170 Ausländische Eisenbahnen. Rückkaufsrecht des Staates: Der Staat ist berechtigt, vom 25. Juni 1900 ab die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Basis wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten 7 Jahren genommen, doch darf diese nicht kleiner sein als der für die Verzinsung von 5 % und für die Amortisation des Aktienkapitals notwendige Betrag. Von dieser mittleren Reineinnahme sind M. 22 000 als das ungefähre Drittel der von der Gesellschaft durch die Konversion der 4½ % Obligationen erzielten jähr- lichen Ersparnis in Abzug zu bringen und der so erhaltene Betrag wird als Rente den Aktionären bis zum Erlöschen der Koncession gezahlt. Gewinnanteil des Staates: Auf Grund der mit der Staatsverwaltung abgeschlossenen Protokollarvereinbarung vom 10. Mai 1893 wurden in Berücksichtigung der nachbar- lichen Beziehungen mittels eines von dem k. k. Handelsministerium genehmigten UÜbereinkommens zwischen den k. k. österr. Staatsbahnen und der Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft die Gemeinschaftsverkehre in der Weise geregelt, dass beide Teile entsprechend daran teilnehmen. Hierfür leistet unbeschadet der gegenwärtig be- stehenden Kartelle die Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft an den Staatsbetrieb vom 1. Jan. 1893 angefangen einen jährlichen Pauschalbetrag von fl. 6. W. 100 000. Die k. k. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft ist ferner verpflichtet, ausser dem vorstehend bezifferten Pauschalbetrage noch weiter vom 1. Jan. 1893 angefangen jähr- lich die Hälfte jenes Überschusses der k. k. Staats-Eisenbahnverwaltung zu überweisen, um welchen das Reinerträgnis des Unternehmens nach erfolgter Abrechnung des Pauschalbetrages von fl. 100 000 den Jahresbetrag von fl. 6. W. 2 400 000 übersteigen sollte. Der Gewinnanteil des Staates betrug pro 1893–97: fl. 233 394.97, fl. 410 043.78, fl. 477 876.52, fl. 604 471.19, fl. 547 612.95. Kapital: fl. 19 047 500 in Aktien à fl. 500, davon waren getilgt Ende 1897: fl. 1 258 000. Tilgung: Durch Auslosung innerhalb der Zeit von 1859–1950; die gezogenen Aktien werden am 1. Juli in Noten mit fl. 500 bezahlt; für die getilgten Aktien werden Ge- nussscheine ausgegeben, welche auf die über 5 % hinausgehende Superdividende mit den ungetilgten Aktien gleichen Anspruch haben. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im April. Stimmrecht: Je 10 Aktien oder Genussscheine = 1 St. Maximum 40 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zunächst die Tilgungsquote für den zur Amortisation der Aktien dienenden Fonds, sodann mindestens 4 % dem Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktienkapitals beträgt. Von dem alsdann verbleibenden Reingewinn 5 % Divi- dende an die noch nicht getilgten Aktien, dann Tantieme an den Verwaltungsrat, Rest gleichmässig verteilt auf die Aktien und Genussscheine. Dividenden 1890–97: Aktien: 20, 20, 20, 14.4, 15, 15, 15, 15 %. Genussscheine: fl. 45, 45, 45, 47, 50, 50. 50, 50. Zahlstellen für Dividenden: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Dresden: Dresdner Bank, Filiale der Allg. Deutschen Credit-Anstalt; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Zahlung der Dividenden steuerfrei ohne jeden Abzug in Noten. Beim Handel an der Berliner und Leipziger Börse früher fl. 1 = M. 2, seit 1. Juli 1893 aber fl. 1 = M. 1.70. Verjährung der Coupons in 5 Jahren. Kurs Ende 1890–97: 438.50, 403, 412, 602, 350, 315, 335, 330 %. Notiert in Berlin, Leipzig. 3½ % Obligationen von 1896: M. 76 500 000, davon begeben bis Ende 1897 M. 27 795 000, hiervon noch in Umlauf Ende 1897 M. 27 697 700 in Stücken à M. 300, 1000, 1500, 5000. Zinsen: 30. Juni, 31. Dez. Tilgung: Durch Verlosung im April per 30. Juni nach einem Tilgungsplan von 1896 an bis zum Jahre 1985, von 1900 an Ver- stärkung und Totalkündigung mit 6 Monaten Frist zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto- Gesellschaft, Bank für Handel und Industrie, S. Bleichröder; Dresden: Filiale der Allg. Deutschen Credit- Anstalt: Frankfurt a. M.: M. A. von Roth- schild & Söhne, Filiale der Bank für Handel und Industrie; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen steuerfrei ohne jeden Abzug in Mark. — Aufgelegt in Leipzig am 3. und 4. Sept. 1896 zu 100 % Rurs Ende 1896–97: 99.60, 99.15 %. Notiert in Leipzig, Dresden. Verjährung der Coupons in 3 Jahren, der verlosten Obligationen in 30 Jahren nach Fälligkeit. Direktion: Gen.-Inspektor Herm. Rosche. Aufsichtsrat: Vors. Dr. Franz Carl Stradal, stellv. Vors. Gen.-Konsul Alfr. Thieme, Paul Bassenge, Max Huth, Dr. Marbach, Dr. Peez, Dr. Tragy, Carl Wittgenstein, Carl Wolfrum, Ritter von Zdekauer. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva: a) Hauptbahn fl. 18 496 211.86, b) Flügelbahnen fl. 1 896 492.58, Transportmittelkonto fl. 13 218 999.32, Utensilienkonto fl. 608 289.86, Realitäten fl. 195 312.09, Materialien fl. 847 896.73, Neubaukonto fl. 44 860.72, Effekten- konto fl. 3 048 700, Konvertierungsunkosten fl. 394 673.28, 3½ % Prior.-Oblig.-Anleihe- unkosten fl. 36 429.75, 3½ % Prior.-Oblig.-Begebungskonto fl. 43 743, Kassa fl. 61 124.24, Bankguthaben fl. 1 970 025.99, Debitoren fl. 238 542.13, Specialbestände aus den Aktien- einzahlungen fl. 5 841 135.49. Lokalbahn Teplitz-Reichenberg: 3½ % Prior.-Oblig.-Be- gebungskonto fl. 172 050, 3½ % Prior.-Oblig.-Anleiheunkosten fl. 75 783.17, Interkalarzinsen fl. 107 830.53, Vorauslagen fl. 344 718.64, Grundeinlösung fl. 285 404.97, Unterbau