Österrei ch-Ungarische Eisenbahnen. 173 wenn die Vicinalbahn nachträglich einen solchen Anschluss erhält, welcher derselben den Charakter einer Verbindungs- oder Durchzugsroute verleiht. Hinsichtlich jener Bahnen, welche als Vicinalbahnen koncessioniert werden, obgleich die Linie derselben bereits zur Zeit der Koncessionierung mit einer Verbindungs-, Transit- oder Haupt- verkehrsroute zusammenfiel, tritt das sofortige Einlösungsrecht des Staates in Kraft, sobald die Gesetzgebung die betreffende Vicinalbahn als Hauptlinie deklariert. 3) Nach Ablauf von 30, vom Datum der Koncessionsurkunde gerechneten Jahren kann das Ein- lösungsrecht des Staates bedingungslos effektuiert werden. Der Einlösungspreis wird in diesem Falle nicht als Kapital, sondern auf Grund des Durchschnitts-Erträgnisses der letzten sieben bezw. fünf Jahre für die restliche Koncessionsdauer als Rente zu zahlen sein, welche Rente jedoch, insofern die Koncessionsurkunde keine andere Zinsen- bemessung enthält, nicht geringer sein kann als fünf Prozent des effektiven Baukapitals. In der Brasso-Haromszéker-Koncession ist eine solche andere Bedingung nicht enthalten. Kapital: fl. 1 120 000 Stammaktien und fl. 2 888 800, (davon noch unverlost in Umlauf ult. 1896 fl. 2 867 800) Prioritätsaktien in Aktien à fl. 200. Die Prioritätsaktien haben das Vorrecht vor den Stammaktien sowohl in Betreff einer 5 % Dividende, als in Betreff des Kapitals bei der Amortisation und bei der Liquidation der Gesellschaft. Reicht in einem Jahre das Reinerträgnis zur planmässigen Amortisation der Prioritätsaktien und zu einer 5 % Dividende nicht hin, so ist der Ausfall aus dem Erträgnis des künftigen oder eventuell der darauf folgenden Jahre zu decken, sodass die Stamm- aktien so lange keine Dividende erhalten können, bis die eventuellen Nachzahlungen auf die Prioritätsaktien gänzlich beglichen sind. Die eventuellen Nachzahlungen finden auf den Coupons desjenigen Jahres statt, aus dessen Erträgnissen die Nachzahlung beschlossen wird. Die Amortisation der Prioritätsaktien erfolgt nach einem Tilgungs- plane innerhalb 75 Jahren. Die Besitzer der ausgelosten Aktien erhalten ausser dem Nominalwert ihrer Aktien Genussscheine, die zwar keinen Anspruch mehr auf die 5 % Dividende haben, sonst aber dieselben Rechte wie die Aktien geniessen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Juni. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn werden vor allem die Amortisationsquote und die 5 % Dividende der Prioritätsaktien, sodann die 5 % Dividende der Stammaktien und, sofern die Amortisation begonnen hat, die betreffende Amortisationsquote bezahlt vom etwaigen Überschusse mindestens 10 % zum Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktien- kapitals beträgt, 20 % Tantieme an die Direktion, Rest Superdividende auf sämtliche Aktien und Genussscheine. Dividenden 1892–96: Prioritäts-Aktien: 4¾, 4½, 5½, 5¾, 5 %. Stammaktien: 0, 0, 0, 0, 0 %, Verjährung der Dividenden, Superdividenden und der verlosten Stammaktien in 69 ahren, der verlosten Prioritätsaktien in 20 Jahren nach Fälligkeit. Zahlstellen: Für die Dividende und verlosten Prioritätsaktien: Berlin: Mitteldeutsche Credit- bank, C. Schlesinger-Trier & Co.; Frankfurt a. M.: Mitteld. Creditbank, Gebrüder Sulz- bach, von Erlanger & Söhne. Zahlung in Deutschland zum Wechselkurse von kurz Wien. Aufgelegt in Berlin am 22. Juli 1896: fl. 2 868 000 Prioritätsaktien zu 105.75 (wobei fI. 100 = M. 170). Kurs Ende 1896/97: 105.30, 104 %. Notiert in Berlin u. Frankfurt a. M. Direktion: Präsident Graf Johann Nemess von Hidveég; Vice-Präs. Exc. 9 oseph von Potsa, Obergespan des Häromszéker Komitates; Vice-Präs. K. u. K. Kämmerer Michael von Maurer, Obergespan des Komitates Brasssé. Aufsichtsrat: Gewesener Bürgermeister Franz Brenner von Brennerberg, Ober-Notar J. Pänczel, Grundbesitzer Béla von Thuränszky. 4 0 72 A Brünner Local-Eisenbahn-Gesellschaft, Brünn. Gegründet: Am 25. Juni 1886 als Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft übernahm durch Vertrag vom 28. März resp. 1. April 1884 die Herrn von Lindheim erteilte Koncession zum Bau und Betrieb einer für den Personen- und Frachtverkehr bestimmten Strassen- bahn für Brünn und Umgegend. Konzessionsdauer bis 21. September 1922. Nach Ablauf der Vertragsdauer geht der Ober- und Unterbau der Bahn unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über, wogegen die vorhandenen Schlepp- und Remisegeleise, sowie sämtliche Hochbauten, Transport- mittel etc. Eigentum der Gesellschaft bleiben und von der Gemeinde käuflich erworben werden müssen. Ausserdem hat die Gesellschaft noch seit 1894 die Koncession für die Lokalbahn Privoz-Mährisch-Ostrau-Witkowitz auf die Dauer von 90 Jahren erhalten; diese Bahn, 18 km lang, ist für die ersten 10 Jahre an die Betriebsunternehmung Leo Arnoldi verpachtet, wobei der Gesellschaft ein Reingewinn von mindestens %― des darauf verwendeten Aktienkapitals gesichert ist. Im Mai 1898 hat der Brünner Gemeinde-Ausschuss den Ankauf der Brünner Linien der Brünner Local-Eisenbahn- Gesellschaft für fl. 860 000 beschlossen. Die Auszahlung des Kaufschillings, sowie die Übernahme der Linien der Brünner Lokalbahn wird am 1. Jan. 1899 erfolgen. Die