90 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 6 % Mexikanische konsolidierte äussere Anleihe von 1888. £ 10 500 000 =M. 214 200 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000 = 408, 2040, 10 200, 20 400. Zinsen: 2. Jan., 1. April, I. quli I. ÖkRt. Tilgung: Durch Rückkauf oder Auslosung mit ½ % und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: Filiale der Bank für Handel und Industrie. Als Specialsicherheit für die Anleihe überweist die mexikanische Regierung 1) 23½ %, (früher 20 %) von dem Gesamterträgnis der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der Generalrubrik ,Contribuciones sobre importaciones Yy exportaciones“ bezeichnet und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel welchen speciellen Namen diese Abgaben auch haben und an welchem Orte auch die Verzollung vorgenommen werden sollte; 2) das Gesamterträgnis, abzüglich der Verwaltungskosten, aller direkter Steuern, welche unter der Benennung von „Predial, Patente, Profesional (Grund- und Gewerbesteuern) im Federal-Distrikt (Gebiet der Stadt Mexiko) erhoben werden. Diese überwiesenen Abgaben, Zölle und Steuern sollen in jedem Jahre den zur Zinsenzahlung und Amortisation notwendigen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen, und wenn sie wider Erwarten letztere Summe nicht erreichen, in der Zollquote entsprechend erhöht werden. Die Nationalbank von Mexiko ist be- auftragt, den Ertrag der für diese Anleihe speciell überwiesenen Sicherheiten einzuziehen; die Zölle müssen in Certifikaten entrichtet werden, welche die Nationalbank verkauft und deren Erlös monatlich nach Berlin an das Bankhaus S. Bleichröder überwiesen wird. Die gesamte Anleihe ist von jeder mexikanischen Steuer absolut befreit und darf auch künftig mit keiner Steuer von der mexikanischen Regierung belegt werden. Aufgelegt in Berlin am 23. März 1888 zu 78.25 %. Kurs Ende 1890–97: 94.25, 89.90, 77.80, 65.80, 71.60, 90.40, 96.50, 97.80 %. Notiert in Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig. 5 % Mexikanische Staats-Eisenbahn-Obligationen. (National-Staats-Eisenbahn von Tehuantepec) £ 2 700 000 = M. 55 080 000 in Stücken à £ 20, 100, 200 = M. 408, 2040, 10 200. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Vom 1. Juli 1899 ab durch halbjährliche Verlosungen am 1. Juni und 1. Dez. per 1. Juli und 1. Jan. in 50 Jahren. Sobald die Bahn vollständig dem Verkehr übergeben ist, hat die Bundesregierung das Recht, die Tilgung zu verstärken, doch darf dieselbe nicht den doppelten Betrag der planmässig vorgesehenen Tilgung übersteigen. Als specielle Sicherheit verpfändet die Regierung den Obligationeninhabern die National- StaatsEisenbahn von Tehuantepec samt Zubehör, Telegraphenleitung und Hafendamm von Salina Cruz durch eine an erster Stelle eingetragene Hypothek; Pfandhalterin ist das Bank- Seligman Brothers in London. Die Verwaltung der Bahn ist verpflichtet, monatlich 50 % der Bruttoeinnahmen der Mexikanischen Finanzagentur in London oder der Dresdner Bank in Berlin und Seligman Brothers in London zwecks Verwendung für Zinsen und Amortisation zu überweisen. Weder das Obligationskapital, noch die Coupons, noch die Hypothek können von der Bundesregierung irgend einer Steuer oder Auflage unterworfen werden. Zahlstellen: Berlin und Hamburg: Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Effekten- u. Wechselbank, Deutsche Vereinsbank. Aufgelegt in Berlin: £ 1 300 000 am 18. Dez. 1889 zu 77.50 %. Kurs Ende 1890–97: 79.50, 70.25, 65.25, 52, 56.60, 83.80, 87.50, 93 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg. 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1890. 7 6 000 000 = M. 122 400 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 4000. Zinsen: 2. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilgung: Vom 1. April 1893 ab durch Ankauf oder Verlosung mit jährlich % und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Als Specialsicherheit überweist die Mexikanische Regierung 16½ % (früher 12 %) von dem Gesamterträgnis der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der Generalrubrik „Contribuciones sobre importaciones y exportaciones“ (Ein- und Ausgangszölle) bezeichnet und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel welchen speciellen Namen diese Abgaben auch haben und an welchem Orte auch die Ver- zollung vorgenommen werden sollte. Diese Überweisungen aus den Zolleinnahmen sollen in jedem Jahre den zur Zinsenzahlung und Amortisation notwendigen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen. Wird diese Höhe wider Erwarten nicht erreicht, so ist die mexikanische Regierung verpflichtet, die Quote der erwähnten Abgaben entsprechend zu erhöhen. Die festgesetzte Garantie, welche eine unantastbare Giele Relt zu Gunsten der Inhaber der Schuld- verschreibungen darstellt, darf in keiner Weise verändert werden. Die Nationalbank von Mexiko ist beauftragt, den Ertrag der für diese Anleihe überwiesenen Sicherheiten in der- selben Weise, wie dies für die Mexikanische 6 % äussere Anleihe von 1888 geschieht, ein- zuziehen und nach Berlin an S. Bleichröder zu überweisen. Die 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1890 ist in Bezug auf Kapital und Zinsen von jeder mexikanischen Steuer absolut befreit und darf auch künftig mit keiner wie immer gearteten Steuer oder Abgabe seitens der mexikanischen Regierung belegt werden. Zahlstelle: Berlin: S. Plelehröder Aufgelegt in Berlin am 9. Sept. 1890 zu 93.25 %. Kurs Ende 1890–97: 91.60, 83.10, 76.25, 64.80, 70. 40, 90.40, 96.25, 97.80 %. Notiert in Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig. 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1893. £ 3 000 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 1. März, 1. Juni, 1. Sept., 1. Dez. Tilgung: Durch Ankauf oder Verlosung vie rteljt ährlich mit ¼ % und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Verstärkung und Totalkündigung