82 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 0 3 % Egyptische garantierte Anleihe von 1885. £ 9 000 000, davon zur Zeit in Umlauf £ 8 558 300 in Stücken à £ 100, 200, 500, 1000. Zinsen: 1. März, 1. Sept. Tilgung: Aus den Überschüssen der gesamten Verwaltung Egyptens, aber nicht über £ 90 000 pro Jahr; Totalkündigung jederzeit zulässig. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung von Coupons und verlosten Stücken in Deutschland in Mark zum kurzen Londoner Wechselkurse. Als Sicherheit für die Anleihe ist eine feste Annuität von £ 315 000 festgesetzt, welche als erste Verpflichtung von den Einkünften zu erheben ist, welche für den Dienst der privilegierten und unifizierten Schuld bestimmt sind und deren regelmässige Zahlungen von den Mächten: Grossbritannien, Deutschland, Osterreich-Ungarn, Frankreich, Italien und Russland garantiert sind. Der nach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem für die Rückzahlung dieser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt. Eingeführt in Berlin am 30. Juli 1885 zu 95.50 %. Die Anleihe wird in Berlin fast gar nicht gehandelt, daher der Kurs seit 1891 gestrichen. Notiert in Berlin und Frankfurt a. M. 3½ % Egyptische privilegierte Staats-Anleihe von 1890. £ 29 400 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 15. April, 15. Okt. Tilgung: Nicht vor 15. Juli 1905. Zahl- stelle: Berlin: S. Bleichröder, Disconto-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Coupons zu dem von der Direktion der Staatsschuld in Überein- stimmung mit dem Finanzminister jeweilig festzusetzenden Kurse. Aufgelegt in Berlin am 13. Juni 1890 zu 91 %. Kurs Ende 1890–97: 91, 88,80, 92.50. 96.30, 100.80, 98.30, 98.60 %, – %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M., Leipzig. 4 % steuerfreie Egyptische Daira Sanieh-Anleihe. £ 7 299 360, davon in Umlauf zur Zeit £ 6 431 640 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 15. April, 15. Okt. Tilgung: Durch Rückkauf oder Verlosung mittelst des Überschusses der Erträgnisse über den erforder- lichen Zinsbetrag und aus dem Erlös für Verkauf von Besitzungen der Daira Sanieh, doch darf letzterer Betrag jährlich Lir. Egypt. 300 000 nicht übersteigen; vor dem 15. ÖOkt. 1905 Totalkündigung nicht zulässig. Zahlstellen: Berlin: Rob. Warschauer & Co., Mendelssohn & Co., Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels-Gesellschaft, Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: Jacob S. H. Stern, Filialen der Deutschen Bank und Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke in Deutschland nach dem Francsbetrage umge- rechnet in Mark zum Tageskurse auf Paris. Aufgelegt in Berlin am 18. Juli 1890 zu 99.25 %. Kurs Ende 1890–97: 94, 94, 97.50, 100.50, 102.10, –, –, – %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Bemerkung: Beim Handel an der Berliner Börse wird bei den beiden letzten Anleihen das £ = M. 20.40, bei den ersten das £ = M. 20 gerechnet, in Frankfurt a. M. £ = M. 20 für alle Anleihen. Republik Frankreich. 3½ % Rente von 1894. Frs. 237 639 301 Rente = frs. 6 789 694 314 Kapital. Stücke in jährlichen Rentenbeträgen von 2 frs.–3000 frs. Zinsen: Vierteljährlich am 16. Febr., 16. Mai, 16. Aug., 16. Nov. Tilgung: Durch Rückzahlung; eine Konversion der Rente ist vor 26. Febr. 1902 nicht zulässig. Zahlstellen: In Deutschland keine, in Frankreich sämtliche Staats- kassen. Kurs Ende 1894–97 107.20, 106, 105.90, 107.30 %. Notiert in Frankfurt a. M. Bordeaux. 3 % Prämien-Anleihe von 1863 (Bordeaux-Lose). Frs. 20 000 000 in 200 000 Losen rückzahlbar zu frs. 100, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1897: frs. 1 818 800. Zinsen: Ganzjährig am 1. Nov. Tilgung: Durch Verlosung am 2. Jan. und 1. Juli per 1. Mai resp. 1. Nov. von 1864–1899. Hauptgewinn bis 1898 frs. 25 000; 1899 frs. 100 000. Niete frs. 100. Zahlstelle: Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne. Kurs Ende 1890–97: 103, 91, 120, 108.50, 113, 118, 134, 123 M. pro Stück. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der gezogenen Lose in 30 Jahren nach Fälligkeit. Königreich Griechenland. Der Staat stellte im Mai 1893 seine Barzahlungen ein und verfügte durch Dekret vom 10./22. Dez. 1893, dass bis zur endgültigen Regelung die Zahlung der Zinsen mit 30 % in Gold zu erfolgen habe, während die Tilgung aufzuheben sei. Die Schutzkomitees, welche sich im Jan. 1894 in Berlin, London und Paris bildeten, verhandelten zu wiederholten Malen mit der griechischen Regierung, ohne zu einem Resultate zu gelangen. Durch das Gesetz vom 10. März 1898 betreffend die Einrichtung einer internationalen Kontrollekommission wurde, endlich ein Arrangement der griechischen Auslands-Anleihen getroffen. Aus dem Gesetz sei folgendes erwähnt: Artikel 1. In Gemässheit des Artikels II des Präliminarfriedensvertrages zwischen Griechenland und der Türkei, unterzeichnet in Konstantinopel am 6./18. September 1897 seitens der Frieden vermittelnden Grossmächte, und des Schlussartikels, mit welchem die