondere mit den aus dem Pfandbrieffonds erworbenen Hypo- theken. Als weitere Sicherheit für die Verbindlichkeiten der Bank dienen die Haftsummen der Genossen und die eingezahlten Geschäftsanteile. Die Gesamtsumme der ausgegebenen Pfandbriefe darf niemals mehr betragen, als die Gesamtsumme der aus dem Pfandbrieffonds erworbenen Hypotheken abzüglich der jeweiligen Mittel des Amortisationsfonds. Zahl- stellen: München: Kasse der Bayer. Landwirtschaftsbank, ferner Kgl. Hauptbank in Nürnberg und Kgl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Ludwigshafen a. Rh., München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing, Würzburg. Eingef. in München am 2.Juni 1897 zu 100.20 %. Kurs Ende 1897: 99.10 %. Notiert in München. 3½ % Pfandbriefe, Serie II, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000. Stücke, Zinsen, Tilgung, Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Januar 1898. Verjährung der Zinsen in 5 Jahren, der verlosten Pfandbriefe in 30 Jahren nach Fälligkeit. Vorstand: Karl Freih. von Cetto, Karl Adam Matterstock, Friedr. Bonschab. Aufsichtsrat: Vors. Maximilian Maria Freih. von Soden-Fraunhofen, Stellv. Friedr. Krauss, Hans Freih. von Thüngen, Heinr. Groh, Karl Freih. von Freyberg. Gewinn und Verlust pro 1897: Kredit: Spesenzuschuss M. 46 667, Hypotheken-Darlehns- Zinsen M. 76 680, Kommunal-Darlehns-Zinsen M. 5678, Kontokorrent-Zinsen M. 432, Wechsel M. 11 108, Effekten-Konto M. 1260. Sa. M. 142 720. Debet: Staatsvorschuss-Zinsen M. 14 683, Pfandbrief-Zinsen M. 37 583, Unkosten M. 71 856, Gewinn M. 18 598. Sa. M. 142 720. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva: Kassa M. 107 293, Effekten M. 89 525, Wechsel M. 694 688, Kontokorrent M. 175 818, Mobiliar M. 5565, Hypothekar-Darlehns-Zinsen M. 16 414, Kommunal-Darlehns-Zinsen M. 3030, Hypothekar-Darlehn M. 5 761 350, Kommunal- Darlehn M. 302 500, Disagio M. 12 701. Sa. M. 7 168 884. Passiva: Staatsvorschuss M. 2 000 000, Geschäftsanteile M. 205 600, Pfandbrief-Amortisationsfonds M, 6385, Kom- munal-Darlehns-Amortisationsfonds M. 552, Kontokorrent M. 80 319, eigene Pfandbrief- Coupons M. 35 431, Pfandbriefe M. 4 822 000, Gewinn M. 18 598. Sa. M. 7 168 884. Staatspapiere etec. III