―――― Königreich Portugal. 101 Rudolf-Lose. Rudolfstift-Lose von 1864. fl. 2 000 000 in 200 000 Losen à 10 fl., davon noch unverlost in Umlauf Ende 1897 fl. 833 500. Zinsen: Unverzinslich. Verlosung bis 1904: 1. April, 1. Okt. per 1. Juli resp. 2. Jan.; von 1904 ab nur am 1. April per 1. Juli, letzte Ziehung am 1. April 1914. Hauptgewinn: fl. 15 000, Niete 12 fl. Zahlstellen: Frankfurt a. M. und Darmstadt: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der gezogenen Lose unter Abzug von 20 % Gewinnsteuer auf den den Nominalwert übersteigenden Gewinn in Noten. Kurs Ende 1890–97: 42.50, 50, 46.50, 43.50, 41, 43, 44.50, 42 M. pro Stück. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Graf Saint-Genois d'Aneaucourt. Gräfl. Saint-Genois 40 fl. C.-M.-Lose von 1855. fl. C.-M. 3 200 000 in 80 000 Losen à 40 fl. C.-M., davon noch unverlost in Umlauf Ende 1897 fl. C.-M. 1 400 000. Zinsen: Un- verzinslich. Verlosung: Am I1. Febr. per 1. Aug., letzte Ziehung am 1. Febr. 1904. Haupt- gewinn: Jährlich fl. C.-M. 50 000, Nieten von fl. C.-M. 65–80 steigend. Zahlung der gezogenen Lose unter Abzug von 20 % Gewinnsteuer auf den den Nominalwert übersteigenden Gewinn in Noten, wobei 100 fl. C.-M. = 105 fl. österr. Währung. Zahlstelle: In Deutschland keine, Wien: Dr. Fr. Ritter von Haberler. Kurs Ende 1890–97: 120, 118, 105, 120, 130, 128, 120, 150 M. pro Stück. Notiert in Frankfurt a. M. Verjährung der gezogenen Lose in 30 Jahren nach Fälligkeit. Fürst Salm-Reifferscheid. 40 fl.-Lose von 1855. fl. C.-M. 4 000 000 in 100 000 Losen à fl. C.-M. 40, davon noch unverlost im Umlauf Ende 1897 fl. C.-M. 1 875 200. Zinsen: Unverzinslich. Verlosung: Am 15. Jan. und 15. Juli per 15. Juli resp. 15. Jan., letzte Ziehung 1912. Hauptgewinn: Zwischen fl. C.-M. 20 000 und 60 000, Nieten fl. C.-M. 60–100. Zahlstelle: In Deutschland keine, Wien: Niederösterr. Escompte-Ges. Zahlung der gezogenen Lose unter Abzug von 20 % Gewinn- steuer auf den den Nominalbetrag übersteigenden Gewinn. Kurs Ende 1890–97: 110, 115, 112, 116, 120, 136, 130, 130 M. pro Stück. Notiert in Frankfurt a. M. Verjährung der ge- zogenen Lose in 30 Jahren nach Fälligkeit. Fürst Schwarzenberg. 4 % fürstlich Schwarzenbergsche Hypothekar-Anleihe von 1886. M. 6 654 000, davon noch unverlost im Umlauf Ende 1897 M. 5 874 000, in Stücken à M. 1000, 2000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Von 1888 ab durch Verlosung am 5. Jan. per 1. April binnen 38 Jahren, von 1898 ab Verstärkung zulässig; Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank; Frank- furt a. M.: Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Commerz- und Disconto-Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Mark. Kurs Ende 1890–97: 9975, 9%75, 100, 100.25, 101.90, 102.25, 101.25, 101 %. Notiert in Hamburg. Graf Waldstein-Wartemberg. 20 fl.-Lose von 1847. fl. C.-M. 2 070 000 in 103 500 Losen à fl. C.-M. 20, davon noch unverlost im Umlauf Ende 1897 fl. C.-M. 264 000. Zinsen: Unverzinslich. Verlosung: Am 15. Juli per 15. Jan. des folgenden Jahres, letzte Verlosung im Jahre 1900. Hauptgewinn: Jährlich fl. C.-M. 20 000, Nieten stets fl. C.-M. 30. Zahlstellen: In Deutschland keine, Wien: Hof- und Gerichts-Advokat Dr. Ed. Ludwig. Zahlung der ausgelosten Obligationen unter Abzug von 20 % Gewinnsteuer auf den den Nominalbetrag übersteigenden Gewinn in öster- reich. Noten, wobei 100 fl. C.-M. = 105 fl. österr. Währung. Kurs Ende 1890–97: 80, 69, 70, 85, 90, 100, 100, 110 M. pro Stück. Notiert in Frankfurt a. M. Verjährung der gezogenen Lose in 30 Jahren nach Fälligkeit. Königreich Portugal. Durch ein Dekret vom 13. Juni 1892 wurde die Zahlung der Zinsen auf die auswärtige Schuld auf ein Drittel vermindert und zugleich die Regierung ermächtigt, die Obligationen der äusseren Schuld in solche der inneren Schuld umzuwandeln, die auch fernerhin unter Abzug von 30 % Einkommensteuer voll in portugiesischer Währung verzinst wurden. Das Gesetz vom 20. Mai 1893 bestimmte sodann: $ 1. Der Überschuss aus den Jahreseinkünften, beginnend mit dem 1. Juli 1893, welche im Mutterlande und den anliegenden Inseln erzielt werden aus den Einfuhrzöllen auf Waren aller Art, ausgenommen auf Tabak und Getreide, ferner aus den Ausfuhrzöllen, soweit der Überschuss eine Gesamtsumme von 11 400 Contos Reis übersteigt, soll mit 50 % und in portugiesischem Gelde nach Verhältnis verteilt werden unter die Bonds der auswärtigen fundierten Staatsschuld, ausgenommen die Tabaks-Obliga- tionen. § 2. Die Hälfte der jährlichen Differenz, welche vom I. Juli 1893 ab gegen ein Er- fordernis von 22 % in portugiesischem Gelde für Goldagio auf die nach dem Auslande zur Zahlung von ein Drittel der Zinsen auf die Bonds und ihrer Tilgungsfonds sich heraus- 3 8 . . 3 2 stellen wird, soll ebenfalls in gleicher Weise unter die Bonds der auswärtigen fundierten