178 Ausländische Eisenbahnen. losten Obligationen ohne jeden Abzug in Gold. Kurs Ende 1890–97: 105.30, 107.80, 109, 107.50, 110.50, 114.80, 112.10, – %. Notiert in Berlin, Dresden, Frankfurt a. M., Leipzig. 4 % Silber-Prioritäts-Anleihe von 1891. fl. 15 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1896: fl. 14 767 500 in Stücken à fl. 300. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Durch Verlosung am 2. Jan. per 1. Juli nach einem Tilgungsplan von 1892 ab innnerhalb 69 Jahren; Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Dresdner Bank; Dresden: Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Gebr. Sulzbach Leipzig: Leipziger Bank; München: Bayer. Vereinsbank; Stuttgart: Württemberg. Bankanstalt vorm. Pflaum & Co. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen ohne jeden Abzug in Silber. An der Berliner, Dresdner und Leipziger Börse werden seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170 gerechnet, in Frankfurt a. M. nach wie vor fl. 100 = M. 200. Kurs Ende 1891–97: 81.10, 81.30, 92.30, 95.60, 97, 99.80, 99.25 %. Notiert in Berlin, Dresden, Frankfurt a. M., Leipzig. 3 % Prioritäts-Anleihe. Kr. 51 200 000, davon in Umlauf Ende 1896: Kr. 50 272 000 in Stücken à Kr. 200, 2000, 10 000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Durch Verlosung am 2. Jan. per 1. Juli von 1893 ab innerhalb 70 Jahren, Verstärkung und Totalkündi- gung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Dresdner Bank, Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, Gebr. Sulzbach; Stutt- gart: Württemberg. Bankanstalt vorm. Pflaum & Co. Zahlung der Coupons und ver- losten Stücke in Deutschland mit dem kursgemässen Aquivalente in Mark. Beim Handel an der Börse Kr. 100 = M. 85. Aufgelegt am 10. Jan. 1894 in Berlin zu 7%, Ruf Ende 1894–97: 77.50, 88.80, 83.70, 82 %. Notiert in Berlin, Dresden, Frankfurt a. M., Leipzig. Direktion: Joh. Pechar. Verwaltungsrat: Vors. Graf Dubsky, Stellv. Dr. Lichtenstern. Kgl. priv. Fünfkirchen-Barcser Eisenbahn in Budapest. Gegründet: 1867; letztes Statut vom 30. Oktober 1876. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Fünfkirchen über Szigetvär nach Barcs und Transportmittel für Personen und Frachten zu Wasser und zu Lande unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften einzurichten. Koncession: 90 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung ab gerechnet bis 1958. Staats- garantie: Der ungar. Staat garantiert für die Dauer der Koncession ein jährliches Reinerträgnis von fl. 350 000 Silber und ferner für den Anteil der Bahn an der 5 % Investitionsanleihe (fl. Gold 312 800) fl. Gold 17 134.25 bis 1926. Der Betrag, welchen die Staatsverwaltung infolge der übernommenen Garantie zahlt, ist lediglich als ein mit 4 % jährlich verzinslicher Vorschuss zu behandeln. Vertrag mit der Regierung: Bei der Ermächtigung zur Konvertierung der Prioritätsanleihe von 1868 wurde am 25. April 1893 folgender Vertrag mit der Regierung geschlossen. Das bis zum Ablauf der Koncession garantierte Reinerträgnis von jährlich Silber fl. 350 000, ebenso die vom 1. Januar 1876 auf 50 Jahre zugesicherte Specialgarantie von jährlich Gold fl. 17 134.25 bleibt unberührt. Wenn das Reinerträgnis der Bahn den garantierten Betrag von fl. 350 000 übersteigt, so ist der Überschuss bis zur Höhe der Goldgarantie von fl. 17 134.25 an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Sollte die Prioritätsanleihe von 1868 der Gesellschaft in eine Staatsanleihe konvertiert werden, so ist die Gesellschaft verpflichtet, aus dem garantierten Reinerträgnis von fl. 350 000 die auf die Prioritätsanleihe entfallende Annuität an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Der für die 5 % Verzinsung und die Tilgung der Aktien bestimmte Rest des garantierten jährlichen Reinerträgnisses wird für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis Ende 1943 mit jährlich fl. 173 210, für das Jahr 1944 aber mit fl. 289 210 ermittelt, wohingegen für die Zeit vom 1. Januar 1945 bis zum Ablaufe der Koncession das gesamte garantierte Reinerträgnis von fl. 350 000 zur Verzinsung und Tilgung der Aktien zu verwenden ist. Diese Reinerträgnisse können in keinem Falle, also auch nicht im Falle eines Betriebsdeficits eine Reduktion erfahren, mit der alleinigen Ausnahme der Coupon-Stempelgebühren. Wenn der Reinertrag der Bahn in der Zeit bis zum Jahre 1926 das garantierte Jahreseinkommen von fl. 350 000 Silber und fl. 17 134.25 Gold, vom Jahre 1926 bis zum Ablauf der Koncession das garantierte Jahreseinkommen von fl. 350 000 Silber übersteigen sollte, so ist der Überschuss in folgender Reihenfolge zu verwenden. a) zur Rückzahlung der auf die Investitionsanleihe geleisteten Garantie- vorschüsse samt 6 % Zinsen, b) zur Rückzahlung der zur Bedeckung allfälliger Betriebs- defizite samt 6 % Zinsen. c) von dem nachher noch erübrigten Betrage % zu Gunsten des 4 % Garantiezinsen- und Vorschusskontos, ½% aber zu Gunsten der Aktionäre. Eine anderweitige Zurückzahlung der aus der Investitionsanleihe herstammenden Lasten und der eventuellen Betriebsdeficite wird von der Regierung nicht gefordert. Rückkaufsrecht: Die ungar. Regierung hat das Recht, nach Ablauf von 30 Jahren von der Kongessions-Erteilung an gerechnet, jederzeit gegen eine nach dem Durchschnittsertrage der letztvorhergegangenen sieben Betriebsjahre nach Abschlag der zwei ungünstigsten