122 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. der Anleihe zu beschleunigen, bestimmt die türkische Regierung hierzu den Anteil, der ihr später aus den Erträgnissen des Tabaksmonopols zukommen dürfte. Die dem Kaiserlichen Schatz aus den vorerwähnten Gewinnen zufliessenden Beträge werden nach Auftrag der Kaiserlichen Regierung von der Verwaltung der Gesellschaft der Banque Impériale Ottomane direkt einbezahlt, welche diese Summe auf eine besondere Rechnung bringen wird, um nach Vorschrift des Finanzministeriums zur Tilgung verwendet zu werden. Beim Handel an der Börse 1 £ = 20 M. Eingeführt in Berlin am 19. Febr. 1889 zu 71.75 %. Kurs Ende 1890–97: 92, 87.90, 92.90, 99. 101.40, 100.70, –, – %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Verjährung der Coupons in 6 Jahren nach Fälligkeit. 5 % Türkische Administrations-Anleihe von 1888. M. 30 000 000 in Stücken à M. 400, 2000, 4000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosungen am 1. April und 1. Okt. per 1. Mai und 1. Nov. vom 1. Nov. 1888 ab innerhalb 25½ Jahren. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Berliner Handels-Gesellschaft Rob. Warschauer & Co.; Bremen: Bremer Filiale der Deutschen Bank; Frankfurt a. M.: Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Hamburger Filiale der Deutschen Bank; Stuttgart: Württemberg. Vereinsbank. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Zur Sicherheit der Anleihe überweist die türkische Regierung folgende Einkünfte, deren Verwaltung und Einziehung der „Administration de la Dette Publique Ottomane“ übertragen sind. 1) Fischereiabgaben, 2) Jagdscheine, 3) Fischerei-Erlaubnisscheine, 4) Erlaubnisscheine für Verkauf von Tumbeki, 5) Seidenzehnten, diese 5 Einnahmen für diejenigen Plätze, deren Abgaben noch nicht durch das Dekret vom 8./20. Dez. 1881 der „Administration“ überwiesen worden sind, 6) Anteil der türkischen Regierung an den aus neuen Stempelsteuern fliessenden Einnahmen, 7) bevorrechtigte Verpfändung des Kornzehnten im Sandjak von Smyrna in Höhe von £ T. 30 000. Die türkische Regierung verpflichtet sich, während der ganzen Dauer der Anleihe keine Anderung in den Grundlagen oder der Erhebungsweise der für den Annuitätendienst der Anleihe verpfändeten Einkünfte vorzunehmen, ohne diese Einkünfte im Einverständnis mit der Deutschen Bank und dem „Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane“ durch andere gleichwertige Garantien zu ersetzen. Die Stücke der Anleihe tragen die Unterschrift des türkischen Finanzministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten des ,Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane.“ Aufgelegt in Berlin am 13. Nov. 1888 zu 77 %. Kurs Ende 1890–97: 89, 85.25, 89.90, 94, 99.20, 87.75, 86.80, 95.40 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 15 Jahren nach Fälligkeit. 4 % Türkische steuerfreie privilegierte Staats-Anleihe von 1890. M. 156 545 200 = 2 7 827 260 in Stücken à M. 400, 2000, 10 000, 20 000. Zinsen: 13. März, 13. Sept. Tilgung: Vom Febr. 1891 ab durch halbjährliche Verlosungen im Febr. und Aug. per 13. März resp. 13. Sept. innerhalb 44 Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder, Disconto-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Als Sicherheit ist der Anleihe ein unbedingtes Vorrecht auf den Ertrag der gesetzlich verpfändeten, unter Ver- waltung der „Administration de la Dette Publique Ottomane“ stehenden, sechs indirekten Steuern eingeräumt. Die Verwaltung der „Administration“ hat sich verpflichtet, diesen Er- trag, welcher bisher für die Verzinsung und Amortisation der 5 % privilegierten Anleihe von 1881 verpfändet war, in gleicher Weise für die Verzinsung und Rückzahlung der 4 % privilegierten Anleihe zu verwenden. Aufgelegt in Berlin am 22. Mai 1890 zu 81.10 %. Kurs Ende 1890–97: 80.75, 82.90, 86.10, 92.10, 96.90, 91.10, 82, – %. Notiert in Berlin, Frank- furt a. M. Verjährung der Coupons in 6 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. 4 % Türkische steuerfreie Konsolidations-Anleihe von 1890. M. 90 900 000 – £ 4 545 000 in Stücken à M. 400, 2000, 10 000, 20 000. Zinsen: 13. März, 13. Sept. Tilgung: Vom 13. Sept. 1890 ab durch halbjährliche Verlosungen am 13. Febr. und 13. Aug. per 13. März resp. 13. Sept. innerhalb 43½ Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder, Disconto-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Zur Sicherung fürVerzinsung und Tilgung dieser Anleihe ist dem Conseild'Administration de la Dette Publique Ottomane die Erhebung und Einziehung des Kornzehnten der Sandjaks Broussa, Carahissar und Carassi des Vilayets Hudavendighiar und der Sandjaks Kir-Chechri, Caissarié und Jozgad des Vilayets Angora unwiderruflich und unabänderlich übertragen und sind ausserdem monatliche Zahlungen aus den Zolleingängen, welche sich zusammen mindestens auf £ T. 80 000 jährlich belaufen müssen, überwiesen. Soweit diese Sicherheiten für Verzinsung und Tilgung nicht ausreichen sollten, hat sich die türkische Regierung ver- pflichtet, den etwaigen Fehlbetrag durch weitere Zuschüsse aus den Zolleingängen zu decken. Aufgelegt in Berlin am 26. Juni 1890 M. 27 450 000 zu 77.80 %. Kurs Ende 1890–97: 73.75, 70, 72.90, 84.90, 89.50, 82.75, 69.75, – %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Verjährung der Coupons in 6 Jahren, der verlosten Stücke in 15 Jahren nach Fälligkeit. 3½ % Türkisch-Egyptische Tribut-Anleihe von 1894. 7 8 212 340 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 15. April, 15. Okt. Tilgung: Von 1895 ab durch Verlosung im Juli